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Fonds für bedürftige Bürgerinnen und Bürger in der StädteRegion Aachen zur
Vermeidung ungewollter Schwangerschaften (Verhütungsmittelfonds);
Anpassung der Richtlinie


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. März 2023 (öffentlich)
Federführend
A 50 - Amt für Soziales und Senioren
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12013

Beschlussvorschlag:


Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt die Anpassung der der Sitzungsvorlage 2023/0050 als Anlage 1 beigefügten Richtlinie zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds an Bedürftige ab dem 01.04.2023.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, im Haushaltsentwurf 2024 den Ansatz für den Verhütungsmittelfonds von bisher 15.000 € auf 20.000 € anzuheben.

 

 

Sachlage:

Im Jahr 2009 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie der Stadt Aachen beschlossen, den Schwangerschaftsberatungsstellen zur Umsetzung einer selbstbestimmten Familienplanung und zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften finanzielle Mittel in Höhe von seinerzeit 15.000 zur Verfügung zu stellen (Verhütungsmittelfonds). Mit Beschluss des Städteregionstags vom 07.07.2011 (Sitzungsvorlagen-Nr. 2011/0321) wurde ein vergleichbarer Fonds für den Altkreis (ebenfalls 15.000 €) beschlossen und die Verwaltung der Mittel auf die Stadt Aachen übertragen. Hierzu wurde mit Datum vom 07.07.2011 zwischen der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen ein Vertrag geschlossen.

Die Gewährung der Zuwendungen an die Schwangerschaftsberatungsstellen erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds an Bedürftige“ vom 08.07.2011 (Anlage 2).

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie der Stadt Aachen hat im Jahr 2022 seine Verwaltung mit einem Monitoring hinsichtlich der Auskömmlichkeit der bereitgestellten Mittel beauftragt. Im Zuge dessen wurde von den im Stadtgebiet Aachen tätigen Schwangerschaftsberatungsstellen „donum vitae“ und „pro familia“ angeregt, die bestehenden Richtlinien zur Verbesserung der Beratungsmöglichkeiten anzupassen. In der Praxis habe sich gezeigt, dass die Zuschussberechtigten die bisher in der Regel notwendige hälftige Kostenbeteiligung aus eigenen Mitteln oftmals nicht leisten konnten und deshalb beabsichtigte Maßnahmen im Ergebnis nicht durchgeführt werden konnten. Die Stadt Aachen und die beiden Beratungsstellen im Stadtgebiet überlegten gemeinsam, die Zuschussquote von bisher 50 % auf 75 % zu erhöhen. Die Fördermittel in Höhe von seinerzeit 15.000 wurden nach Angaben der Stadt Aachen, da ein erhöhter Bedarf bestand, sukzessive erhöht. Im Haushaltsjahr 2022 standen der Stadt Aachen 25.000 zur Verfügung. Nach Angaben der Stadt Aachen ergibt sich für das Jahr 2023, bei gleicher Fallzahl, jedoch dann mit einer Bezuschussung in Höhe von 75 % ein prognostizierter Mittelbedarf in Höhe von 37.500 €.

Weiterhin wurden seitens der Stadt Aachen die Richtlinien dahingehend verändert, dass entgegen der bisher erfolgten Abschlagszahlungen an die Beratungsstellen nunmehr ab dem Jahr 2023 die jeweiligen Jahresbeträge nach Genehmigung des Haushaltes in einer Summe gezahlt werden. Hierbei sind nicht verbrauchte Mittel des Vorjahres zurückzuzahlen bzw. mit den Leistungen für das Folgejahr zu verrechnen. Dies soll den Beratungsstellen mehr Flexibilität in der individuellen Fallbetreuung ermöglichen.

Die Mittel aus dem Verhütungsmittelfonds der StädteRegion Aachen werden an insgesamt vier Träger ausgezahlt. Dies sind im Einzelnen:

- AWO Beratungsstelle für Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung Eschweiler

- donum vitae Schwangerschaftsberatungsstelle Aachen

- Evangelische Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte der Diakonie in Aachen und Alsdorf

- pro Familia Aachen

Da die Anträge auf Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel unabhängig vom Wohnort in den Beratungsstellen gestellt werden können, findet die anteilige Übernahme der Kosten durch die StädteRegion Aachen in allen vier Beratungsstellen Berücksichtigung.

Jahr

Haushaltsmittel

verausgabte Mittel

Fallzahlen

2016

15.000,00 €

14.901,13 €

117

2017

15.000,00 €

13.965,92 €

103

2018

15.000,00 €

11.781,91 €

83

2019

15.000,00 €

12.826,65 €

87

2020

15.000,00 €

11.982,93 €

76

2021

15.000,00 €

10.665,44 €

70

Die Zahlen für das Jahr 2022 liegen der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Die Darstellung zeigt, dass die Mittel im Zeitraum 2016 bis 2021 für die Altkreiskommunen nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Eine mögliche Erklärung könnte sein, dass im ländlichen Raum ein geringerer Beratungs- und Förderbedarf besteht.

Leider sind weder die Verwaltung noch die Beratungsstellen in den Altkreiskommunen in den Beratungsprozess über die Veränderung der Richtlinien bei der Stadt Aachen einbezogen worden.

Mit Schreiben vom 03.02.2023 hat die Evangelische Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte Alsdorf mitgeteilt, dass auch die Beratungsstellen der Altkreiskommunen einen höheren Bedarf an Bezuschussung festgestellt haben. Danach mussten die Beratungsstellen im Jahr 2022 vermehrt dazu übergehen, von der Härtefallregelung Gebrauch zu machen und Anträge bis zu 75 % zu bewilligen (Anlage 3).

Damit zwischen den EmpfängerInnen der Leistungen in der Stadt und den Altkreiskommunen keine Ungleichbehandlung entsteht, empfiehlt die Verwaltung, den Zuschuss auch für die Bürgerinnen und Bürger der Altkreiskommunen um 25 % auf 75 % zu erhöhen und auch die Auszahlungsmodalitäten aus dem Verhütungsmittelfonds entsprechend der neu gefassten Richtlinie anzupassen.

r das Haushaltsjahr 2023 wird aufgrund der Förderbeträge der vergangenen Jahre und des Inkrafttretens der Änderungen zum 01.04. davon ausgegangen, dass die Mittel ausreichen. Aus Sicht der Verwaltung ist für das Haushaltsjahr 2024 von einer Erhöhung der Mittel von aktuell 15.000 auf 20.000 auszugehen.

Rechtslage:

Die Bereitstellung des Verhütungsmittelfonds ist für die StädteRegion Aachen eine freiwillige Aufgabe.

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

r das Haushaltsjahr 2023 stehen im Produkt 05.01.01. „Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW“, Teilprodukt 950170 „Freiwillige Förderungen“, im Sachkonto 531859 „Fonds für bedürftige Frauen zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften“, Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 zur Verfügung. r das Jahr 2024 werden im Haushaltsentwurf 20.000 € berücksichtigt.

Soziale Auswirkungen:

Durch den Fonds werden die Bedürftigen in die Lage versetzt, selbst bestimmend ihre Familienplanung zu regeln, zumal ein planmäßiges Ansparen für Verhütung aufgrund der Einkommensverhältnisse in der Regel nicht oder nur begrenzt möglich ist.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

Anlagen

Richtlinie zum Verhütungsmittelfonds vom 01.04.2023 (Anlage 1)

Richtlinie zum Verhütungsmittelfonds vom 08.07.2011 (Anlage 2)

Schreiben der Evangelischen Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte vom 03.02.2023 (Anlage 3)

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. März 2023Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
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Tagesordnung

Mittwoch, 22. März 2023Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Tagesordnung