DieStadtverordnete Margarete Flaßwinkel, Mitglied der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, hat am 19.12.2022mit Ablauf des 31.12.2022 auf ihrMandat im Rat der Stadt Herzogenrath verzichtet.
Als Nachfolgerin rückt gem. § 45 Kommunalwahlgesetz NRW die in der Reserveliste derPartei Bündnis 90/DieGrünen als Listenbewerberin aufgeführte
Frau SylviaSchneider
(Adresse entfernt, Anm. d. Moderation)
in den Rat der Stadt Herzogenrath ein.
Frau Schneiderhat die auf sich entfallene Wahl angenommen. Die Annahmeerklärung ist am 23.12.2022 eingegangen.
Nach § 67 Abs. 3 GO NRW wird die neue Stadtverordnete durch den Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seinerAufgaben verpflichtet.
Das neue Ratsmitglied bekundet sein Einverständnis mit folgender Verpflichtungsformel:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde“.
Die Verpflichtungsformel kann mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe.“ gesprochen werden.
Rechtliche Grundlagen:
- §§ 36, 37, 38 und 45 Kommunalwahlgesetz NRW
- § 67 GO NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Zahlung einer Aufwandsentschädigung gem. der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x
keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 14. Februar 2023Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath