stimmt der Tariffortschreibung des VRS zum 01.07.2023 wie vorgelegt zu.
Erläuterungen:
Hintergründe
Vor dem Hintergrund der bestehenden Tarifkooperation AVV/VRS bedarf es einer formalen Behandlung und Genehmigung der Tariffortschreibung VRS auch in den Gremien des AVV.
Seitens des VRS-Tarifbeirats wurde sich für 2023 aufgrund der enormen Kostenentwicklungen und den Ergebnissen des Tarifindexverfahrens auf eine zweistufige Tarifanpassung verständigt. Zum 01.01.2023 wurden die Preise generell, ebenso wie im AVV um rund 3,5 % fortgeschrieben. Zum 01.07.2023 wird eine weitere, unterjährige Preisanpassung in Höhe von 3,87 % durchgeführt. Auf Grundlage der von der VRS GmbH vorgelegten Entwürfe wurde sich seitens des VRS-Tarifbeirats auf die im Detail ausgearbeiteten Preistafeln (Anlage 1) verständigt.
Der Entwurf der Preise zum 01.07.2023 zielt darauf ab, über beide Preisanpassungen hinweg eine annähernd gleiche preisliche Anpassungshöhe bei allen Ticketarten umzusetzen. So werden z. B. die zum 01.01.2023 überdurchschnittlich angepassten Ticketsegmente zum 01.07.2023 moderater angepasst.
Anpassungen zum 01.07.2023
Bartarif
Insgesamt ergibt sich im Bartarif eine Erhöhung von durchschnittlich 1,9 %.
ZeitTickets Erwachsene
Die beschriebenen Preisveränderungen führen zu einer durchschnittlichen Preiserhöhung von 5,2%.
ZeitTickets Auszubildende
Die ZeitTickets für Auszubildende werden zum 01.07.2023 um durchschnittlich 4,0 % fortgeschrieben.
Weitere VRS-Tickets
Insgesamt ergibt sich bei den weiteren VRS-Tickets eine Preiserhöhung von durchschnittlich 3,5 %.
Die detaillierten Anpassungsvorschläge und weitere Details können der Anlage 2 entnommen werden.
Anlage/n:
- Preistafeln
- Anpassungsvorschläge VRS-Tickets
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 23. März 2023Sitzung des Mobilitätsausschusses und des AVV-Beirats