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Bestellung einer Schriftführerin und deren Stellvertreterin


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. Juni 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation, E-Government und Informationstechnologie
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26768

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt, Frau Anika Adam (FB 11/101) zur Schriftführerin und Frau Kerstin Bläsius (FB 11/101) zur stellvertretenden Schriftführerin des Personal- und Verwaltungsausschusses zu bestellen.

 

 

Erläuterungen:


Gemäß § 58 Abs.7 GO NRW ist über die im Personal- und Verwaltungsausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die gem. § 58 Abs.2 GO NRW in Verbindung mit § 52 Abs.1 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Personal- und Verwaltungsausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Anika Adam (FB 11/101) zur Schriftführerin und Frau Kerstin Bläsius (FB11/101) zur stellvertretenden Schriftführerin des Personal- und Verwaltungsausschusses zu bestellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 01. Juni 2023Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses

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Ausschuß
Personal- und Verwaltungsausschuss
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