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Zukunftsfonds - Anträge und Sachstand 2023


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. Juni 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=27017

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Bezuschussung der gestellten Anträge (Punkt 3) wie von der Verwaltung vorgeschlagen.

 

 

Erläuterungen:


1. Ausgangslage

Im Haushaltsjahr 2023 stehen Mittel in Höhe von 75.000 Euro für Maßnahmen des Zukunftsfonds zur Verfügung.

Der Zukunftsfonds sieht seit dem 05.07.2018 gemäß Beschluss des Schulausschusses die Unterstützung in folgenden Situationen vor:

  • Zur Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht.

  • Für die Beschaffung von Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen, alleinerziehenden Müttern (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).

  • Für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

  • Für Einzelanträge zu Klassenfahrten und Schüleraustauschen mit Aachener Partnerstädten.

  • Für Einzel- bzw. Gruppenanträge zur Beschaffung von Musikinstrumenten. Die Finanzierung des Musikunterrichtes ist jedoch Bestandteil der schulischen Curricula bzw. einzubinden im Rahmen des Offenen Ganztags.

  • Für innovative Projekte (zum Beispiel generationsübergreifend; Projekte gegenseitiger Hilfe; Förderung der Vielfalt). Sie werden einmalig nach entsprechender Prüfung, ob anderweitige Finanzierungsoptionen auszuschließen sind, gefördert.

  • Anträge über eine Bezuschussung in Höhe von 2.000 Euro werden einmalig jährlich in der letzten Sitzung vor den Sommerferien dem Schulausschuss nach vorheriger Prüfung und Empfehlung der Fachverwaltung zur Entscheidung vorgelegt.

Laut Beschluss des Schulausschusses vom 19.05.2015 wird bei der Bezuschussung der Projekte im Rahmen des Zukunftsfonds vor dem Hintergrund des 100 %gen Mittelabrufs in der Vergangenheit folgende Berechnung angewendet:

  • den ersten Antrag eines Antragstellers zu 100 % zu fördern
  • den zweiten und dritten Folgeantrag zu 75 % zu fördern
  • ab dem vierten Antrag in Folge auf null zu setzen.

Für den Fall, dass zum Ende eines Haushaltsjahres eine Restsumme im Fonds verbleibt, kann diese auf die bisherigen Antragsteller entsprechend aufgeteilt werden.

2. Aktuelle Anträge unterschiedlicher Antragsteller unter 2.000 Euro:

Im Jahre 2023 wird für Klassenfahrten und diverse Einzelanträge von der Verwaltung ein Betrag in Höhe von 35.000 Euro vorgehalten. Von dieser Summe sind zum 27.04.2023 für Klassenfahrten / Diverses rund 20.000 Euro verausgabt, derzeit stehen noch rund 15.000,00 Euro zur Verfügung.

3. Aktuelle Anträge über 2.000 Euro:

Eingang

Antragsteller

Projekt

Beantragtes Finanzvolumen

Prozentualer auszahlungsfähiger Zuschuss

04.04.2023

GGS Michaelsbergstraße

„Anschaffung eines Flügels für die musikpädagogische Arbeit

5.000,00 Euro

5.000,00 Euro

19.04.2023

JUB – Das Netz

Projektförderung inklusiver Treff

16.732,90 Euro

16.732,90 Euro

Vor dem Hintergrund der vorhandenen Mittel des Zukunftsfonds können für die Finanzierung von innovativen Projekten in diesem Jahr Mittel in Höhe von 40.000 Euro eingesetzt werden.

3.1 GGS Michaelsbergstraße

Die GGS Michaelsbergstraße beantragt mit dem Projekt „Anschaffung eines Flügels für die musikpädagogische Arbeit“ die Finanzierung eines „Kawai Flügels“ in Höhe von 5.000,00 Euro.

Die GGS Michaelbergstraße hat einen musikalischen Profilschwerpunkt durch den Schulchor, die Musical-AG, die Flötenklasse ab Klasse 3 in Kooperation mit der Musikschule Aachen. Der Flügel wird für den regelmäßigen musikpädagogischen Unterricht anhand der folgenden numerisch aufgelisteten Unterrichtseinheiten eingesetzt.

  1. Nutzung des Instruments zur Begleitung des wöchentlich probenden und jährlich mehrfach auftretenden Schulchores (ca. 80 Kinder)
  2. Begleitung der wöchentlich probenden Musik-AG
  3. Begleitung der Flötenklassen beim gemeinsamen Musizieren und bei Auftritten, Nutzung des Instruments zum Vorspielen von Melodien, zur Begleitung von Liedern
  4. Instrumentenkunde am Flügel im Rahmen des Musikunterrichts
  5. Ensemblespiel mit kleinem Orchester (Umsetzung einfacher Akkordfolgen und Melodien auf dem Klavier durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Musikunterrichts, der Musik-AG und Aufführungen
  6. Nutzung des Flügels im Rahmen des Instrumentalunterrichts der Musikschule Aachen (langjährige Kooperation zwischen GGS Michaelsberg und Musikschule Aachen)
  7. Nutzung des Instruments zur Liedbegleitung in Kleingruppenförderung im gemeinsamen Lernen und der Sprachförderung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern
  8. Nutzung des Instruments bei Schülervollversammlungen zum Singen gemeinsamer Lieder zur Stärkung unserer Schulgemeinde auf Festen und Feiern
  9. Nutzung des Instruments zur Begleitung von Andachten und Gottesdiensten auf dem Schulgelände

Darüber hinaus findet der Flügel im Rahmen der musikpädagogischen Ausbildung Verwendung. Die GGS Michaelsbergstraße bildet als eine der wenigen Grundschulen Musikreferendare fachkundig aus.

Aufgrund des vielseitigen Einsatzes des Flügels ist dem Antrag zuzustimmen. Der Flügel stellt einen Mehrwert dar, der sich in der pädagogischen Arbeit als auch in der fachkundigen Ausbildung von Musikreferendaren widerspiegelt.

3.2 Jugend- und Begegnungshaus Brander Feld

Das Jugend- und Begegnungshaus Brander Feld – JUB das Netz beantragt die Projektförderung des Projektes „Inklusiver Treff – Miteinander – Füreinander.

Seit dem Jahr 2002 arbeitet das Jugend- und Begegnungshaus daran Kinder und Jugendliche, egal welcher Herkunft oder sozialem Status zusammenzubringen und in gemeinsame Freizeitbereiche zu integrieren. Das Jugend- und Begegnungshaus liegt am Rande des Aachener Stadtteils Brand. Dieser ist durch eine Bevölkerung alles sozialen Schichten geprägt.

Die Immobilie teilen sich die GGS Brander Feld und das Jugend- und Begegnungshaus. Die Ausgestaltung Ihrer jeweiligen Schnittstellen erfolgt in einzigartiger Kooperation und stellt das gleichberechtigte Neben- und Miteinander im inklusiven Sinne in den Vordergrund.

Das Jugend- und Begegnungshaus wirkt auf die Persönlichkeitsentwicklung von Heranwachsenden ein und leistet in diesem Zusammenhang einen Beitrag in dem Sozialisationsprozess junger Menschen.

Das Anliegen besteht darin, diesen Prozess zu begleiten, die Individualisierung des Einzelnen wie auch das Toleranzverständnis, nicht nur auf Hinblick von körperlicher und geistiger Verfassung, zu bestärken und Austausch und Integration als hieraus folgende selbstverständliche Erfahrung zu vermitteln.

Die, durch das Jugend- u- Begegnungshaus geschaffenen Angebote sind in erster Linie Stadtteil-orientiert und richten sich an die Zielgruppe im Einzugsgebiet. Hierbei soll die besondere Möglichkeit entstehen, das eigene „Viertel“ inklusiv zu erleben und an Angeboten außerhalb der schulischen Umgebung partizipativ mitzuwirken.

Hier sind zwei Faktoren von besonderer Bedeutung. Zum einen sind die Angebote so aufgebaut, dass sie durch den bildenden Charakter auf das weiterführende Leben vorbereiten sollen (selbständiges Kochen, Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein, usw.), aber zum anderen auch als Brücke zwischen den unterschiedlichen Zielgruppen dienen.

Durch das Teilnehmen an den Kursen können die unterschiedlichen Lebenswelten, in denen sich die Kinder und Jugendlichen der Zielgruppen befinden (soziale Gefüge, körperliche oder geistige Einschränkungen, Migrationshintergründe) zusammengeführt und thematisiert werden und somit Hemmschwellen und Vorurteile aktiv aufgegriffen und abgebaut werden.

Das Jugend- und Begegnungshaus legt mit seinem Antrag auf Projektförderung Inklusiver Treff einen innovativen Projektschwerpunkt der inklusiven Arbeit in der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor. Zusammen mit ihrem Kooperationspartner - dem familienentlastenden Dienst (FeD) der Lebenshilfe Aachen e. V. - werden Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigungen jeweils dienstags, donnerstags und freitags projektbezogen begleitet.

Zu den vorgenannten Tagen wird je ein Kochangebot, ein Kunstangebot und ein Gestaltungsangebot vorgehalten, dass von aktuell 23 Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft frequentiert werden. Davon nehmen 5 Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen teil.

Eigens für das Kochangebot ist die Küche insoweit konzipiert und in Teilen bereits fertiggestellt worden, damit Kinder und Jugendliche mit körperlichen Beeinträchtigungen am gesamten Kochumfang uneingeschränkt und rollstuhlgerecht partizipieren können.

Darüber hinaus sind auch vereinzelt Außenaktivitäten geplant, die unter Beteiligung/Partizipation mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam erarbeitet wird.

Dieses innovative und bisher einzigartige Projekt stellt im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein gelebtes Angebot inklusiver Kinder und Jugendarbeit dar. Es stellt das gleichberechtigte Neben- und Miteinander von Verschiedenartigem in den Vordergrund. Damit trägt es einen wertvollen gelebten Beitrag, für eine von Diversität geprägten Gemeinschaftsvorstellung unserer heutigen Gesellschaft bei.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Bezuschussung der beiden Anträge mit einer Gesamtsumme in Höhe von 21.732,90 Euro wird befürwortet.

Zu 3.1

Aufgrund des vielseitigen Einsatzes des Flügels ist dem Antrag zuzustimmen. Der Flügel stellt einen Mehrwert dar, der sich in der pädagogischen Arbeit als auch in der fachkundigen Ausbildung von Musikreferendaren widerspiegelt.

Zu 3.2

Das Projekt stellt im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein gelebtes Angebot inklusiver Kinder- und Jugendarbeit dar.

Es ermöglicht das gleichberechtigte Neben- und Miteinander von Verschiedenartigem in den Vordergrund. Damit trägt es einen wertvollen gelebten Beitrag für eine von Diversität geprägten Gemeinschaftsvorstellung unserer heutigen Gesellschaft bei.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

75.000

75.000

225.000

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlagen:

  • Antrag der GGS Michaelsbergstraße – Anschaffung eines Flügels für die musikpädagogische Arbeit
  • Antrag vom JUB Das Netz – Projektförderung inklusiver Treff


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 01. Juni 2023Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung mit dem Betriebsausschuss VHS

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Details
Tagesordnung

Dienstag, 23. Mai 2023Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
Details
Tagesordnung