Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungen werden vom Bund bezahlt.
In der Städteregion Aachen sind 2 EUTB-Beratungen.
Sie beraten auf Augenhöhe als Peer Berater.
Vertretungen der EUTB-Beratungen kommen in den Inklusionsbeirat
und stellen ihre Arbeit vor.
Sachlage:
EUTBs beraten Menschen mit drohender oder beeinträchtigter Teilhabe. Die Beratung erfolgt nach dem Prinzip „Betroffene helfen Betroffenen“ (Peer Counseling). Zielsetzung des Angebots ist die Stärkung der Selbstbestimmung.
Für die Einrichtung einer EUTB müssen Einrichtungen und Vereine sich beim Bund bewerben. Sie werden regelmäßig neu ausgeschrieben. In der StädteRegion Aachen gibt es seit 2022 zwei Beratungsstellenmit jeweils unterschiedlichen Beratungsschwerpunkten. Die Beratungsleistungen der EUTBs werden in Aachen und in den Kommunen Herzogenrath und Alsdorf angeboten. Weitere Standorte sind in Planung.
Vertretungen der EUTB werden als Gäste in den Beirat kommen und ihre Arbeit vorstellen.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Rechtslage:
Die EUTB wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt, um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck oder dem Wunsch nach einem persönlichen Budget zu stärken. Sie wird niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten.
Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:
Die EUTBs beraten Menschen mit und ohne Behinderungen, die Unterstützung für ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe benötigen.Das Angebot ist für Ratsuchende kostenlos und ergänzt weitere Beratungsangebote. Mit ihrem Angebot fördern die EUTBs auf Augenhöhe die individuelle Teilhabe.
Im Auftrag:
gez. Dr. Ziemons
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 30. Mai 2023Sitzung des Inklusionsbeirates