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Fanprojekt Aachen;
Fortführung ab [01.01.2024](si010.asp?YY=2024&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender
01/2024 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 30. März 2023 (öffentlich)
Federführend
A 46 - Kommunales Integrationszentrum
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12081

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt die vom Projektträger Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Stadt e. V., geleistete Arbeit im Rahmen des Fanprojektes und erkennt die Personalaufstockung aufgrund des Konzeptes „Nationales Konzept Sport und Sicherheit“ (NKSS) sowie der größeren inhaltlichen Anforderungen ab 2024 an.
  2. Er spricht sich -vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Aachen- für eine Förderung in Höhe von 65.000 €hrlich für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 aus. Diese soll zu 49,5 % von der Stadt Aachen und zu 50,5 % von der StädteRegion Aachen getragen werden und ist an die Weiterförderung des Deutschen Fußballbundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gebunden.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Aachen und dem Projektträger abzuschließen und die Aufwendungen in Höhe von 65.000 € pro Jahr in den jeweiligen Haushaltsentwurf einzuplanen.
  4. Die Verwaltung wird ermächtigt, während der Laufzeit der Vereinbarung auf Antrag des Leistungsanbieters Steigerungen bei den Personalaufwendungen bis zur Höhe der Tarifsteigerungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für das jeweilige Folgejahr anzuerkennen.

 

 

Sachlage:

In seiner Sitzung am 19.06.2020 hat der Städteregionsausschuss die Fortführung des Fanprojekts Aachen ab dem 01.01.2021 beschlossen (vgl. SV-Nr.: 2020/0334). Das Fanprojekt Aachen ist unabhängig vom Verein Alemannia Aachen und wird finanziert durch den Deutschen Fußballbund, das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW, die StädteRegion Aachen und die Stadt Aachen. Zur Zielgruppe gehören junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren, die sich nicht nur im Umfeld von Fußballspielen einfinden. Grundlage der Arbeit ist das „Nationale Konzept Sport und Sicherheit“ (NKSS). Hauptaufgabengebiete sind die Förderung einer kreativen Fankultur, Gewaltprävention, Demokratiestärkung, und die Kommunikation zwischen den am Fußball beteiligten Parteien (u. a. Fans, Vereine, Polizei und Ordnungsdienst) herzustellen und zu moderieren. Das Fanprojekt soll darüber hinaus präventiv dazu beitragen, sozial auffällige Jugendliche und meist jugendliche Fans in Problemlagen im Umfeld von Fanszenen zu erreichen und durch konkrete Hilfs- und Fördermaßnahmen in ihrer Entwicklung positiv zu unterstützen.

Das Fanprojekt Aachen wird jährlich mit rd. 60.000 € vom Land NRW und bis zu 95.000 € vom DFB gefördert. Die genannte Förderung steht unter der Voraussetzung, dass Stadt und StädteRegion Aachen das Fanprojekt weiterhin im genannten Umfang unterstützen. Die StädteRegion Aachen wiederum bindet ihre Förderzusage an die Finanzierung des Landes NRW und des DFBs.

Aktuell wird das Fanprojekt von 2,77 Vollzeitkräften (2 x 39 Wochenstunden, 1 x 30 Wochenstunden pädagogische Fachkräfte) umgesetzt. Eine Besetzung laut des „Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit“ (NKSS) wird angestrebt.

Das NKSS ist die Basis für die gemeinsame Arbeit von Polizei, Kommunen, Vereinen und Verbänden, Fanprojekten, Verkehrsunternehmen und weiteren Netzwerkpartnern. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen und Phänomene in den letzten Jahren wurde das bewährte NKSS im Jahr 2012 grundlegend überarbeitet und fortgeschrieben. Das aktuelle Konzept setzt verstärkt auf den Dialog mit friedlichen Fußballfans und fördert eine verantwortungsbewusste Fankultur sowie eine nachhaltige Netzwerkarbeit. Gleichzeitig hebt das NKSS die Bedeutung eines konsequenten Vorgehens gegen Gewalt hervor. Wichtig für die Erhöhung der Sicherheit bei Fußballspielen und eine erfolgreiche Umsetzung des NKSS ist, dass alle Akteure ihrer Verantwortung nachkommen.

In der Regel sind für eine wirksame und nachhaltige Projektarbeit drei für die besonderen Anforderungen der Tätigkeit geeigneten Vollzeitkräfte sowie eine Verwaltungskraft erforderlich.

Die größeren inhaltlichen Anforderungen werden für die Verwaltung nachvollziehbar wie folgt begründet:

- Kontinuierlicher Ausbau der Angebote, Ausbau des Netzwerkes, vielfältige Angebote der Jugendarbeit

- Vergrößerung der Fanszene, nach wie vor enormes Fan-Potential (2018/2019 durchschnittlich ca. 5.200 Zuschauer_innen am Tivoli, 2022/2023 bei den ersten 13 Heimspielen durchschnittlich ca. 9.350 Zuschauer_innen)

Aufgrund der Personalaufstockung (zzgl. 0,23 Fachkraftstelle und 0,25 Veraltungsstelle) und der größeren inhaltlichen Anforderungen beantragt der AWO Kreisverband Stadt-Aachen e. V. für die Jahre 2024 2027 die Erhöhung des Zuschusses von bisher 47.500 € auf 65.000 € ab dem Jahr 2024.

Die AWO geht in ihrer Kostenkalkulation ab 2024 von einer Förderung durch das Land in Höhe von rd. 62.300 €, den DFB in Höhe von rd. 127.300 und der StädteRegion Aachen in Höhe von 65.000 (Anteil Stadt Aachen 32.175 €) aus.

Im November 2023 schaut das Fanprojekt auf sein 15jähriges Bestehen zurück. Auch durch die kontinuierlicherderung durch Stadt und StädteRegion Aachen ist in den letzten Jahren eine Konsolidierung des Fanprojekts Aachen gelungen. Es ist ein fest etabliertes Angebot. Um diese Erfolge nachhaltig zu sichern, ist die weitergehende Finanzierung des Fanprojektes unerlässlich.

Seit 10 Jahren hat keine Erhöhung des kommunalen Finanzierungsanteils stattgefunden, so dass dieser in den letzten Jahren deutlich unter dem eigentlich vorgesehen Drittel bei nur rund 22 Prozent lag. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der positiven Entwicklung des Fanprojektes befürwortet die Verwaltung die Erhöhung des Zuschusses ab dem Jahr 2024 auf 65.000 €, um die wertvolle Arbeit des Fanprojekts langfristig zu sichern.

Die Verwaltung legt Wert auf die Feststellung, dass allgemeine Preissteigerungen (z.B. Miete, Energiekosten etc.) und Inflation nicht zuschusserhöhend sind.

Rechtslage:

Bei der Förderung des Projektes handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen. Grundsätzlich ist der Städteregionsausschuss gem. § 12 Buchstabe b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 in der derzeit gültigen Fassung nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 € zuständig. Da es sich um eine Vorfestlegung im Hinblick auf den Haushalt 2024 ff. handelt, ist im Hinblick auf das Budgetrecht des Städteregionstages dieser für die Entscheidung zuständig.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Bisher sind im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 47.500 € eingeplant, an denen sich die Stadt Aachen im Wege der differenzierten Regionsumlage mit 49,5 % = 23.512,50 € beteiligt.

In den Haushaltsentwürfen 2024 bis 2027 werden beim Teilprodukt 946200 „Zusätzliche Integrationsarbeit/Antirassismusarbeit“, Sachkonto 531839 „Zuschuss Fanprojekt“ 65.000 € als Aufwand eingeplant. Der Ertrag (Erstattung durch die Stadt Aachen) erfolgt im Rahmen der Abrechnung mit der Stadt Aachen.

Soziale Auswirkungen:

Das Fanprojekt ist ein niederschwelliges Beratungsangebot, das eine besondere Gruppe von jungen Menschen als Zielgruppe erreicht. Es stellt eine Ergänzung zu klassischen Beratungsangeboten und zu Maßnahmen der Jugendämter in der StädteRegion und freien Trägern in den Aufgabenfeldern der Jugendarbeit und des vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes dar. Es leistet u. a. einen Beitrag zur Gewaltminderung und prävention.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage:

Antrag des AWO Kreisverbandes Aachen-Stadt e. V. vom 24.02.2023


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 30. März 2023Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. März 2023Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 22. März 2023Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung