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Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
hier: Fortschreibung der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024


Letzte Beratung
Dienstag, 14. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 Jugend-, Schul-, Sport- und Kulturamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6519

Der Jugendhilfeausschuss beschließt für das Kindergartenjahr 2023/2024:

  1. Die in der Anlage aufgeführte Bedarfsplanung für die Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen.

  1. Die in der Anlage und Vorlage aufgeführte Bedarfsplanung für die Betreuungsplätze in der Tagespflege.

gez. Roger Nießen . gez. René Strotkötter .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. Hans Brings . gez. Johannes Braun .

Amtsleiter Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Rechtlicher Rahmen: § 4 Abs.2 KiBiz

Die Jugendämter erstellen für ihren Bezirk einen Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege und schreiben diesen jährlich fort. Der Bedarfsplan weist die im Jugendamtsbezirk zur Bedarfsdeckung betriebsgenehmigten Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege aus. Er enthält die zur Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes voraussehbare Entwicklung für einen mehrjährigen Zeitraum mit der Beschreibung erforderlicher Maßnahmen unter Berücksichtigung besonderer sozialräumlicher und zielgruppenorientierter Belange.“

Bedarfsermittlung:

Der Bedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen wurde auf Grundlage der Einwohnermeldedaten vom 26.08.2022 berechnet. Berücksichtigt wurden zudem erwartete

  • Einwohnerzuwächse in der betreffenden Altersgruppe durch entstehende Bebauungsbiete im Stadtgebiet,
  • ckstellungen von Schulkindern und vorzeitige Einschulungen,
  • Wanderungen (Zu- und Fortzüge),
  • Auswirkungen im Zuge einer inklusiven Ausrichtung der Maßnahmen.

r die Bedarfsberechnung wird im Kindergartenjahr 2023/2024 weiterhin eine Versorgungsquote von 45% bei den unter 3-jährigen Kindern und ein 100%iger Bedarf an Betreuungsplätzen bei den 3-jährigen Kindern bis zum Schuleintritt zu Grunde gelegt.

In den Trägerkonferenzen am 19.12.2022 und 20.01.2023 wurde die Bedarfsplanung und damit einhergehende Planung der Betreuungsplätze in den jeweiligen Gruppenformen miteinander abgestimmt.

r das Kindergartenjahr 2023/2024 besteht ein errechneter Gesamtbedarf von 1.563 Kindertagesbetreuungsplätzen. Demgegenüber steht für das kommende Kindergartenjahr ein Platzangebot in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege von 1.562 Plätzen zur Verfügung.

Tagespflege:

In der Stadt Würselen werden im Kindergartenjahr 2023/2024 187 Tagespflegeplätze von 40 Tagespflegepersonen vorgehalten.

Kindertagesstätten:

In der Stadt Würselen werden im Kindergartenjahr 2023/2024 in den 21 Würselener Kindertagesstätten insgesamt 1375 Plätze, davon 1101 Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 274 Plätze für unter 3-jährige Kinder, angeboten.

Bei der Betrachtung der beiden zentralen Altersklassen (U3 und Ü3) ergibt sich eine leichte Diskrepanz in der Bedarfsdeckung. Sollten tatsächlich für alle Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt Plätze nachgefragt werden, was in den vergangenen Jahren so nicht eingetreten ist, könnte sich für diese Altersgruppe ein Mehrbedarf von 29 Plätzen ergeben.

Einem solchen Mehrbedarf könnte entweder mit Überbelegungen begegnet werden, oder es erfolgt im Zuge der Anwendung des § 55 Abs. 2 KiBiz mit entsprechendem Beschluss des Jugendhilfeausschusses übergangsweise eine Belegung von Ü3-Kindern auf investiv geförderten U3-Plätzen. Im Rahmen des Planungsprozesses ist bisher diese Notwendigkeit von keinem Träger an das Jugendamt zurückgemeldet worden. Ein entsprechender Beschluss müsste bis spätestens 31.07.2023 getroffen sein.

Die Einrichtungen planen im kommenden Kindergartenjahr fast durchgehend mit Platzreduzierungen ihrer Gruppen, in denen Kinder inklusiv betreut werden und entsprechende Bildungsangebote erfolgen. Gesamtstädtisch sind im Rahmen der Bedarfsplanung 60 inklusive Betreuungsplätze ausgeschrieben.

Das Ausbaubudget von Plätzen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden um maximal 4 Prozentpunkte im Vergleich zur verbindlichen Mitteilung zum 15.03. des Vorjahres wird nicht überstiegen. Der Anteil dieser Plätze ist im Jugendamtsbezirk im kommenden Kindergartenjahr sogar rückläufig (-7,5 %).

Hierzu wurden seitens verschiedener Träger im Vorfeld der Trägerkonferenzen gezielte Elternabfragen vollzogen, mit dem Ziel, den tatsächlichen Bedarf an 45-Stunden-Betreuungsplätzen der Eltern noch konkreter zu ermitteln. Die Betreuungsangebote noch passgenauer auszurichten, kann neben der Deckung der familiären Bedarfe auch dem aus dem Fachkräftemangel resultierenden enormen Druck für die Einrichtungen zumindest etwas entgegenwirken.

r den Zeitraum 01.08.2023 - 31.12.2023 hat der Träger DRK über das Jugendamt Würselen einen Antrag im Förderprogramm „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ beim LVR gestellt. Sollte es einen positiven Bescheid geben, können in diesem Zeitraum bis zu 15 geflüchtete Kinder im Rahmen einer Spielgruppe im Übergang zu einem Regelbetreuungsangebot unterstützt werden. Diese Gruppe könnte die im laufenden Kindergartenjahr ebenfalls für die Zielgruppe geflüchtete Kinder, durch den Träger DRK eingerichtete „Willkommensgruppe“ in der Einrichtung Mauerfeldchen, als Brückenlösung ersetzen.

Zu Beginn des laufenden Kindergartenjahres 2022/2023 besteht in der Stadt Würselen eine Betreuungsquote von 94 % bei den Kernjahrgängen und 49 % bei den unter 3-Jährigen.

Im Rahmen der geplanten Bebauung Jülicher Straße/Nassauer Straße (Kinkartz; „Lambertz Quartier“) soll zum Kindergartenjahr 2025/2026 eine dreigruppige Kindertagesstätte in diesem Gebiet entstehen. Sowohl ein kalkulierter Einwohnerzuwachs in der relevanten Altersgruppe, als auch die entstehenden Plätze durch den Neubau sind in der mittelfristigen Bedarfsplanung integriert.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die in der Bedarfsplanung dargestellten Gruppen sind im Doppelhaushalt 2023/2024 berücksichtigt. Zusätzliche Mittel für die Steigerung der Kindpauschalen für das Kita-Jahr 2023/2024 müssen noch im Haushaltsplan aufgenommen werden. (siehe hierzu VO/23/0019)

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Der bedarfsgerechte Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt ist für Kinder und Familien ein notwendiger Baustein im Bereich der städtischen Bildungsangebote. Die Angebotssituation richtet sich an den familiären Bedarfen aus.

 

 

Anlage/n:

  1. Kindergartenbedarfsplanung rselen 2023 2026 Gruppenformen
  2. Kindergartenbedarfsplanung rselen 2023 2026 Übersicht
  3. Kindergartenbedarfsplanung rselen 2023 2026 Bedarfsermittlung EWO

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Jülicher Straße
  • Nassauer Straße
  • Mauerfeldchen

Beratungsfolge

Dienstag, 14. Februar 2023Sitzung des Jugendhilfeausschusses

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