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Freiwillige Förderungen im Sozialbereich;
Zuschuss zur Förderung der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Juni 2023 (öffentlich)
Federführend
A 46 - Kommunales Integrationszentrum
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12082

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt die Erhöhung des freiwilligen Zuschusses an den Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. um 8.500 € auf insgesamt 23.500 €/Jahr für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2027 zur Sicherstellung des Angebots der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der weiteren Förderung durch den Bund.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende zweckgebundene Vereinbarung für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 abzuschließen und entsprechende Aufwendungen in den jeweiligen Haushaltsentwurf einzuplanen.

  1. Er ermächtigt die Verwaltung, während der Laufzeit der Vereinbarung auf Antrag des Leistungsanbieters Steigerungen bei den Personalaufwendungen bis zur Höhe der Tarifsteigerungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für das jeweilige Folgejahr anzuerkennen.

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2020 hat die StädteRegion Aachen erstmals Mittel r den Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. (CV) in Höhe von 15.000 € zur Kofinanzierung des Angebots Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte“ (MBE) bereitgestellt.

Mit Vereinbarung vom 15.07.2020 (Laufzeit bis 31.12.2023) wurde die Leistungserbringung durch den CV mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 15.000 € festgelegt.

Die seinerzeit vorgelegte Kostenkalkulation ging von folgender personeller Ausstattung für die Leistungserbringung aus:

Dipl. SozialarbeiterinBU 75 %56.244,58 €

Dipl. SozialarbeiterinBU 60 %42.395,49 €

VerwaltungsmitarbeiterinBU 10 %6.484,29 €

Personalaufwand insgesamt:105.124,36 €

zzgl. aufgabenspezifische Sachaufwendungen:14.575,00 €

insgesamt:rd. 119.700,00 €

Die Finanzierung wurde wie folgt geplant:

Finanzierung durch den Bund 99.446,00 €

Zuschuss StädteRegion 15.000,00 €

Eigenanteil 5.254,00 €

insgesamt:119.700,00 €

Der Beratungsbedarf bzw. die durchgeführten Beratungen steigen in der MBE kontinuierlich; hierfür verantwortlich sind die schon seit längerem sehr krisenbelastenden Zeiten und die Erweiterung der Zielgruppe der Migrationsberatung durch den Bund.

Das Ziel der MBE ist es, Zugewanderte dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes und partizipatives Leben in Deutschland zu führen. Im Jahr 2020 wurden 311 Personen beraten, hinzu kommen noch 232 Mitberatene (Verwandte/Fa­mi­li­en­an­ge­­ri­ge/Partner_innen), die über die Person, die originär in Beratung ist, ebenfalls Themen in die Beratung einbringen.

Die Corona-Pandemie und deren Folgen sind immer noch spürbar, da nicht nur die Beratungszahlen gestiegen sind, sondern auch die Komplexität der Anliegen. Die Folgen zeitweise geschlossener Kitas/Schulen, schwerer Zugang zu Ämtern und Behörden etc. hat bei der Zielgruppe der MBE ebenfalls tiefe Spuren hinterlassen. Die Ratsuchenden bringen zunehmend mehrere sehr prekäre Problemlagen auf einmal mit in die Beratung, wie Schulden, drohender Wohnungsverlust beziehungsweise Wohnungsnot und familiäre Konflikte.

Gleichzeitig gibt es die klassischen Beratungsanfragen, wie die Anerkennung ausländischer Schul-/Studienabschlüsse, die finanzielle Absicherung des Lebensunterhaltes oder die berufliche Orientierung.

Im Jahr 2021 stiegen die Zahlen ebenfalls an, die Auswirkungen der Pandemie waren immer noch präsent und die ersten Auswirkungen der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan zeigten sich in der Beratung der MBE.

Ein großer Anstieg auf 437 (Steigerung +40,5 %) direkt beratene Personen und 294 (Steigerung +26,7 %) mitberatene Personen wurde im Jahr 2022 verzeichnet.

Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere der Überfallkrieg durch Russland auf die Ukraine und die andauernde Krise in Afghanistan, aus dem immer mehr Menschen nach Deutschland fliehen konnten und auch in unserer Region sowie in der Beratung der MBE angekommen sind. Die Situation war auch für die Berater_innen am Ende des Jahres 2022 sehr belastend, da der Andrang an das Beratungsangebot so immens groß war. Der Zufluss der Ratsuchenden hat auch in diesem laufenden Jahr keine Entspannung gezeigt, so dass mit weiter steigenden Zahlen zu rechnen ist.

Aufgrund der steigenden Fallzahlen stockte der CV ab dem 01.01.2023 den Beschäftigungsumfang der Dipl. Sozialarbeiterinnen von 1,35 Stellen auf 1,70 Stellen auf und beantragt die Erhöhung des bisher gewährten Zuschusses von 15.000,00 € auf 23.500,00 €hrlich.

Die Kostenkalkulation ab 2024 geht von folgender personeller Ausstattung aus:

Dipl. SozialarbeiterinBU 75 % (Tarifgruppe 12/Stufe 6)66.754,02 €

Dipl. SozialarbeiterinBU 50 % (Tarifgruppe 12/Stufe 3)36.591,83 €

Dipl. SozialarbeiterinBU 45 % (Tarifgruppe 11b/Stufe 2)30.072,24 €

VerwaltungsmitarbeiterinBU 10 %7.513,91 €

Personalaufwand insgesamt:140.932,00 €

zzgl. aufgabenspezifische Sachaufwendungen:15.801,96 €

insgesamt:rd. 156.734,00 €

Die Finanzierung wurde wie folgt geplant:

Finanzierung durch den Bund 125.400,00 €

Zuschuss StädteRegion 23.500,00 €

Eigenanteil 7.834,00 €

insgesamt:156.734,00 €

Durch die personelle Aufstockung und der bisher erfolgten Tarifsteigerungen erhöhen sich die Personalaufwendungen um rd. 35.800,00 €, die Sachaufwendungen steigen nur minimal um rd. 1.230 €, was auf den erhöhten Bedarf an Büromaterial, Fortbildungen und Supervisionen zurückzuführen ist.

Die MBE ist ein etabliertes Angebot, dessen weitergehende Finanzierung im vorgeschlagenen Rahmen von der Verwaltung befürwortet wird. Die Anpassung des Zuschusses der StädteRegion aufgrund des höheren Personaleinsatzes erscheint der Verwaltung auch im Vergleich mit anderen freiwilligen Zuschüssen vertretbar.

Rechtslage:

Bei der Förderung des Projekts handelt es sich um freiwillige Leistungen der Städ-teRegion Aachen. Gem. § 12 Buchstabe b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Haupt-satzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 in der derzeit gültigen Fassung ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 € zuständig. Da es sich um eine Vorfestlegung im Hinblick auf den Haushalt 2024 ff. handelt, ist im Hinblick auf das Budgetrecht des Städteregionstages dieser für die Entscheidung zuständig.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

In den Haushaltsentwürfen 2024 bis 2027 werden beim Teilprodukt 946200 „Zusätzliche Integrationsarbeit/Antirassismusarbeit“, Sachkonto 531860 „Zuschüsse an Verbände d. freien Wohlfahrtspflege“ die entsprechenden Aufwendungen eingeplant.

Soziale Auswirkungen:

Die Migrationsberatungsstelle des CV unterstützt mit ihren Angeboten Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund in der StädteRegion Aachen.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 


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Beratungsfolge

Donnerstag, 15. Juni 2023Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 01. Juni 2023Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 31. Mai 2023Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung