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Rückführung der Fremdreinigung städtischer Gebäude in die Eigenregie
hier: Antrag der UBL Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath vom
[16.03.2023](si010_j.asp?YY=2023&MM=03&DD=16 "Sitzungskalender 03/2023
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Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Mai 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 60 - Gebäudemanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9391

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement lehnt den Antrag der UBL Fraktion ab.

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16.03.2023 beantragt die UBL Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath die Überprüfung der Reinigung in den städtischen Gebäuden mit dem Ziel der Rückführung in Eigenregie.

Sie begründet ihren Antrag, dass die Stadt Herzogenrath nur noch sehr wenige Mitarbeiter:innen für die Reinigung städtischer Gebäude beschäftigt. Die Vergabe der Fremdfirmen bedeutet einen erheblichen sozialen Einschnitt für Frauen, die dann unter noch höheren Zeit- und Leistungsdruck arbeiten müssen. Dies werde sich zwangsläufig auch auf die Qualität der bisherigen Dienstleistungserbringung auswirken.

Die pauschale Begründung „Kostenersparnis der Stadt“ darf nicht das ausschlaggebende Argument sein, schließlich sollte eine Stadt auch eine Vorbildfunktion haben.

Die Stadt Herzogenrath reinigt 53 Objekte, davon 10 in Eigenregie und 43 über Fremdfirmen.

Bei der Eigenreinigung besteht ein ständiges Risiko, dass die Reinigungskraft für eine unkalkulierbare Zeit ausfällt. Dieses Risiko wird bei einer Fremdreinigung auf den Dienstleister ausgelagert. Dies gibt Planungssicherheit und einen ständigen Überblick der Kosten. Zudem entfällt die Anschaffung von Reinigungsmitteln- und geräten und auch die Instandhaltung und Wartung der Reinigungsgeräte. Des Weiteren ist aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation eine Umstellung auf Eigenreinigung nicht finanzierbar. Zudem ist der Verwaltungsaufwand ein wesentlich höherer, da das Personal rekrutiert, betreut und laufend geschult werden muss.

Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen.

Rechtliche Grundlagen:

Entfällt

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Entfällt.

 

 

Anlage/n:

Antrag der UBL Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath vom 16.03.2023.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 25. Mai 2023Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
Details
Tagesordnung