Doppelhaushalt 2022/2023; hier: Beratung der Teilhaushalte 06 - Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe sowie 05-341-10
- Letzte Beratung
- Dienstag, 14. Februar 2023 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 51 Jugend-, Schul-, Sport- und Kulturamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6514
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt folgende Änderungen:
- In der Produktgruppe 05-341 - Unterhaltsvorschussleistungen wird ein Mehrbedarf für das Jahr 2023 in Höhe von 70.000,- Euro, für das Jahr 2024 in Höhe von 85.000,- Euro und für das Jahr 2025 in Höhe von 100.000,- Euro notwendig.
- In den Produktgruppen 06-361 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege nach SGB VIII und 06-365 Tageseinrichtungen für Kinder wird ein Mehrertrag in Höhe von 223.000,- Euro und ein Mehraufwand in Höhe von 366.000,- Euro für das Jahr 2023 sowie für das Jahr 2024 ein Mehrertrag in Höhe von 225.500,- Euro und einen Mehraufwand in Höhe von 370.000,- Euro notwendig.
gez. Roger Nießen . gez. René Strokötter .
Bürgermeister Beigeordneter
gez. Hans Brings . gez. Angela Egin / Johannes Braun .
Amtsleiter Sachbearbeiter
gez. Alexander Kaiser . .
Stadtkämmerer
Darstellung des Vorgangs:
In der Sitzung des Rates am 26.01.2023 wurde der Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2023/2024 eingebracht. Gemäß § 71 Abs. 3 SGB VIII und § 6 Abs. 2 Ziffer 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Würselen obliegt dem Jugendhilfeausschuss die Vorberatung des Haushalts für den Bereich der Jugendhilfe. Auszüge aus dem Haushaltsentwurf sind in dieser Vorlage erhalten.
Der Doppelhaushalt 2023/2024 wird nur noch digital mit IKVS zur Verfügung gestellt. Entsprechende Einwahldaten für das Online-Portal erhalten alle Stadtverordnete und Ausschussmitglieder per Mail.
Für die Öffentlichkeit steht der Doppelhaushalt 2023/2024 auch zukünftig digital online mit IKVS zur Verfügung.
Für die Jahre 2023 ff sieht der Haushaltsentwurf für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie für das Produkt 05-341 – Unterhaltsvorschussleistungen – folgendes Gesamtergebnis vor:
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Ergebnisplan zum Doppelhaushalt |
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Ist 2021 |
Plan 2022 |
Plan 2023 |
Plan 2024 |
Plan 2025 |
Plan 2026 |
Plan 2027 |
Ordentliche Erträge |
11.742.426 |
11.743.700 |
12.444.700 |
12.493.500 |
12.841.200 |
13.264.600 |
13.351.500 |
Ord. Aufwendungen |
27.973.236 |
29.545.200 |
30.915.400 |
31.207.600 |
31.886.600 |
32.765.900 |
33.180.500 |
Ord. Ergebnis |
-16.230.810 |
-17.801.500 |
-18.470.700 |
-18.714.100 |
-19.045.400 |
-19.501.300 |
-19.829.000 |
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Finanzerträge |
13.456 |
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Finanzaufwendungen |
14.308 |
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Finanzergebnis |
-852 |
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Ergebnis vor int. Leistungsbeziehungen |
-16.231.662 |
-17.801.500 |
-18.470.700 |
-18.714.100 |
-19.045.400 |
-19.501.300 |
-19.829.000 |
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Teilergebnis |
-16.231.662 |
-17.801.500 |
-18.470.700 |
-18.714.100 |
-19.045.400 |
-19.501.300 |
-19.829.000 |
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globaler Minderaufwand |
0 |
0 |
198.100 |
199.800 |
316.200 |
324.900 |
328.900 |
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Teilergebnis nach Minderaufwand |
-16.231.662 |
-17.801.500 |
-18.272.600 |
-18.514.300 |
-18.729.200 |
-19.176.400 |
-19.500.100 |
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Die Ergebnisse der jeweiligen Produktbereiche können Sie der Anlage 1 entnehmen.
Zu einigen Produktbereichen gibt es noch Anmerkungen bzw. aktuell neue Finanzdaten, die zum Zeitpunkt der Haushaltsmeldungen noch nicht absehbar waren.
Produktgruppe 06-363 – Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien nach SGB VIII
Die Transferaufwendungen im klassischen Bereich der erzieherischen Hilfen (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer) sind seit dem Jahr 2020 relativ stabil. Der Budgetansatz konnte in den letzten beiden Jahren eingehalten werden.
Der Finanzbedarf für das Jahr 2023 und 2024 wurde aufgrund der aktuell stabilen Entwicklung leicht nach unten angepasst und gleichzeitig die mittelfristige Planung mit einer jährlichen Steigerung von 2% dynamisiert. Diese Steigerungsrate wurde gewählt, da die weitere Entwicklung derzeit nicht vorhersehbar ist. Viele Einrichtungen erheben deutlich höhere Tagessätze infolge der steigenden Inflation. Für eine verlässliche Planung liegen aber zu diesem Zeitpunkt noch zu wenig Aussagen vor, um diese in die Haushaltsplanung mit aufzunehmen.
Aufgrund von Zuständigkeitsänderungen sind die planbaren Erträge durch Kostenerstattung von Gemeinden in den letzten Jahren rückläufig. Dieser Entwicklung wurde durch eine Anpassung des Ansatzes Rechnung getragen.
Im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer wurde der Finanzbedarf ab 2023 wieder deutlich angehoben. Seit Ende des vergangenen Jahres steigen die Zuweisungen durch die Landesstelle wieder an, so dass wir von einer Maximalbelegung im Laufe des Jahres von 14 Unterbringungen ausgehen. Diese Aufwendungen werden in der Regel zu 100% erstattet.
In seiner Sitzung am 22.11.2022 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen dem Rat zu empfehlen, für die beiden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe „Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Würselen e.V.“ und „Türöffner e.V.“ im Rahmen der am 16.09.2021 beschlossenen Kooperationsvereinbarungen Finanzmittel von jeweils 140.000 € für 2023 und 142.100 € für 2024 in den Doppelhaushalt einzustellen. Der Mehrwert für die Stadt Würselen aus der Stärkung dieser Kooperationen ist ausführlich in den beiden Vorlagen VO/22/0838 sowie VO/21/0186 beschrieben.
Produktgruppe 06-361 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege nach SGB VIII sowie Produktgruppe 06-365 Tageseinrichtungen für Kinder
Zum Zeitpunkt der Haushaltsmeldung im Mai letzten Jahres galt noch der Erlass des Landes NRW, in dem von einer Steigerungsrate für das Kindergartenjahr 2022/2023 von 1,02 % ausgegangen werden musste. Durch Erlass des Landes vom 22.12.2022 wurde auf Grund der stark gestiegenen Verbrauchskosten und der zu erwartenden steigenden Personalkosten die Steigerungsrate auf 3,46 % für das Kindergartenjahr 2023/2024 festgelegt.
Dies erhöht zum einen die Landeszuwendungen für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen – andererseits erhöht sich aber auch der städt. Anteil an der Kindpauschale. Dies ergibt für das Jahr 2023 einen Mehrertrag in Höhe von 223.000,- Euro und einen Mehraufwand in Höhe von 366.000,- Euro.
Da – wir im vergangenen Jahr – die perspektivischen Steigerungsraten der Kindpauschalen nur schwer zu kalkulieren sind, plant die Verwaltung auch für das Kita-Jahr 2023/2024 eine zusätzliche Steigerung in Höhe von ca 1% auf die aktuelle Steigerungsrate ein. Dies bedeutet eine Erhöhung des Mehrertrages in Höhe von 225.500,- und eine Erhöhung des Mehraufwandes in Höhe von 370.000,- Euro.
Produktgruppe 05-341 – Unterhaltsvorschussleistungen
Nach den erfolgten Haushaltsmeldungen haben sich die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, entgegen der üblichen Steigerungswerten, erheblich verändert. Ebenso sind auch die Fallzahlen gestiegen. Die Steigerungen haben folgende Auswirkungen auf die Haushaltsmittel:
Für das Jahr 2023 errechnet sich ein Bedarf von ca. 1.600.000,00 € (gemeldet 1.450.000 €). Für das Jahr 2024 errechnet sich ein Bedarf von 1.700.000,00 € (gemeldet 1.500.000,00 €).
Für 2025 ist von einem Bedarf von 1.800.000,00 € (gemeldet 1.550.000,00 €) auszugehen.
An den Ausgaben beteiligt sich das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund mit 7/10. Von dort sind somit folgende Einnahmen zu erwarten:
2023:1.120.000,00 €
2024:1.190.000,00 €
2025:1.260.000,00 €
In der Übersicht wird deutlich, dass durch diese Änderungen ein Mehraufwand für 2023 in Höhe von 480.000,- Euro, für das Jahr 2024 ein Mehraufwand von 510.000,- Euro und für 2025 ein prognostizierter Mehraufwand von 540.000,- Euro entsteht.
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gemeldet |
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neuer Ansatz |
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Jahr |
Sachkonto Ausgaben |
Sachkonto Differenz Einnahmen |
Sachkonto Ausgaben |
Sachkonto Einnahmen |
Differenz |
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53390100 |
4481000 |
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53390100 |
44810000 |
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2023 |
1.450.000 |
1.040.000 |
410.000 |
1.600.000 |
1.120.000 |
480.000 |
2024 |
1.500.000 |
1.075.000 |
425.000 |
1.700.000 |
1.190.000 |
510.000 |
2025 |
1.550.000 |
1.110.000 |
440.000 |
1.800.000 |
1.260.000 |
540.000 |
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind – mit Ausnahme der im Beschluss aufgeführten Änderungen – im Haushaltsentwurf dargestellt.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:
Alle Maßnahmen der Jugendhilfe, von der Durchführung von Jugendfreizeitmaßnahmen bis hin zu Hilfestellungen für Kinder, Jugendliche und Familien haben eine Wirkung auf die Ziele des Projektes Stadt der Kinder. Somit ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung Grundvoraussetzung für eine positive Durchführung des Projektes Stadt der Kinder.
Anlage/n:
Haushalt Produktbereich 06 und 05-341
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 14. Februar 2023Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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