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Sicherstellung einer niederschwelligen Informationsweitergabe an Betroffene
von sexualisierter Gewalt
-Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom [28.02.2023](si010.asp?YY=2023&MM=02&DD=28 "Sitzungskalender 02/2023 anzeigen" )-


Letzte Beratung
Mittwoch, 22. März 2023 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12092

Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen:

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt trifft folgende Entscheidungen:

1.Er beauftragt die Verwaltung, bei der Gestaltung von Beratungshilfen, z.B. Flyern in Brailleschrift, Leichter Sprache usw., Fachberatungsstellen und dort wo von sexualisierten Grenzverletzungen und Gewalt betroffene Menschen Hilfe finden, zu unterstützen.

2.Er bittet die Verwaltung, Lehrende & Vortragende zum Thema sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt besonders auf die speziellen Herausforderungen im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen beim Thema hinzuweisen und zu sensibilisieren.

Beschluss leicht verständlich:

Der Ausschuss für Soziales beschließt:

Die Verwaltung soll Beratungs·stellen helfen.

Zum Beispiel:

- Flyer in Braille·schrift,

- oder in Leichter Sprache zu schreiben.

Menschen mit Behinderungen,

die sexuelle Gewalt erlebt haben,

nnen dort Hilfe bekommen.

Und so besser beraten werden.

Die Verwaltung soll auch Lehrende und Vortragende darauf aufmerksam machen.

 

 

Sachlage leicht verständlich:

Manche Menschen verletzen die Rechte von anderen.

Das nennt man Gewalt.

Manche Menschen verletzen auch die Rechte von Frauen und Mädchen.

Das nennt man Sexuelle Gewalt.

Es gibt Beratungs·stellen für diese Fälle.

Die Beratungs·stellen helfen den Frauen und Mädchen.

Eine Arbeits·gruppe hat geprüft:

Wie gut sind die Beratungs·stellen?

Die Arbeits·gruppe hat einen Bericht geschrieben.

Der Bericht heißt:

Analyse von Versorgungs·strukturen für von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen.

Die Arbeits·gruppe hat festgestellt:

Es gibt noch viel zu tun.

Es gibt wenig Infos in Leichter Sprache.

Es gibt wenig Infos in anderen Sprachen.

Es gibt wenig Infos in Gebärdensprache.

Und es gibt wenig Bilder für Menschen mit geistiger Behinderung.

Das soll sich ändern.

Manche Frauen haben keine Wohnung.

Oder sie haben schlimme Probleme.

Zum Beispiel:

- weil sie krank sind.

- weil sie schon lange alleine leben.

Diese Frauen brauchen besonderen Schutz.

Deshalb müssen die Beratungs·stellen auch für diese Frauen da sein.

Die Beratungs·stellen sollen Info·materialien machen.

Die Info·materialien sollen auch in den Pflege·heimen liegen.

Die Städte·Region Aachen hat ein rder·Programm für Inklusion.

Und gibt Geld für Projekte.

Mit den Projekten sollen Menschen besser informiert werden.

Die Städte·Region Aachen hat auch einen Braille·Drucker.

Die Städte·Region redet mit den Beratungs·stellen

und unterstützt die Einrichtungen.

Die Städte·region Aachen hat einen neuen Inklusions·plan gemacht.

In dem Inklusions·plan steht:

Wie wir die Inklusion in der Städte·Region Aachen 2023 machen wollen.

In dem Inklusions·plan steht auch:

die Menschen mit Behinderung müssen vor sexueller Gewalt geschützt werden.

Sachlage:

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 28.02.2023 bitten die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion darum, die im Betreff aufgeführte Angelegenheit im Inklusionsbeirat und im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt zu behandeln.

Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt sind die häufigsten Formen von Menschenrechtsverletzungen. Hierfür sind die Fachberatungsstellen die ersten Anlaufpunkte. Allerdings hat das Gutachten „Analyse von Versorgungsstrukturen für von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen“, welches nach einem politischen Beschluss im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt von der Verwaltung in Auftrag gegeben wurde, in diesem Zusammenhang konkreten Nachbesserungsbedarf herausgearbeitet.

So fehlt es an Angebotsinformationen in Leichter Sprache, Fremdsprachen, in Gebärdensprache und als Bildmaterial für Menschen mit Behinderung oder älteren Menschen. Empfohlen wird eine professionelle Expertise, die das Wording hin zu einer traumasensiblen Sprache anpasst.

Da Menschen mit besonderem Schutzbedarf oder mit Beeinträchtigungen hier besonders gefährdet sind, darf es nicht zu Problemen bei der Beratung für diese Personengruppen kommen.

Laut Gutachten präsentieren sich die Fachberatungsstellen als ein geschlossenes System, das speziell für besonders verletzbare und in hohem Maße betroffene Personengruppen keine oder nur wenige passende Angebote vorhält. Einige Beratungsstellen haben sich schon auf den Weg gemacht (siehe Anlage 2) und bieten Broschüren in Leichter Sprache an.

r wohnungslose Frauen, für psychisch stark belastete Frauen, für Frauen unddchen mit Behinderung und für Frauen ab 60 Jahren besteht eine Schutzlücke, die es zu schließen gilt. Hier bedarf es nicht nur der Öffnung der Beratungsstellen für diese Personengruppen, sondern auch einer Neuausrichtung von Geh-Strukturen zu Komm-Strukturen.

Zum Beispiel für Frauen im höheren Alter sollen leicht verständliche Informationsmaterialien der Beratungsstellen auch in den Pflege- und Senior_Innen-Einrichtungen ausliegen.

Mit der „Richtlinie der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuwendungen für Projekte und Initiativen zur Inklusion“ hat die Verwaltung schon jetzt die Möglichkeit, entsprechende Übertragungen von Informationsangeboten zu fördern. Auch verfügt die Verwaltung über einen Braille-Drucker.

Um weitere Bedarfe und entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten zu klären, wird die Verwaltung zeitnah Gespräche mit den Einrichtungen führen.

In der Fortschreibung des Inklusionsplans der StädteRegion Aachen 2023 sind zu den verschiedenen Lebenslagen im Bereich Sensibilisierung immer Leitlinien entwickelt worden, die den Schutz der Menschen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt besonders fordern.

Zum Beispiel steht unter den Leitlinien für eine inklusive Region im Themenfeld Freizeit, Kultur und Sport, die im Städteregionsausschuss am 24.03.2022 einstimmig beschlossen wurden:

Wir als StädteRegion Aachen setzen uns dafür ein, dass Verantwortliche sensibilisiert werden, Schutz- und Präventionskonzepte vor sexualisierter Gewalt verbindlich einzuführen, Mitarbeitende und Ehrenamt regelmäßig zu schulen und diese Konzepte aktiv zu leben.“

Rechtslage:

Bei der Unterstützung von Fachberatungsstellen, barrierefreie Leistungen anzubieten, handelt es sich um eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen.

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Erstellung/Übersetzung eines Flyers in Leichte Sprache kostet zwischen 250 -1.000. Im Produkt 03.05.04Inklusion bei Sachkonto 543963Sachaufwand Inklusion stehen 30.000 € im Rahmen der Förderrichtlinie Inklusion bereit. Aus diesen Mitteln können z. B. Übersetzungen bezuschusst werden. In 2022 wurden die Finanzmittel allerdings voll ausgeschöpft. Die Verwaltung wird prüfen, wie viele Projekte im Haushaltsjahr 2023 unterstützt werden können.

Soziale Auswirkungen:

Mit der Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten „Analyse der Versorgungsstrukturen für von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen“ trägt die StädteRegion Aachen zu einer bedarfsgerechten, barrierefreien Ausgestaltung der Präventiv- und Hilfeangebote im Handlungsfeld „Gewalt in Familien/ usliche Gewalt“ bei.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Besonders Frauen und Mädchen mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen, Frauen in Pflegeabhängigkeit, Frauen im hohen Alter sowie wohnungslose Frauen sind nachweislich häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen.

Der Abbau von baulichen und kommunikativen Barrieren öffnet ihnen den dringend notwendigen Zugang in Beratungsstrukturen und kann gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlagen:

Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE Städteregionstags­frak­tion vom 28.02.2023 (Anlage 1)

Broschüre „Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Interventionsstelle bei Häuslicher Gewalt“ von „Frauen helfen Frauen“ (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 22. März 2023Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung

Dienstag, 21. März 2023Sitzung des Inklusionsbeirates

Art
Vorberatung
Ausschuß
Inklusionsbeirat
Details
Tagesordnung