Teilen:

Ausbau der Bioenergienutzung in der StädteRegion Aachen;
Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-
Städteregionstagsfraktion vom [17.11.2022](si010.asp?YY=2022&MM=11&DD=17
"Sitzungskalender 11/2022 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 30. März 2023 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11974

Beschlussvorschlag der antragstellenden Fraktionen:

Der Städteregionstag trifft aufgrund des Antrages der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 17.11.2022 folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt die Entscheidungen des Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW), die dieser in seiner öffentlichen Zweckverbandsversammlung am 27.10.2022 zum Ausbau der Bioenergienutzung aus Bioabfällen getroffen hat, und zwar
  • im Wirtschaftsplan 2023 Mittel für die Planung der Erweiterung der Bioabfallvergärung in Würselen einzustellen,
  • das Potential zusätzlicher Bioabfälle für weitere Bioabfallvergärungskapazitäten im Südraum der Städteregion zu nutzen und
  • die Entgeltstruktur so umzugestalten, dass wirksame Anreize gesetzt werden, damit Bioabfälle nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt, sondern getrennt erfasst und energetisch genutzt werden.

  1. Er bittet den ZEW, alle Möglichkeiten zu nutzen, das große bisher ungenutzte Bioabfallpotenzial zu erfassen und energetisch zu nutzen und dazu eine weitere Bioabfallvergärungsanlage im Südraum der Städteregion in die Planung zu
    nehmen. Dazu soll die verstärkte Kooperation mit dem Kreis Euskirchen, der ab 2023 Mitglied des ZEW ist, angestrebt werden.

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 17.11.2022 (siehe Anlage 1) beantragten die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion, die im Betreff genannte Angelegenheit in die Tagesordnungen der Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 01.03.2023 sowie des Städteregionsausschusses am 23.03.2023 und des Städteregionstags am 30.03.2023 aufzunehmen.

Die Verwaltung nimmt zum Sachverhalt wie folgt Stellung:

Grundsätzlich unterstützt die Verwaltung den Ausbau der Bioabfallvergärungskapazitäten in der Region, da dies einen wesentlichen Schritt zur Realisierung der Klimaneutralität der StädteRegion Aachen darstellt. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass in der StädteRegion Aachen der ZEW der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist und somit die StädteRegion Aachen keine Zuständigkeit bei der Planung und dem Bau von öffentlichen Entsorgungsanlagen hat. Aus diesem Grund wurde der Antrag zur Stellungnahme an den ZEW weitergeleitet. Die Stellungnahme des ZEW ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

In dieser Stellungnahme informiert der ZEW unter anderem darüber, dass durch ein von ihm beauftragtes Ingenieurbüro eine Machbarkeitsstudie zur Grünschnittverwertung im Südkreis sowie zur Erweiterung der Biovergärungsanlage Würselen erstellt wurde. Die Ergebnisse dieser Studie wurden den Gremienvertreter_innen von ZEW und AWA in einer Onlinepräsentation am 02.02.2023 vorgestellt. Am 10.02.2023 hat die ZEW-Verbandsversammlung in ihrer Sitzung den in der Studie vorgestellten Stand begrüßt und um Weiterverfolgung des Themas gebeten.

Rechtslage:

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 Kreisordnung ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

Im Jahr 2002 haben sich die Kreise Aachen und Düren sowie die Stadt Aachen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft zu einem Zweckverband zusammengeschlossen, dem Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW siehe Grundsatzbeschluss des Kreistages Aachen vom 12.12.2002, Drucksache Nr. 413/02 E).

Der ZEW hat, bezogen auf das damalige Kreisgebiet Aachen, sämtliche Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers übernommen, und zwar mit restlos befreiender Wirkung für den Kreis Aachen. Beim Kreis Aachen, der heutigen StädteRegion Aachen mit Ausnahme des Stadtgebietes Aachen sind lediglich die Aufgaben der unteren Abfallwirtschaftsbehörde verblieben.

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, Anträge zum Thema Abfallentsorgung incl. Betreiben und Planen von Abfallentsorgungsanlagen in die Verbandsversammlung des ZEW einzubringen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

Ökologische Auswirkungen:

Die Zielsetzung des Ausbaues der Biogaserzeugung und damit der regenerativen Energien stellt einen wesentlichen Schritt zur Realisierung der Klimaneutralität der StädteRegion Aachen dar.

Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

 

 

Anlagen:

Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstags-fraktion vom 17.11.2022 (Anlage 1)

Stellungnahme des ZEW vom 10.01.2023 (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 30. März 2023Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. März 2023Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 01. März 2023Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung