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Gleichstellungsplan Stadt Würselen 2023-2028


Letzte Beratung
Montag, 27. März 2023 (öffentlich)
Federführend
Gleichstellungsstelle
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6541

Der Rat der Stadt Würselen beschließt:

1. Der Gleichstellungsplan 2023-2028 wird zur Kenntnis genommen und soll umgesetzt werden.

2. Alle zwei Jahre wird dem Rat ein summarischer Bilanzbericht zur Überprüfung der vorgesehenen Zielerreichung vorgelegt zwecks Anpassung bzw. Ergänzung geeigneter Maßnahmen.

3. Der Rat verpflichtet sich, bei allen Entscheidungen – soweit rechtlich möglich- nach den Grundsätzen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zu handeln.

4. In den städtischen Gesellschaften wirken die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Würselen darauf hin, dass in den Unternehmen die Ziele des Gesetzes beachtet werden. Im Falle einer Neugründung soll die Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW im Gesellschaftervertrag vereinbart werden.

gez. Nießen . gez. Strotkötter .

Bürgermeister Erster Beigeordneter

gez. Kaiser . gez. Tamm-Kanj .

Stadtkämmerer Gleichstellungbeauftragte

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW dient der Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten zu stärken.

§5a LGG enthält die Verpflichtung der Dienststelle zur Erstellung und Fortschreibung des Gleichstellungsplans sowie diesen durch den Rat beschließen zu lassen.

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung des Gleichstellungsplans liegt die Verantwortung bei der Dienststelle und den Dienstkräften, die für Leistungsbeurteilungen verantwortlich sind.

Gegenstand des Gleichstellungsplans sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen (§6 Absatz 1 LGG). Grundlage für die Aufstellung des Gleichstellungsplans sind die Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie die Prognose der zu besetzenden Stellen, möglichen Beförderungen und Höhergruppierung im Zeitraum des zu beschließenden Gleichstellungsplans.

Der zu beschließenden Gleichstellungsplan beinhaltet die Evaluation der im Gleichstellungsplan 2017 2022 beschlossenen Maßnahmen.

Ebenso wurden, soweit es möglich war, Daten zur Beschäftigtenstruktur 2017 mit denen zum Stichtag 01.08.2022 ins Verhältnis gesetzt, um hieraus Veränderungen und Entwicklungen bzgl. der Gleichstellungsbestrebungen bei der Stadtverwaltung Würselen aufzeigen zu können.

Gleichstellung ist eine Gemeinschaftsaufgabe! Alle, besonders Führungs- und Leitungskräfte, aber auch alle Mitarbeiter*innen sind aufgefordert aktiv zum erfolgreichen Umsetzung des Gleichstellungsplan beizutragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der jeweils vom Rat zu genehmigende Haushalte.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Keine

 

 

Anlage/n:

Gleichstellungsplan 2023 2028


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Montag, 27. März 2023Sondersitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Details
Tagesordnung