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Errichtung einer Kindertageseinrichtung in Modulbauweise (Simmerath);
Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen


Letzte Beratung
Donnerstag, 30. März 2023 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12101

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m § 53 Abs. 1 KrO sowie § 7 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 3,55 Mio. € brutto zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung in Modulbauweise in Simmerath zu.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 beschlossen, zum 01.08.2023 ein Modulgebäude für eine viergruppige Kindertageseinrichtung auf dem Gelände des Berufskollegs Simmerath-Stolberg, Standort Simmerath, zu errichten. Das Modulgebäude soll bis zur Fertigstellung der Kindertageseinrichtungen Simmerath-Hasselfuhr und Simmerath-Meisenbruch als befristete Vorläufereinrichtung für die Betreuung von Kindern aus der Gemeinde Simmerath dienen.

Die Verwaltung hat hinsichtlich der Beschaffung und Errichtung der KiTa in Modulbauweise ein Vergabeverfahren durchgeführt. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden drei Varianten bei den zur Angebotsabgabe aufgeforderten sechs Unternehmen abgefragt:

Variante 01: Angebote ohne Kaufoptionen mit Demontage und Abtransport der An

lage nach Ablauf der Mietzeit von 60 Monaten

Variante 02: Angebote mit Kaufoption nach Ablauf der Mietzeit von 60 Monaten

Variante 03: Angebote mit Kaufoption vor Beginn der Mietzeit

Zum Submissionstermin konnte von drei Bietenden jeweils zu jeder der o.a. Varianten ein Angebot zugelassen werden.

Die Verwaltung beabsichtigt, das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen (Variante 03: Angebot mit Kaufoption vor Beginn der Mietzeit). Die zunächst beabsichtigte reine Anmietung der Module, bei der haushaltsrechtlich konsumtive Kosten entstanden wären, hat sich als unwirtschaftlich herausgestellt. Nach der Nutzung als Vorläufereinrichtung r die geplanten Neubauten in Simmerath Hasselfuhr und Simmerath Meisenbruch werden die Module bedarfsentsprechend an anderen Standorten weitergenutzt. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich aufgrund der fluiden Bedarfssituation eine Nachnutzung ergeben wird, sodass insgesamt mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren gerechnet wird. Sollten die Module wider Erwarten keine Verwendung mehr finden, können sie verkauft werden.

Rechtslage:

Bei der Errichtung von Kindertageseinrichtungen handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII).

Die Zuschlags- und Bindefrist für die Beschaffung der Modulbauten wurde auf den 10.03.2023 (gemäß § 10 Abs. 4 Satz 3 VOB/A) festgelegt, um eine rechtzeitige Fertigstellung zum Beginn des Kindergartenjahres 2023/24 (01.08.2023) zu ermöglichen. Das tatsächliche Submissionsergebnishrt zu erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen, die vom Städteregionsausschuss am 23.03.2023 und vom Städteregionstag am 30.03.2023 beschlossen werden müssen. Entsprechend ist den bietenden Firmen mitzuteilen, dass eine Bindefristverlängerung ihrer Angebote bis zum 31.03.2023 erfolgen wird.

Die Kurzfristigkeit der Zuschlags- und Bindefrist war angesichts des avisierten Fertigstellungstermins angezeigt, da ein Zuwarten die Kosten im Rahmen der derzeit hohen Nachfrage nach Modulbauten (Flüchtlingssituation, Erdbeben- und Flutfolgen) weiter steigen lassen rde und die bietenden Firmen die Module ggf. anderweitig ausliefern könnten. Sollten die Bieter sich nicht mit der Verlängerung der Bindefrist einverstanden erklären oder sich nicht an die ursprünglich bis zum 10.03.2023 gebundenen Angebote halten wollen, wäre ggf. eine neue Ausschreibung zu veröffentlichen. Diese Umstände würden zu einer späteren Fertigstellung des Projektes führen und die Betreuung der bereits angemeldeten 30 Kinder (2 Gruppen) ab 01.08.2023 wäre nicht sichergestellt.

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m § 53 Abs. 1 KrO ist bei erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die vorherige Zustimmung des Städteregionstages einzuholen. Laut § 7 Nr. 2 der Haushaltssatzung 2023 der Städteregion Aachen gelten überplanmäßige Auszahlungen im investiven Bereich als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um 250.000 € übersteigen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die differenzierte Regionsumlage „Jugendhilfe“ wird von den Jugendamtskommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath aufgebracht. Investitionen werden mit den über die Nutzungsdauer verteilten jährlichen Abschreibungen in die differenzierte Jugendamtsumlage eingerechnet.

r die Vorbereitung des Bauplatzes und die Errichtung einer Modul-KiTa in Simmerath stehen im Investitionsprogramm 2023 im Produkt 06.03.01 bei Sachkonto 031201 / Investitionsnummer I51KIG718.2 insgesamt 300.000 € zur Verfügung. An gleicher Stelle wurden für die Ausstattung und die Außenanlage 280.000 € bei Sachkonto 081110 eingeplant.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Vorbereitung des Bauplatzes samt Außenspielbereich aufgrund der Lage und der Bodenverhältnisse teurer ausfallen wird, da eine verngerte Standzeit der Modulbauten wahrscheinlich ist und somit die erforderlichen Ansprüche in Bezug auf Dauerhaftigkeit und qualitative Ausführung steigen.

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2023 war geplant, dass nur die Herrichtung des Bauplatzes und die bauliche Errichtung der Module sowie die Ausstattung und die Außenanlage im Wege investiver Aufwendungen/Auszahlungen erfolgen und die Module selbst gemietet, d.h. mit konsumtiven Mitteln beschafft werden können.

Aufgrund des o.a. Ausschreibungsergebnisses ist es jedoch wirtschaftlicher, die komplette Modul-KiTa im Wege eines Kaufes, d.h. mit investiven Mitteln, zu errichten. Hierzu ist die Bereitstellung zusätzlicher investiver Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 3,55 Mio. € brutto im Wege unabweisbarer erheblicher überplanmäßiger Auszahlungen erforderlich.

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der unbedingten rechtlichen Verpflichtung der StädteRegion Aachen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur rechtzeitigen und bedarfsentsprechenden Bereitstellung von KiTa-Plätzen (Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz für Kinder im Alter ab einem Jahr bis zum Schuleintritt). Bei nicht rechtzeitiger und bedarfsentsprechender Bereitstellung der gemäß Jugendhilfeplanung (hier: Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung 2023/24) notwendigen Plätze würden Schadenersatzansprüche (Verdienstausfall, Kosten für anderweitige Betreuung usw.) in erheblichem finanziellem Ausmaß drohen.

Die Deckung der erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch

- 1,5 Mio. € aus der Maßnahme „Neubau KiTa Roetgen (Rosentalstraße)“ (Produkt 06.03.01, Sachkonto195318/Investitionsnummer I51KIG615.1).

Die Maßnahme wird durch den freien Träger in Zusammenarbeit mit einem Investor in 2024 durchgeführt und vorfinanziert. Die Weiterleitung von Landesmitteln ist gegebenenfalls erst 2024/25 erforderlich.

- 2,0 Mio. € aus der Maßnahme „Regenbogenschule“ (Produkt 01.12.03, Teilprodukt 961260, Investitionsnummer I61961260.4).

Von den in 2023 in den Haushalt eingestellten 7,5 Mio. € werden in 2023 lediglich ca. 5,0 Mio. € benötigt. Bedingt durch die Planungs- und Ausführungsmaßnahmen, die auf die Kampfmitteluntersuchungen zurückgehen, entstehen erhebliche Termin- und somit Zahlungsverschiebungen.

- 50.000 aus der Maßnahme „KiTa-Neubau Lammersdorf Hasselfuhr -“ (Produkt 06.03.01, Sachkonto 031201/Investitionsnummer I51KIG719.1)

Da die Modul-KiTa die Vorläufereinrichtung ist, fallen die Auszahlungen für die Kita „Hasselfuhr“ insoweit in 2023 noch nicht an.

Die Verwaltung wird beim Landesjugendamt Investitionszuschüsse des Landes für den Bau und die Einrichtung beantragen. Soweit Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen und die förderrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, werden diese zur Refinanzierung der Investition eingesetzt. Da es sich dem Grunde nach um Landesmittel handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht, die Schaffung von KiTa-Plätzen aber eine pflichtige Aufgabe der StädteRegion darstellt, muss die Maßnahme auch umgesetzt werden, soweit eine Bezuschussung durch das Land abgelehnt wird.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 


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Beratungsfolge

Donnerstag, 30. März 2023Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. März 2023Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
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Tagesordnung