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GGS Alt-Merkstein: Sanierung und Erweiterungsbau
hier: Sachstandsbericht und Informationsabend am 19.04.2023


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Mai 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 60 - Gebäudemanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9402

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement nimmt die Ausführung über den Sachstand sowie den Informationsabend am 19.04.2023 in Bezug auf das Bauvorhaben Sanierung und Erweiterungsbau der Gemeinschaftsgrundschule Alt Merkstein (GGS Merkstein) zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat am 19.04.2023 im großen Sitzungsaal des Rathauses einen Informationsabend für alle Interessierte angeboten; insbesondere für die Anwohner, Eltern der betroffenen Grundschulkinder sowie für das Lehrpersonal.

Hierbei wurde der Entwurf sowie die bisherigen Planungen durch das beauftragte Generalplanungsbüro und Entwurfsverfasser pbs architekten aus Aachen und der Verwaltung dargelegt wird. Anschließend erfolgten zwischen den Bürger/-Innen, der Verwaltung und der Schulleitung noch transparente Gesprächsrunden.

Diese Themen sowie die Beantwortung der offenen Fragen aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement am 21.03.2023 führt die Verwaltung wie folgt auf:

Bauzeit / laufender Schulbetrieb:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Verwaltung keine Ausweichfläche für die Auslagerung des Schulbetriebs während der Bauphase zur Verfügung steht, was impliziert das die Umsetzung dieses Bauvorhabens hauptsächlich während der Unterrichtszeit erfolgen wird.

Selbsterklärend ist währen dieser Zeit mit Lärm- und Staubbelästigungen durch unmittelbar liegenden Baustelle zu rechnen. Selbstverständlich wird im Zuge der Bauarbeiten darauf geachtet, dass diese - soweit möglich - auf ein Minimum reduziert werden und besonders geräuschintensive Arbeiten im Vorfeld mit der Schulleitung abgestimmt werden.

Abbildung Nr. 1: Bauablauf als Vorabzug Quelle: pbs architekten, Aachen

Ergänzend soll zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs das ganzheitliche Bauvorhaben in zwei Abschnitte erfolgen (1.BA - Erweiterungsbau, 2.BA - Sanierung der Altbauten). Die Abschnitte sind dabei so gewählt, dass eine Trennung von Baustellenbetrieb und Schulbetrieb weitest gehend gewährleistet werden kann. (siehe Abbildungen Nr. 1 und Nr. 2)

Abbildung Nr. 2: Bauablauf als Vorabzug Quelle: pbs architekten, Aachen

Modulbauweise:

Bei der Erweiterung des Schulgebäudes handelt es sich um ein komplexes Bauvorhaben, bei dem Abhängigkeiten zu vorgegeben Gebäude- und Anschlusshöhen berücksichtigt werden müssen und welches zudem in einer topographisch sehr anspruchsvollen Situation umgesetzt werden soll (Hanglage, tiefe Gründungsohlen, etc.).

Auch ist das umzusetzende Raumprogramm vielfältig und "heterogen" (unterschiedliche Raumgrößen, z.B. Mensa, Klassenräume, etc.). In Summe bedingt das eine Reihe an baulichen und konstruktiven Sondersituationen.

Die Errichtung eines Gebäudes in Modulbauweise ist u.E. hingegen baulich und wirtschaftlich erst dann sinnvoll, wenn es einen hohen baulichen Wiederholungsfaktor gibt und das Gebäude möglichst unabhängig von anderen Gebäuden errichtet werden kann (z.B. auf der "grünen Wiese"). Dies ist hier jedoch beides nicht gegeben.

Energetisches Konzept / Bauphysik:

Auch der Altbau der GGS Alt-Merkstein wird im Zuge der Sanierung energetisch ertüchtigt. Dazu gehören die Erneuerung der Heizungsanlage (als Pellet-Heizung), die Erneuerung der Fenster, die Dämmung der Kellerdecke gegen unbeheizte Kellerräume, die Dämmung der Dachflächen (Bereich Flachdächer) und die Dämmung der obersten Geschossdecke im Bereich der ehem. Hausmeisterwohnung. Eine zusätzliche Dämmung der Schrägdachflächen im Bereich der ehem. Hausmeisterwohnung ist daher nicht notwendig. Die ehem. Hausmeisterwohnung liegt nach Umsetzung der Maßnahmen nicht (mehr) im beheizten Raumvolumen des Altbaus.

Auf die Dämmung der Außenwände des Altbaus wird - aufgrund des einvernehmlich abgestimmten Vorgehens zum Erhalt der äeren Gestalt des Gebäudes (insbes. der Klinker-Fassaden) - verzichtet. Dieses Vorgehen ist GEG-konform.

Der 60er-Jahre-Bau wird aufgrund seiner baulichen Struktur ebenfalls durch die Umsetzung von Einzelmaßnahmen - umfassend energetisch saniert. Die Sanierung umfasst die Dämmung der Außenwände, den Austausch aller Außenfenster und -türen und die Dämmung der obersten Geschossdecke zum Dachraum. Eine Dämmung der Bodenplatte kann aufgrund der bestehenden baulichen Struktur bautechnisch nicht umgesetzt werden.

Der Neubau / Erweiterungsbau orientiert sich hinsichtlich des energetischen Standards am Niveau eines KfW40-Gebäudes. Die Gebäudehülle wird entsprechend ausgeführt.

Ergänzend werden die laufenden Entwicklungen zu baulichen Vorgaben oder Verpflichtungen auf EU-Ebene (sog. "Sanierungspflicht") verfolgt. Allerdings deutet bislang hier alles auf eine "Sanierungspflicht" ausschließlich für Wohngebäude hin (die Schule ist hingegen ein "Nicht-Wohngebäude").

Schallschutz:

Im Altbau und 60er-Jahre-Bau können aufgrund der baulichen Struktur (Holzbalkendecken, bzw. schlanke Stahlbetondecken mit Verbundestrich) die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Schallschutz zwischen den Geschossen und in Teilen zwischen einzelnen Räumen untereinander nicht eingehalten werden. Die Einhaltung der Anforderungen wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand (z.B. durch einen Austausch der gesamten Geschossdecke) umzusetzen.

Diesbezüglich wird daher von Bestandschutz der baulichen Strukturen ausgegangen. Der Neubau / Erweiterungsbau wird hinsichtlich des Schallschutzes entsprechend der gesetzlichen Anforderungen ausgeführt.

Heizung:

Als Wärmeerzeuger im Bestand ist ein Gaskessel vorhanden, der momentan den Altbau und den 60erJahre Bau versorgt. Der vorh. Wärmeerzeuger soll zurückgebaut werden und durch einen neuen Pellet-Kessel mit einer Leistung von ca. 70 kW zur zukünftigen Wärmeversorgung des Altbaus - ersetzt werden. Der vorhandene Gasanschluss sowie alle bestehenden Rohrleitungen inkl. Isolierung und Heizkörper sind zurückzubauen. Es sollen 2 Heizkreise vorgesehen werden, Heizkreis 1 - Lehrer/Allgemein, Heizkreis 2 OGS.

Als Wärmeerzeuger für die zukünftige Versorgung von Neubau und 60er-Jahre-Bau soll eine Wärmepumpe mit einer Leistung von ca. 70 kW eingesetzt werden. Hier sollen 3 Heizkreise vorgesehen werden: Heizkreis 1 - Mensa, Heizkreis 2 - Klassen, Heizkreis 3 - 60erJahre Bau.

Alle Räume werden mit neuen Röhrenradiatoren, einstellbaren Thermostatventilen sowie Thermostatköpfen als Behördenmodell ausgestattet. Als Rohrmaterial finden Kupferrohre Verwendung, die Isolierung erfolgt in Mineralwolle mit Alu-Kaschierung.

ftung:

Die Lüftung für den Altbau in der Schule gliedert sich in Einzelanlagen mit interner Lüftungsregelung, welche die jeweiligen OGS-Räume und Lehrerzimmer mit Luft versorgen.

Die Lüftung für den Neubau in der Schule gliedert sich in dezentrale Einzelanlagen mit interner Lüftungsregelung, welche die jeweiligen Mehrzweck-/ Klassen- und Multifunktionalräume mit Luft versorgen.

Die Lüftungsgeräte erhalten Co2-Fühler und werden über Präsenzmelder aus dem Gewerk Elektro angesteuert. Außerdem sollen 3 Geräte für die Mensa vorgesehen werden. Zur Lüftung werden jeweils kombinierte Zu- und Abluftgeräte mit Wärmerückgewinnung als Klassenzimmer-Lüftungsgeräte zum Einbau in der Fassade mit Außen- und Fortluftabsaugung in der Außenwand eingesetzt.

Fernwärmesystem:

Seitens der Bürger wurde um die Prüfung gebeten, ob ein Fernwärmenetz auch an die Haushalte der angrenzenden Nachbarhäuser am Sommerweg und an der Hauptstraße angeschlossen werden kann?

Diese Idee ist im Rahmen des Informationsabends entstanden. Selbsterklärend ist dieses Konzept somit nicht Bestandteil der bisherigen Planungen und ist somit auch in den vorgelegten Terminabläufen und Kostenschätzungen nicht berücksichtigt werden.

Falls dies weiterverfolgt werden sollte, ist eine separate Beauftragung von Fachplanern- unabhängig von diesem Bauvorhaben- notwendig, um den Bedarf, die Kapazität, die Abhängigkeiten sowie die technischen Optionen zu prüfen und anschließend mit Kosten beziffern zunnen.

Parkplatzverbot:

Die Nachbarschaft wünscht sich, dass während der Baumaßnahmen übers Wochenende sowie an Feiertagen kein Parkplatzverbot an dem Sommerweg sowie an der Hauptstraße ausgesprochen wird.

Dies kann die Verwaltung nicht zusagen, da bspw. bei Gefahr in Verzug jeder Zeit bauliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, die ggf. auch Parkverbot mit sich bringen könnten.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass viele Maßnahmen auch während der unterrichtsfreien Zeit erfolgen werden, die ggf. auch nach Erteilung einer Genehmigung die Arbeitszeit an Samstagen mit sich bringen könnten.

Unabhängig davon wird die Verwaltung frühzeitig die Bürger sowie die Schule darüber unterrichten, falls es zu solchen terminlichen Abläufen kommen sollten.

Eine regelmäßige transparente Kommunikation wie in den vorherigen Sitzungen und an den Informationsabenden sind für alle Projektbeteiligte, zu denen auch die angrenzenden Nachbarn gehören, ein wesentlicher Bestandteil zum gemeinsam Erfolg, den die Verwaltung weiterhin für wichtig erachtet und fortführen möchte; auch um zeitliche Abwicklungen und daraus resultierende Organisation rechtzeitig abgestimmt werden können.

Einzäunung:

Angrenzende Nachbarn äußerten den Wunsch, dass der Bereich der Fluchttreppe am Altbaugebäude eingezäunt werden soll, um gleichzeitig keinen Durchgang für Fremde zu dem privaten Garten herzustellen.

Es gibt erste Lösungsansätze, die noch final seitens der Verwaltung und Fachplaner in der Ausführungsplanung noch zu prüfen sind.

Hintergrund ist das zum einen, in diesem Bereich die Fahrradabstellplätze positioniert werden sollten, die für die Besitzer zugänglich sein müssen. Zum anderen sich dort auch ein zweiter baulicher Rettungsweg vom Altbaugebäude befindet, der bestenfalls die Flüchtende nicht in einen verschlossenen Bereich führen darf.

Parkplätze:

Die ergänzenden Stellplätze werden auf dem städtischen Grundstück der Turnhalle „An der Waidmühle“ (Flur 13, Flurstück 590) nachgewiesen. Es ist das Ziel, diese bestehenden Stellplätze im Rahmen des Bauantrags für die Grundschule Alt-Merkstein sicherzustellen.

Auch wird es zukünftig einen Stellplatz in barrierefreier Ausführung auf dem Grundstück der Schule (Flur 29, Flurstück 291) geben, der über den Sommerweg befahrbar sein wird.

Zudem liegt das Schulgrundstück in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof „Alt-Merkstein“ mit einer Laufdistanz von ca. 100 m. Die Regionalbahn RB 20 („Euregiobahn“) fährt diese an den Werktagen tagsüber regelmäßig an.

Weiterhin grenzt an das Schulgebäude auch eine Bushaltestelle für verschiedene Buslinien.

Spielgeräte:

Im Rahmen der Bauphasen wird es phasenweise dazu kommen, dass die bestehenden Spielgeräte aus sicherheitstechnischen Gründen eingezäunt und somit nicht genutzt werden können.

Die Schulleitung bemüht sich, das Spielmobil für diese Zeiträume zu beantragen. Sollte dieses Spielmobil bereits für andere Zwecke verbucht sein, können einige „Bewegungszeiten“r die Schüler auch auf ortsnahen Spielplätzen erfolgen.

Ergänzend wird dieses pädagogische Konzept auch durch die etablierte Pausenspielausleihe über den Förderverein der Schule unterstützt.

Resümee:

Ganzheitlich war dieser Informationsabend ein Erfolg für alle Projektbeteiligten wie bspw. die Bürger, die Lehrer, die Eltern, die Politik, die dezernatsübergreifenden Ämter sowie die Fachplaner, da viele offenen Fragen final geklärt werden könnten. Ziel ist es, auch alle besprochenen Hinweise im Rahmen der Ausführungsplanung von den jeweiligen Fachplanern überprüfen lassen.

Im Ergebnis konnten hierdurch die Motivationen jedes einzelnen Interessierten menschlich und fachlich ernst genommen und zu einem gemeinsamen Lösungsweg abgestimmt werden. Die Verwaltung bedankt sich an dieser Stelle für das Feedback der Bürger.

Sobald die Ausschreibungsphase der einzelnen Gewerke abgeschlossen ist, kann ein erster Vorabzug des Terminablaufplans für dieses ganzheitliche Bauvorhaben erstellt werden, der ebenso in einer öffentlichen Sitzung dargelegt wird.

Rechtliche Grundlagen:


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Donnerstag, 25. Mai 2023Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement

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