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Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Vereinen


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. Juni 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 Jugend-, Schul-, Sport- und Kulturamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6668

Der Ausschuss für Sport und Kultur beschließ die Richtlinien der Stadt Würselen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen.

gez. i.V. René Strotkötter

gez. René Strotkötter

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

gez. Hans Brings

gez. Helmut Dahmen

Amtsleiter A51

Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Stadtsportverband Würselen hat mit Schreiben vom 15.11.2022 angeregt, die Jugendarbeit in den Sportvereinen in Würselen stärker zu unterstützen. Die Corona-Pandemie hat nicht nur das Freizeitverhalten von Kindern und Jugendlichen bedeutend eingeschränkt die Vereine hatten in diesem Zeitraum ebenfalls erhebliche Probleme Angebote aufrecht zu erhalten und insbesondere Kinder und Jugendliche an die Vereine weiter zu binden.

Der gesellschaftliche Nutzen der Vereinsarbeit insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit in den Sportvereinen ist unbestritten und ist einer der gesellschaftlichen Säulen in der Stadt Würselen.

Der Ausschuss für Sport und Kultur hat daher in seiner Sitzung vom 08.12.2022 beschlossen, den Sportvereinen und den Kulturschaffenden Vereinen in der Stadt Würselen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3,00 € pro einschließlich 18-jährigem Mitglied zu gewähren, sofern diese mehr als 30 jugendliche Mitglieder haben.

Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Richtlinie über die Förderung der Jugendarbeit zu erstellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Betrag in Höhe von ca. 9.000,00 € muss außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung erfolgt über das Sachkonto 52910000, Kostenstelle 515-1000, Kostenträger 03-241-100 (Schülerbeförderung).

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die Jugendarbeit der Vereine trägt in besonderem Maße zu den Zielen des Projektes „Stadt der Kinder“ bei. Neben den wichtigen Angeboten zur sportlichen Betätigung erfüllt die Jugendarbeit in den Vereinen wichtige Funktionen beim Erlernen sozialer Kompetenzen.

 

 

Anlage/n:

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 01. Juni 2023Sitzung des Ausschusses für Sport und Kultur

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Sport und Kultur
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