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Entwicklung des Modellprojekts der Koordinierungs- und Beratungsstelle für
systemische Inklusionsassistenz (KOBSI)


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. März 2023 (öffentlich)
Federführend
A 41 - Schulamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11997

Sachlage:

Das Modellprojekt entwickelt sich stetig weiter.

ckblick

Im Jahr 2022 sind drei neue Schulen ins Projekt aufgenommen worden: die EGS Stadtmitte in Eschweiler, die GGS Zweifall in Stolberg sowie die KGS Sebastianusschule in Würselen. Alle geschaffenen Stellen konnten unmittelbar und in Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen besetzt werden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Optionsmodells (Vorlage 2020/0224), also hälftig durch Kommunen und StädteRegion.

Durch acht Praxisgespräche an ausgewählten Schulstandorten (Vorlage 2022/0093) konnten die Mehrwerte des systemischen Ansatzes für interessierte Vertreter_innen aus Verwaltung und Politik erneut transparent gemacht werden mit Erfolg: Die Jugendämter, die bereits systemische Unterstützung an Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich kofinanzieren, haben signalisiert, dies auch weiterhin tun zu wollen, während die Neuaufnahme der KGS Sebastianusschule eine direkte Folge des Vor-Ort-Gesprächs in Würselen ist.

Die systemischen Inklusionsassistenzen erfahren in ihrer täglichen Arbeit - so belegt es der Rückblick auf das Jahr 2022 bei einer der regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen - Dankbarkeit und Wertschätzung. Die positiven Entwicklungen von Kindern beobachten zu können, die mit unterschiedlichsten Herausforderungen zu kämpfen haben, werden als überaus erfüllend empfunden.

Ausblick

Im Jahr 2023 sollen an drei von der Flutkatastrophe betroffenen KOBSI-Schulen GGS Weisweiler, GGS Hermannstraße und GGS Grüntal insgesamt vier zusätzliche Inklusionsassistenzen vorübergehend eingesetzt werden. Die beiden Stolberger Schulen erhalten jeweils eine, die GGS Weisweiler zwei Kräfte, da diese nach wie vor im Aldenhovener Ausweichquartier untergebracht ist, was eine besonders angespannte Situation durchgliche Bustransfers nach sich zieht. Auch hier erfolgt die Finanzierung im Rahmen des Optionsmodells.

Unter anderem die durch die personelle Zusatzausstattung gewonnenen Erfahrungen sollen in eine geplante Steuerungsgruppe einfließen, die sich mit der Frage befasst, nach welchen Indikatoren ein bedarfsdeckender Einsatz von Inklusionsassistenzen an Grundschulen bemessen werden kann.

Außerdem ist im Herbst die Ausrichtung eines Fachtags geplant, in dessen Rahmen erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des KOBSI-Projekts (Vorlage 2021/0554) präsentiert werden sollen. Mittlerweile sind an der Universität zu Köln drei Masterarbeiten eingereicht worden, die sich mit verschiedenen Projektaspekten beschäftigen; eine weitere Bachelorarbeit ist in Vorbereitung. Und auch Herr Prof. Farrenberg von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen hat seine Feldforschung in weiten Teilen abgeschlossen und beginnt nun mit dem Auswertungsprozess.

Die fortlaufende Weiterbildung der systemischen Inklusionsassistenzen beginnt 2023 mit einer Veranstaltung zum Umgang mit traumatischen Erfahrungen, die im vergangenen Jahr nicht mehr realisiert werden konnte. Darüber hinaus sind Fortbildungen zu kultursensiblem Arbeiten und positivem Feedback sowie weiteren Facetten des Themenkomplexes Kommunikation geplant.

Evaluation der Kostenentwicklung für Schulbegleitungen in der StädteRegion

Auch für das Schuljahr 2021/2022 hat die Koordinierungs- und Beratungsstelle die Kosten für individuelle Schulbegleitung beim A 50 Amt für Soziales und Senioren sowie bei den sieben Jugendämtern der städteregionsangehörigen Kommunen erhoben. Die folgende Grafik zeigt, dass der Bedarf an 1:1-Begleitung nach der coronabedingten Kostensenkung im Schuljahr 2019/2020 in den letzten beiden Evaluationszeiträumen - insbesondere im vergangenen Schuljahr - wieder erheblich zugenommen hat. Für 2021/2022 erreichen die Kosten einen Spitzenwert von über 15,5 Millionen Euro.

Fachkreise führen die Entwicklung auf die belastenden Nachwirkungen der Pandemie zurück. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund erscheint der systemische Ansatz des KOBSI-Projekts zukunftsweisend, da er fiskalischen Aspekten Rechnung trägt und gleichzeitig sicherstellt, dass alle Kinder passgenau unterstützt werden, ohne ihre Selbstständigkeit aufgeben oder Stigmatisierung erfahren zu müssen.

 

 

Rechtslage:

Gem. § 2 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion stellt das Land NRW den Kommunen zur „Mitfinanzierung der Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht-lehrendes Personal der

Kommunen“ Mittel zur Verfügung. Die Höhe der Pauschale legt eine Verordnung zur

rderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion fest. Der geltende Erlass tritt am 31.07.2023 außer Kraft. Alle drei Jahre sind die Ausgaben für die Inklusion laut Gesetz zu evaluieren. Nach Auskunft des Ministeriums ist mit dem Erlass einer für weitere drei Jahre geltenden Folgeverordnung zum Ende des Jahres 2023 zu rechnen. Die Verstetigung der systemischen Unterstützung durch das Land ist unbedingt notwendig, um die Unsicherheiten für Schulen, Kinder und Mitarbeitende, die durch die Zwischenzeiten zwischen den Rechtverordnungen entstehen, zu vermeiden. Dadurch würde auch die Kontinuität der erforderlichen Unterstützung, die inzwischen in den Systemen fest verankert, dort unabdingbar ist und wie vielfach von allen Akteur_innen gefordert wird, endlich abschließend gesichert.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2023 im Städteregionstag am 08.12.2022 wurde für den weiteren Ausbau des Projektes um eine Inklusionsassistenzstelle eine Summe von 40.000 € bereitgestellt und mit einem Sperrvermerk versehen. Laut Beschluss des Städteregionsausschusses vom 19.03.2020 werden die Kosten für die systemischen Inklusionsassistenzen nach dem Optionsmodell hälftig zwischen StädteRegion und regionsangehöriger Kommune geteilt (Vorlage 2020/0224). Entsprechende Beratungsgespräche für den kooperativen Ausbau an Schulen werden den regionsangehörigen Kommunen von der Fachstelle KOBSI angeboten.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. März 2023Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 16. März 2023Sitzung des Ausschusses für Schulen, Bildung, Wissenschaft und Kultur

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
Details
Tagesordnung