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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung des
Städteregionsrates


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Juni 2023 (öffentlich)
Federführend
A 14 - Prüfung und Beratung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12190

Beschlussvorschlag:

1.Der Städteregionstag nimmt das Ergebnis den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses der StädteRegion nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des Prüfberichtes vom 20.04.2023 und die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis seiner Jahresabschlussprüfung gem. § 59 Abs. 3 GO vom 10.05.2023 zur Kenntnis.

2.Die Städteregionstagsmitglieder treffen folgende Entscheidungen:

a) Sie stellen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 53 KrO den Jahresabschluss zum 31.12.2021 in der Fassung des Prüfberichtes vom 20.04.2023 fest.

b) Sie beschließen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 53 KrO, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 6.894.259,00 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.

c) Sie erteilen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO i. V. m. § 53 KrO dem Städteregionsrat die vorbehaltlose Entlastung.

 

 

Sachlage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.05.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

Er stimmte dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durch die örtliche Rechnungsprüfung vom 20.04.2023 zu und machte sich den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 nebst Lagebericht in der Fassung vom 20.04.2023 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung vom 20.04.2023 zu Eigen und fasste das Ergebnis seiner Beratung in einer eigenen Stellungnahme zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2021 zusammen. Diese Stellungnahme wird nun als Anlage zur Beschlussfassung des Städteregionstages beigefügt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben und billigte gem. § 59 Abs. 3 GO den vom Städteregionsrat aufgestellten Jahresabschluss in der Fassung des Prüfberichtes vom 20.04.2023. Er hat den Städteregionstagsmitgliedern die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2021 in der Fassung des Prüfberichtes vom 20.04.2023 sowie die Entlastung des Städteregionsrates empfohlen.

Rechtslage:

Bei der Abstimmung ist der Städteregionsrat gemäß § 25 Abs. 2 Satz 4 KrO i. V. m. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i) KrO bei Ziffer 2. des Beschlussvorschlages nicht stimmberechtigt.

 

 

gez.:

Steins-Hofer

 

 

Anlage:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2021 vom 10.05.2023


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Entscheidung
Ausschuß
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