Wahl der städtischen Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten
oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen
hier: Gremienbesetzung
- Letzte Beratung
- Dienstag, 14. Februar 2023 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 10 - Hauptamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9139
Der Stadtrat beschließt, folgende städtische Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen zu entsenden (Änderungen sind in Fettdruck):
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1. Eurode Zweckverband
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Gremium |
Mitglied
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Mitglied -neu- |
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Verbandsvorstand |
Flaßwinkel, Marga |
Postma, Laura |
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3. Zweckverband RegioEntsorgung
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Sachverhalt:
Zu 1.: Die Stadtverordnete Margarete Flaßwinkel hat ihr Stadtratsmandat mit Ablauf des 31.12.2022 niedergelegt. Insoweit ist eine Gremienneubesetzung erforderlich. Auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.01.2023 sowie auf die Mitteilung von Frau Postma wird verwiesen.
Zu 2.: Am 13.12.2022 teilte Herr Thomas Paffen mit, dass er mit sofortiger Wirkung als Vorstandsmitglied im Eurode Zweckverband zurücktritt. Zudem wird auf das Schreiben der CDU-Fraktion vom 20.12.2022 wird verwiesen.
Zu 3.: Der städtische Mitarbeiter Ulrich Rieble ist zum 31.10.2022 aus dem Dienst der Stadt Herzogenrath ausgeschieden. Somit muss ein neues stellv. Mitglied im Zweckverband RegioEntsorgung - Abfallwirtschaftsbeirat Nordwest - bestellt werden.
Zu 4.: Auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 23.01.2023 wird verwiesen.
Hinweis der Verwaltung:
Gem. § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Herzogenrath die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH u. Co. KG Herzogenrath. Bei einer Änderung der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses ändert sich die Besetzung ohne gesonderten Beschluss. Da Herr Goebbels aus dem Haupt- und Finanzausschuss ausscheidet und Frau Reichelt diesen Sitz übernimmt, ist ein gesonderter Beschluss für die Wahl von Frau Reichelt in die Gesellschafterversammlung nicht erforderlich.
Zu 5.: Frau Betsch hat am 11.01.2023 mit sofortiger Wirkung ihren Rücktritt aus der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KG erklärt. Auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2023 wird verwiesen.
Gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen ( z.B. Aktiengesellschaften, GmbH’s, Kommanditgesellschaften, Vereinen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden ), an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch vom Rat bestellte Vertreter vertreten.
Die vom Rat bestellten Vertreter haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind grundsätzlich an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Auf Beschluss des Rates haben sie ihr Amt jederzeit niederzulegen.
Sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.
Nach § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, dass ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.
Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt worden, Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen, entscheidet hierüber gem. § 113 Abs. 4 GO NRW ebenfalls der Rat.
Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder i. S. des § 113 GO NRW i.V.m. § 63 Abs. 2 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, gilt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW das Verfahren bei der Besetzung der Ausschüsse nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 50, 63, 113 GO NRW
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x |
keine Auswirkungen |
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positive Auswirkungen |
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negative Auswirkungen |
Anlagen:
Zu Nr. 1.: Rücktritt und Antrag Bündnis 90/Die Grünen
Zu Nr. 2.: Rücktritt und Neubenennung durch die CDU-Fraktion
Zu Nr. 4.: Antrag der SPD-Fraktion vom 23.01.2023
Zu Nr. 5.: Rücktritt und Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2023
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 14. Februar 2023Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Herzogenrath
- Details
- Tagesordnung