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Ermöglichung einer Förderung für Balkon-Kraftwerke/ Stecker-Photovoltaik
Anlagen; Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-
Städteregionstagsfraktion [19.01.2023](si010.asp?YY=2023&MM=01&DD=19
"Sitzungskalender 01/2023 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 30. März 2023 (öffentlich)
Federführend
A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11983

A) Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen

Der Städteregionstag beauftragt aufgrund des Antrages der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion die Verwaltung, ein niedrigschwelliges und unbürokratisches Förderprogramm von so genannten Balkonkraftwerken bzw. Stecker-PV-Anlagen in Höhe von 200,00 Euro pro Anlage zu entwerfen.

B) Erweiterter Beschlussvorschlag der Verwaltung

Der Städteregionstag trifft aufgrund des Antrages der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

  1. Er beauftragt die Verwaltung, ein niedrigschwelliges und unbürokratisches Förderprogramm von so genannten Balkonkraftwerken bzw. Stecker-PV-Anlagen in Höhe von 200,00 Euro pro Anlage zu entwerfen.
  2. Er beschließt die als Anlage 2 zu SV-Nr. 2023/0020 vorgelegte „Richtlinie der Städteregion Aachen zur Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen“.
  3. Er nimmt die Ausführungen hinsichtlich der personellen Auswirkungen zur Kenntnis.

 

 

Sachlage:

Begründung der Antrag stellenden Fraktion:

Die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion haben mit Datum vom 19.01.2023 den der SV-Nr. 2023/0020 als Anlage 1 beigefügten Antrag zur Ermöglichung einer Förderung r Balkon-Kraftwerke/ Stecker-Photovoltaik Anlagen vorgelegt. Begründung der Antrag stellenden Fraktionen ist, dass vor dem Hintergrund der immer stärker spürbar werdenden Auswirkungen des Klimawandels sowie der erheblichen Preissteigerungen für fossile Energien alle Potentiale für eine Energiewende konsequent zu nutzen und daher auch kleinere Anlagen für die regenerative Energiegewinnung in den Blick zu nehmen sind. In die Förderung sollen sowohl Haus- und Wohnungseigentümer als auch Mietende einbezogen werden. Pro Antragstellenden soll die Förderung auf eine Anlage pro Haushalt begrenzt werden.

Begründung des erweiterten Beschlussvorschlags der Verwaltung:

Die Verwaltung unterstützt den Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen. Da der Städteregionstag in seiner Sitzung am 08.12.2022 im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt 200.000 EUR für die Förderung steckerfertiger Photovoltaikanlagen beschlossen hat, ist sie bereits tätig geworden und legt den Entwurf einer entsprechenden Richtlinie für das neue Förderprogramm vor, vgl. Ziffern 2 und 3 des erweiterten Beschlussvorschlags.

Steckerfertige Erzeugungsanlagen/PV-Anlagen“, auch Plug-In-, Plug&Play Balkonkraftwerke, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen, Steckersolar genannt, bieten auch Nicht-Hauseigentümern also Mietenden als auch Eigentümer_innen von Eigentumswohnungen die Möglichkeit, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und ihre (Miet-) Nebenkosten zu reduzieren.

Ohne besondere Anmeldeverfahren und Anforderungen an die Installation dürfen solche Anlagen bis zu max. 600 Watt (max. Ausgangsleistung des Wechselrichters) erzeugen. Allerdings ist auch für diese Anlagen eine Registrierung/Anmeldung bei der Bundesnetzagentur/ Marktstammregister und dem eigenen Netzbetreiber erforderlich.

Der Anschluss einer Anlage könnte eigentlich selbst vorgenommen werden; Voraussetzung ist lediglich ein Zähler mit Rücklaufsperre.

Es empfiehlt sich jedoch nach der VDE-Anwendungsregel 4105 (VDE-AR-N 4105), dass vor dem Betrieb ein Elektriker den Stromkreis prüft und eine Spezialsteckdose (Wieland Stecker) installiert. Dieser Stecker ist aus einem auf Strom bezogenen robusteren Plastik als die normale Schuko-Steckdose. Zudem sind die Pins nicht Stecker freiliegend, was die Gefahr eines Lichtbogens zwischen Pin und Buchse und damit die Überhitzung und Brandgefahr minimiert. In jedem Fall sollte an eine Steckdose bzw. an einen Stromkreis immer nur ein einziges Stecker-Solargerät mit einem Wechselrichter angeschlossen werden; eine Kopplung mehrerer Geräte über eine Mehrfachsteckdose ist zu vermeiden.

(https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715)

In der Regel werden diese Anlagen auf der Balkonaußenseite angebracht; um Passanten u.a. nicht zu gefährden, empfiehlt sich zur ausreichenden Stabilität weiterhin die Montage durch eine Fachkraft. Unter Umständen bedarf es dazu auch eines Einverständnisses der Hauseigentümer_innen bzw. der Hausgemeinschaft.

Strom mit der max. Leistung wird allerdings nur bei direkter Sonneneinstrahlung produziert; bei Bewölkung reduziert sich die Leistung, die Effizienz ist sehr vom Winkel der Sonneneinstrahlung und der Ausrichtung des Panels abhängig.

Bei Stromausfall funktioniert ein Balkonkraftwerk nicht als Ersatzstromquelle; die Funktionsweise des Wechselrichters verhindert die Möglichkeit einer Überbrückung.

Da bei der geringen Stromerzeugung weniger Strom erzeugt als verbraucht wird, verringert sich die Stromrechnung ein wenig; eine Vergütung für eine Netzeinspeisung erübrigt sich.

Anlagen einer Leistung von ca. 300 Watt gibt es bereits als Komplettanlage ab ca. 500,00 Euro (einschl. monokristallinem Solarpanel, Wechselrichter, Kabel für die Steckdose, oft auch mit Rahmen oder Gestell/Befestigungsmaterial für Balkongeländer).

Ohne Inanspruchnahme eines Elektrikers für die Einhaltung der VDE-Norm könnte sich eine solche Anlage innerhalb von ca. 6 Jahren amortisieren (eine genaue Rechnung ist aufgrund der diversen Angebote, Leistungsstärken, Strompreisveränderungen derzeit nicht kalkulierbar).

Zur Vergabe der bereitgestellten Fördermittel hat die Verwaltung die der SV-Nr. 2023/0020 als Anlage 2 beigefügte Förderrichtlinie erarbeitet.

Als Anlage 3 ist zudem ein Abgleich zur bestehenden Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeichersystemen vom 08.12.2022 beigefügt, der zum einen die Unterschiede der beiden Richtlinien darstellen soll und zum anderen Erläuterungen zu den einzelnen Förderbestimmungen gibt.

Die Erarbeitung der neuen Richtlinie wurde zwar mit dem altbau plus e.V. beraten; eine Kooperation zur Bearbeitung von Förderanträgen, eine Bilanzierung etc. ist vertraglich jedoch nicht abgedeckt.

Zu den administrativen Regelungen:

  1. Eine elektronische Antragstellung wird zum 01.05.2023 zur Verfügung stehen. In einem Pilotprojekt können die Antragstellung und die Bearbeitung von Anträgen weitestgehend elektronisch/automatisiert abgewickelt werden (Antragstellung, Eingangsbestätigung, Bewilligungsbescheid und automatisierte Kassensollstellung).

  1. Bei Antragstellung können die erforderlichen Antragsunterlagen hochgeladen werden (der verschiedensten Dateiformate).

  1. Das Vorliegen der Fördervoraussetzungen (als auch datenschutzrechtliche Bestimmungen) bestätigt bzw. versichert der Antragstellende mit anzuklickenden Antragsfeldern (mit Eingabezwang).

  1. Unvollständige Anträge können nicht eingesendet werden, so dass somit ein besonderer Verwaltungsaufwand entbehrlich wird.

  1. Antragstellenden von nicht korrekten, dennoch versandten Anträgen wird (nur manuell möglich) verwaltungsrechtskonform die Gelegenheit gegeben, ihren Antrag nachzubessern.

  1. Eine Mehrfachinanspruchnahme einer Förderung einer Anlage kann dennoch nicht in Gänze ausgeschlossen werden, da es sich um mobile Photovoltaikanlagen handelt.

Die Höhe der Förderung wurde im Antrag mit 200 EUR pro förderfähiger, steckerfähiger Photovoltaikanlage angegeben. Dies entspricht einem Mittel der sonstig bekannten Förderungen und wird für den Fördernehmenden zum geringen Aufwand einer Online-Antragstellung als attraktiv angesehen.

Rechtslage:

Aufgrund von § 41 Absatz 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

Bei der Förderung im Altkreis Aachen handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe/Leistungen der Städteregion Aachen.

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f KrO.NRW ist der Städteregionstag zuständig für den Erlass von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Es handelt sich um eine neue, zusätzliche Aufgabe.

Die Betreuung und Abwicklung der nun vier Förderrichtlinien obliegt der Zuständigkeit des A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung. Die Ausweitung und unterjährige Erhöhung der Fördermittel und die Entwicklung und Betreuung der Richtlinien hat zu einem deutlichen Mehraufwand im Rahmen der Beratung und Prüfung und Bescheidung der Anträge (Telefonate, Beantwortung von E-Mails, Beratungen, Anträge, Bewilligungen, Versagungen) geführt.

Zwar besteht seit dem 01.01.2022 eine Kooperation mit Altbau plus e.V. bezüglich der Beratung und Prüfung von Anträgen (siehe SV-Nr. 2021/029) für die bereits bestehenden drei Förderrichtlinien (auf der Basis der Antragszahlen/ Fördermittelhöhe 2021). Die Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen ist jedoch durch die Kooperation nicht abgedeckt. Das folgende Diagramm dokumentiert den stetigen Anstieg des Fördervolumens und der Antragszahlen.

Auch wenn sich das Fördervolumen von 2022 nach 2023 lediglich um rund 6% erhöht, ist von einem deutlichen Anstieg der zu bearbeitenden Förderanträge auszugehen. Es ist zu erwarten, dass ein stetiger Anstieg bei den bisherigen Förderprogrammen erfolgt, zudem zusätzlich rund 1.200 Anträge nach dieser Förderrichtlinie (im Diagramm gelb dargestellt) zu erwarten sind. Dies führt zu einem Anstieg von rund 628 auf bis zu 2.050 zu bearbeitende Anträge. Dieser Aufgabenzuwachs ist trotz der Zusammenarbeit mit altbau plus e.V. nicht mit dem bestehenden Personal leistbar.

Im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung hat das Land NRW seinen Etat um ca. 500 Mio. auf 1,6 Mrd. erhöht, sodass das A 63 durch die originäre Aufgabe zusätzlich belastet wird.

r das Jahr 2023 wird daher beabsichtigt, eine studentische Hilfskraft einzustellen, die insbesondere die Förderanträge nach dieser Richtlinie bearbeiten soll. Weiterhin soll der Prozess zur Bearbeitung der bis zu 1.200 Anträgen digitalisiert werden, um den Bearbeitungsaufwand zu reduzieren und das Auszahlungsverfahren so einfach wie möglich zu gestalten.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Haushaltsmittel für 2023 sind in Höhe von 200.000 EUR im Sachkonto 531882 „rderprogramm Balkonsolar/Steckersolar, Produkt 100201 „Wohnraumförderung“, berücksichtigt.

Zur haushaltskonformen Abwicklung aller Förderprogramme werden ab Haushaltsjahr 2024 vier separate Sachkonten eingerichtet werden.

Die Deckung der personellen Mehrkosten für 2023 wird aus Einsparungen im Dezernatshaushalt IV 2023 erfolgen.

Ökologische Auswirkungen:

Es können 1.000 steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einer jeweiligen Leistung von max. 600 Watt bezuschusst werden (Fördersumme 200.000 EUR). Dies entspräche einer Stromkostenersparnis der Fördernehmenden von insgesamt max. 600 kWp, was vergleichbar mit etwa 50 geförderten Photovoltaikanlagen durchschnittlich wäre (Fördersumme 50.000 EUR). Eine Bilanzierung bleibt abzuwarten; nach Abschluss des Förderjahrs und dessen Auswertung wird im Ausschuss hierzu berichtet werden.

Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

 

 

Anlagen:

Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 19.01.2023 Ermöglichung einer Förderung für Balkon-Kraftwerken/Stecker-Photovoltaik Anlagen (Anlage 1)

Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Anlage 2)

Abgleich „rderrichtlinie Photovoltaik“ mit „Vorschlag Förderrichtlinie steckerfertige Photovoltaik“ (Anlage 3)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 30. März 2023Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. März 2023Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 01. März 2023Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung