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Prüfung des Baulandbeschlusses am Standort "Mariabrunnstraße" und Anwendung des Quotenbeschlusses


Letzte Beratung
Dienstag, 18. April 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26823

Beschlussvorschlag:


Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss entscheidet die Anwendung des Quotenbeschlusses am in der Vorlage beschriebenen Standort.

 

 

Erläuterungen:


Hintergrund Baulandbeschluss

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 14.03.2007 und am 19.06.2019 die Anwendung eines Kooperationsmodells zwischen Grundstücksentwicklern und der Stadt als Planungsträgerin, den Baulandbeschluss beschlossen. Demnach werden Planverfahren zur Entwicklung von Wohnbau-flächen auf Grundstücken von mindestens 5.000m² Größe nur durchgeführt, wenn der Grundstücks-eigentümer der Stadt vor Einleitung des Planverfahrens ein notarielles Kaufangebot über 1/3 der zukünftigen Netto-Baulandfläche des beantragten Gebietes zum planungsunbeeinflussten Wert unterbreitet. Die Stadt erklärt sich im Gegenzug dazu bereit, ein Planverfahren mit dem Ziel einzu-leiten, ein Wohngebiet zu entwickeln. Sämtliche mit der Entwicklung entstehenden Kosten werden entsprechend der Anteile der Bruttobaulandflächen aufgeteilt. Der Baulandbeschluss und der Quotenbeschluss kommen nur einzeln zur Anwendung, sie werden nie gemeinsam angewendet.

Projektbeschreibung

In den Flurstücken 724, 730, 1519 und 1520, zwischen Weberstraße und Mariabrunnstraße, plant die LandmarkenAG, ansässig Karmeliterstraße10, 52064Aachen die Entwicklung eines „klimaresilienten Quartiers“ mit einem „urbanen Nutzungsmix“. Dieses soll sowohl Wohnen als auch Gewerbe bein-halten, sowie freizuhaltende Fläche aufgrund einer Widmung für Bahnbetriebszwecke. Im Folgenden wird anhand des aktuellen Planentwurfs beurteilt, ob der Baulandbeschlusses oder der Quoten-beschluss anzuwenden ist.

Begründung

Die Grundstücksfläche umfasst insgesamt ca.8.000m² und liegt damit über der für einen Bauland-beschluss erforderlichen Grundstücksgröße von5.000m² (siehe Abb. 1).

Abbildung 1: Grundstücksfläche gesamt

Nach Rücksprache seitens der LandmarkenAG mit den Fachbereichen 61, 36 und 56 ist folgende Aufteilung der Grundstücksfläche als sinnvoll angesehen (schemenhaft dargestellt in Abb. 2).

Während das nördlich gelegene Teilstück aufgrund einer Widmung für Bahnbetriebszwecke freigehalten wird, ist der westliche Teil als möglicher Bereich für Wohnbebauung und der südöstliche Teil als möglicher Bereich für Gewerbenutzung markiert. Dies schließt insofern an die vorhandene Bebauung und Nutzung in dem Gebiet an, als dass auf der Weberstraße eine geschlossene Wohnbebauung vorherrscht und aufder Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße ein Hochschulstandort der FHAachen ansässig ist (Kompetenzzentrum Mobilität). Die projektierte Fläche wird außerdem durch eine bedeutsame Kaltluftbelüftungsbahn durchzogen, die für das Stadtklima von besonderer Bedeutung ist. Aufgrund ihrer Mächtigkeit überströmt sie den Bahndamm und reicht von der Lütticher Straße bis zum Kapuzinerkarree. Daher ist dieser Bereich im Grundstück von Bebauung freizuhalten.

Abbildung 2: Mögliche Bereichseinteilung

Für das Projekt hat die LandmarkenAG drei Entwürfe zur potenziellen Wohnbebauung erstellt, welche sich in ihrer Ausprägung des Wohnflächenanteils unterscheiden. In Abhängigkeit von den konkreten Abständen und dem noch zu findenden städtebaulichen Entwurf ergeben sich ein minimales, ein von Landmarken realistisch eingeschätztes und ein maximales Szenario für eine Wohnbaufläche auf dem Grundstück. So sieht Entwurf 1 als „Minimal-Entwurf“ einen Wohnflächenanteil von 2.500m² vor, wohingegen Entwurf 3 als „Maximal-Entwurf“ 4.300m² umfasst. In der mittleren Variante, die derzeit vom Projektentwickler als die realistische Annahme angesehen wird, sind 3.800m² Wohnbau-grundstück geplant (siehe Abb. 3). In allen Varianten liegt damit die Grundstücksfläche für Wohnen unter dem für den Baulandbeschluss maßgeblichen Wert von 5.000m².

Abbildung 3: Drei Entwurfsszenarien

Empfehlung über die Anwendung des Quotenbeschlusses

Da keiner der drei Entwürfe die für die Anwendung eines Baulandbeschlusses benötigten 5.000m² Wohnbaufläche erreicht, kann beim aktuellen Planungsstand die Anwendung des Bauland-beschlusses vorerst ausgeschlossen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Quotenbeschluss anzuwenden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Weberstraße
  • Karmeliterstraße
  • Mariabrunnstraße
  • Hohenstaufenallee

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