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Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten, NRW-Tarif, Zusatznutzen NRW


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. Juni 2023 (öffentlich)
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26999

Beschlussvorschlag:


Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Einführung der beschriebenen Zusatztickets im NRW-Tarif zu.

 

 

Erläuterungen:

Bundesseitig ist mit der Einführung des Deutschlandtickets auch die Schaffung von bundesweit gültigen Zusatztickets angedacht. Ein Umsetzungszeitpunkt ist jedoch derzeit noch nicht absehbar. Um den Kunden in NRW bis zur Schaffung einer bundesweiten Lösung entsprechende Angebote machen zu können, wurde den regionalen Gremien in der Sitzung des Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW (LAK Nahverkehr NRW) am 28.03.2023 empfohlen, das NRWupgradeFahrrad und das NRWupgrade1.Klasse zum 01.07.2023 im NRW-Tarif mit den nachfolgend beschriebenen Merkmalen einzuführen.

Fahrradticket

Zum 01.07.2023 soll ein Zusatzticket für die Fahrradnutzung in Verbindung mit allen Abonnements in NRW (inkl. Deutschlandticket) eingeführt werden. Das Ticket wird als monatlich kündbares Abonnement innerhalb des NRW-Tarifs zu einem Preis von 39 Euro angeboten. Die vertriebliche Umsetzung erfolgt analog zum Deutschlandticket.

1. Klasse

Zum 01.07.2023 soll ein Zusatzticket für die Nutzung der 1. Klasse in Verbindung mit allen Abonnements in NRW, die zum Übergang in die 1. Klasse berechtigen (inkl. Deutschlandticket) eingeführt werden. Das Ticket wird als monatlich kündbares Abonnement innerhalb des NRW-Tarifs zu einem Preis von 69 Euro angeboten. Die vertriebliche Umsetzung erfolgt analog zum Deutschlandticket.

Das Konzept der Tickets sieht somit wie folgt aus:

Namen

NRWupgradeFahrrad

NRWupgrade1.Klasse

Preis

39 Euro - NRWupgradeFahrrad

69 Euro - NRWupgrade1.Klasse

Geltungsbereich

= Pauschalpreistickets des NRW-Tarifs, mit Ausnahme der Strecken in Rheinland-Pfalz. Dort sind nur die KBS 460 und 462 inkludiert

Berechtigtenkreis

Inhaber eines Deutschlandtickets

Inhaber eines Abonnements des NRW-Tarifs

Inhaber eines Abonnements der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife

Übertragbarkeit

Nicht gegeben

Ticketart

Monatlich kündbares Abo

Ausgabemedium

Analog zum Deutschlandticket:

Handyticket, eTicket als Chipkarte, digital kontrollierbares Papierticket (mit Barcode)

Mit der Einführung gehen Anpassungen an den NRW-Tarifbestimmungen (Anlage 1) zum 01.07.2023 einher.

 

 

Anlage/n:


1. Tarifbestimmungen NRW mobil.nrw


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 01. Juni 2023Sitzung des Mobilitätsausschusses und des AVV-Beirats

Art
Entscheidung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Details
Tagesordnung