Beschlussvorschlag: Der Städteregionsausschuss wählt Frau SRTM Janine Köster zu seiner 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Sach- und Rechtslage:
§ 51 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW sieht vor, dass der Städteregionsausschuss aus seiner Mitte eine_n oder mehrere Vertreter_innen des Vorsitzenden wählt.
Am 19.11.2020 hat er – ausgehend von der Sitzungsvorlage 2020/0002 –
beschlossen, für die laufende Wahlperiode zwei Vertreter_innen zu wählen und
Frau SRTM Gisela Nacken zu seiner 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Herrn Martin Peters zu seinem 2. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Nach dem Ausscheiden von Herrn Peters schlägt die SPD-Städteregionstagsfraktion mit Schreiben vom 19.05.2023 vor, Frau SRTM Janine Köster zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.
Anzuwenden ist das Mehrheitswahlverfahren, der Städteregionsrat hat Stimmrecht.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Keine.
In Vertretung:
gez.: Nolte
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 01. Juni 2023Sitzung des Städteregionsausschusses