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Änderung der Satzung des Städtepartnerschaftskomitees Herzogenrath e.V.


Letzte Beratung
Dienstag, 14. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 10 - Hauptamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9140

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, der von der Mitgliederversammlung des Vereins Städtepartnerschaftskomitee Herzogenrath e.V. in der Sitzung am 16.12.2022 beschlossenen Satzungsänderung zuzustimmen.

 

 

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 10.12.2002 hat der Stadtrat der Gründung des Vereins „Städtepartnerschaftskomitee Herzogenrath e.V.“ zugestimmt und sich mit der vorgelegten Satzung einverstanden erklärt. Nach § 8 d) der Satzung ist zu jedem Beschluss, der eine Änderung der Satzung anstrebt, die Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder des Vereins sowie die Zustimmung des Rates der Stadt Herzogenrath erforderlich.

Die Mitgliederversammlung des Vereins hat am 16.12.2022 Satzungnderungen beschlossen.

Die textliche Gegenüberstellung der Änderungen ist als Anlage beigefügt.

Gemäß I Nr. 6 a) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath ist über Angelegenheiten der Städtepartnerschaften im Ausschuss für Kultur und Tourismus (AKT) vorzuberaten. Gemäß Rahmenterminplan würde dies wegen einer für diese Konstellation ungünstigen Terminverteilung dazu führen, dass der nächste AKT am 20.04.2023 vorberaten müsste und der Rat erst am 13.06.2023 sein Einverständnis zur Satzungsänderung beschließen könnte. Dies hätte zur Konsequenz, dass der Verein erst ein halbes Jahr nach der erfolgten Satzungsänderung die erforderlichen Anmeldungen beim Vereinsregister vornehmen und die Wirksamkeit der Satzungsänderung bewirken könnte. Da die vorliegende Angelegenheit eine Formalität betrifft und keine erkennbare Brisanz in sich trägt, schlägt die Verwaltung vor, auf die Vorberatung im AKT zulässigerweise zu verzichten und die Angelegenheit im Rat am 14.02.2023 final zu beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Keine.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

 

Anlage:

- Synoptische Darstellung der Änderungenffentlich)

- Niederschrift Mitgliederversammlung Städtepartnerschaftskomitee 16.12.2022 (nicht öffentlich)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 14. Februar 2023Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
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