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Anpassung des Kompensationskonzeptes für das Gewerbegebiet Avantis


Letzte Beratung
Dienstag, 28. März 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26734

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Anpassung des Kompensationskonzeptes für das Gewerbegebiet Avantis zu.


 

 

Erläuterungen:

Das vom Umweltausschuss und Rat der Stadt Aachen im Jahr 1997 beschlossene naturschutzfachli-che Kompensationskonzept für das grenzüberschreitende Gewerbegebiet Avantis sah Kompensa-tionsmaßnahmen auf einer Fläche von 40 ha in der Horbacher Börde sowohl für Aachener Teilbereich (60 Prozent bzw. 24 ha) der Gewerbegebietsfläche als auch für den Heerlener Anteil von 40 Prozent bzw. 16 ha vor (siehe Anlage 1).

Da einzelne Leitarten - wie der Kiebitz - Vertikalstrukturen (in erster Linie hohe Bäume als Ansitzwar-ten für Greifvögel als deren Fressfeinde, aber auch Windkraftanlagen) meiden, schließt das Kompen-sationskonzept bislang die Ausweisung von Konzentrationsflächen und den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen für die Horbacher Börde bzw. den gesamten Bereich nördlich der Autobahnlinie aus.

Im Zuge konzeptioneller Anpassungen konnten vor einigen Jahren 5 neue Windkraftanlagen in vorge-störten Bereichen der Autobahn und des Gewerbegebietes Avantis gebaut und in Betrieb genommen werden. Einem weiteren Ausbau der Windenergie im Aachener Norden steht das seinerzeit beschlos-sene Kompensationskonzept bislang jedoch entgegen.

Da die Ausgleichsverpflichtung auf niederländischer Seite nach 20 Jahren erlischt, konnte der Kom-pensationsumfang im Jahr 2021 um 40 Prozent bzw. von 40 auf 24 ha reduziert werden. Im Auftrag der Avantis GOB verfasste die Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR ein Fachgutachten mit dem Titel Neubewertung und Modifikation des artenschutzrechtlichen Ausgleichs für das Gewerbegebiet Aachen – Heerlen ab 2021 (siehe Anlage 2). Auf der Basis dieses Gutachtens ist sichergestellt, dass der auf 24 ha reduzierte Kompensationsumfang die artenschutzrechtlichen Aus-gleichsanforderungen auch weiterhin erfüllt.

Die bereits vollzogene Reduzierung des Kompensationsumfangs eröffnet wiederum mögliche Poten-tiale, um den notwendigen Ausbau der Windenergie in weiteren Teilbereichen der Horbacher Börde zu ermöglichen.

Um dies fachlich zu prüfen und zu begründen, erstellte die Raskin Umweltplanung und Umweltbera-tung GbR einen weiteren Fachbeitrag mit der Aufgabenstellung „Potentielle Eignung der Prüfflä-chen A1 – A3 vor dem Hintergrund des Kompensationskonzeptes Avantis“ im Auftrag des Fach-bereichs Klima und Umwelt. Die Bezeichnung der Prüfflächen resultiert aus dem laufenden FNP-Ver-fahren zur Ausweisung neuer Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Aachener Stadtgebiet.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass alle drei Prüfflächen - bei einer geringfügigen Anpas-sung bzw. Verkleinerung der beiden Teilflächen A1.1 und A1.2 – mit dem modifizierten Kompensa-tionskonzept Avantis kompatibel sind.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, eine Anpassung des Kompensationskonzeptes für das Gewerbegebiet Avantis auf der Basis des vorliegenden Fachbeitra-ges zur Neubewertung und Modifikation des artenschutzrechtlichen Ausgleichs für das Gewerbegebiet Avantis zu beschließen, um damit einen weiteren Ausbau der Windenergie in der Horbacher Börde zu ermöglichen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Anlage 1

Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen (GOB) – Naturschutzfachliches Kompensa-tionskonzept (Umweltamt der Stadt Aachen, November 1997)

Anlage 2

Neubewertung und Modifikation des artenschutzrechtlichen Ausgleichs für das Gewerbegebiet Aachen – Heerlen ab 2021 (Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, im Auftrag der Avantis GOB, März 2021)



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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