Klösterchen
hier: Sachstandsbericht
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 25. Mai 2023 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 60 - Gebäudemanagement
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9415
Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Mietvertrag bezüglich der Nutzung des Gebäudes an der Dahlemer Straße (Soziokulturelles Zentrum Klösterchen) wurde am 01.10.1996 zwischen der Vetrotex Deutschland GmbH und dem Förderverein Arbeit und Umwelt in der Region Aachen e.V. geschlossen. Durch die Übertragung der Liegenschaft an die Stadt Herzogenrath am 14.01.2013 wurde der Mietvertrag unverändert übernommen. Dieser Mietvertrag sieht eine jährliche Mietzahlung in Höhe von 6.135,48,- € an die Stadt Herzogenrath vor. Laut Aufstellung des Kulturvereins werden jährlich Einnahmen in Höhe von 29.010,64 € erzielt. Dem stehen weitere Ausgaben in Höhe von 99.000,83 € gegenüber.
Die Ein- und Ausgaben gliedern sich wie folgt:
Mieteinnahmen |
12.885,12 € |
Miete Klösterchen |
6.135,48 € |
Veranstaltungen ca. |
10.025,52 |
Personal AG-Belastung |
59.003,40 € |
Kulturzuschuss |
3.800,00 € |
Veranstaltungen |
5.415,48 € |
Prisma |
2.300,00 € |
Enwor (Gas, Strom, Wasser) |
22.140,00 € |
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Versicherungen |
1.588,95 € |
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Internet / Telefon |
888,68 € |
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Instandhaltungskosten |
5.181,33 € |
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Verbrauchsmaterialien |
503,11 € |
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Künstlersozialkasse |
157,50 € |
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Gewerbesteuer |
1.188,00 € |
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Investivkosten Außenbereich (Kulturgarten BALANCE, Interkultureller Garten, Quartierstreffpunkt MAGNOLIA) |
1.327,00 € |
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Material und Anschaffungskosten (Beschilderungen, Fahrrad-ständer, Anstriche usw.) |
1.178,00 € |
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Garteninvestitionen (Hochbeete, Wassertanks, Bepflanzungen usw.) |
429,38 € |
Gesamt-Einnahmen |
29.010,64 € |
Gesamt-Ausgaben |
105.136,31 € |
Die hohen Personalkosten resultieren laut Förderverein aus der Durchführung von Veranstaltungen sowie aus der Pflege und Instandhaltung des Gebäudes einschl. seiner Außenanlagen. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Außenanlagen nicht Bestandteil des Mietvertrages sind. Da die Unterhaltungskosten erheblich von den Einnahmen abweichen, bittet der Kulturverein um eine Anpassung des Miet- und Nutzungsvertrages.
Das Gebäude Klösterchen wurde am 11.04.2023 durch die Verwaltung besichtigt. Bei dieser Besichtigung machte das Gebäude einen gepflegten und gut erhaltenden Eindruck. Hierbei war zu erkennen, dass in der Vergangenheit bereits einige Investitionen am Gebäude durchgeführt wurden. Hierzu zählen u.a. Maßnahmen zur Umsetzung von Brandschutzauflagen. Diese wurden jedoch noch nicht vollumfänglich umgesetzt. Aktuell fehlen für die abschließende Umsetzung des Brandschutzkonzeptes 46.000,- € die der Kulturverein nicht aufbringen kann. In welcher Art und Weise eine Anpassung des Miet- und Nutzungsvertrages erfolgen kann, wird zurzeit von der Verwaltung geprüft. Eine Kopie des Mietvertrages wurde der Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlage/n:
Mietvertrag
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 25. Mai 2023Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
- Art
- Anhörung
- Ausschuß
- Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
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- Tagesordnung
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