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Forstwirtschaftsplan 2024


Letzte Beratung
Dienstag, 20. Juni 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=27184

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt den Forstwirtschaftsplan 2024.


 

 

Erläuterungen:

Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dieser setzt die jährlich aus dem 10-jährigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) erwachsenden Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der forstbetrieblichen Ziele fest.

Zentrale Ziele einer nachhaltigen ökologischen, ökonomischen und sozial verträglichen Waldbewirtschaftung sind u.a. die Sicherung der ökologischen Wertigkeit des Waldes/die Steigerung der Biodiversität, der Aufbau naturnaher Waldgesellschaften, die Sicherung des Waldes als Erholungsraum, die Bereitstellung des Rohstoffes Holz, der Erhalt der Kaltluftproduktion, die Sicherung der Grundwasserneubildung und Regenwasserrückhaltung und Bindung von CO 2 im städtischen Wald.

Der nachfolgende Forstwirtschaftsplan setzt die im Dialogprozess erarbeiteten Bewirtschaftungsvorgaben (Stichwort: „Eckpunktepapier“) für den Aachener Wald bereits in weiten Teilen um.

Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2023 sowie vorhergehende

Wie aus der nachfolgenden Grafik hervorgeht, flauen die durch Sturm, Borkenkäfer und Trockenheit verursachten außerplanmäßigen Einschläge (s. nachfolgende Grafik, rote Farbgebung) ab. Dieser Trend folgt dem allgemeinen Trend in NRW. Die ausbleibenden Winterstürme und das vergleichsweise kühle und regnerische Frühjahr geben Hoffnung, dass sich dieser rückläufige Trend weiter fortsetzt und wieder reguläre Verhältnisse eintreten. Infolgedessen reduzieren sich auch die Freiflächen zur Wiederaufforstung. Lediglich die drei- bis fünfjährige Pflege der in den Vorjahren angelegten Kulturen wirkt noch in die Zukunft fort.

Bereitstellung von Fichtenholz, getrennt nach planmäßiger (blau) und außerplanmäßiger (rot) Nutzung

Ungeachtet dessen ist mit erhöhten Aufwendungen im Bereich der Verkehrssicherung zu rechnen.
Nach wie vor fallen Eschen durch Pilzbefall (Eschentriebsterben) aus oder stürzen aufgrund von Wurzelfäule um, wie beispielsweise im Naturschutzgebiet/in der Stilllegungsfläche „Frankenwäldchen“.
Zeitverzögert zeigen sich Schäden bei älteren Buchen. Diese verlieren bei langandauernder Trockenheit einen Teil ihrer Feinwurzelmasse und damit an Vitalität. Die Schäden sind oft erst Jahre später erkennbar (Verlust an Blattmasse, Vergilbung der Blätter, Eintrocknen der Kronen) und verursachen einen höheren Aufwand bei der Verkehrssicherung.

Die Saatversuche mit den Baumarten Buche und Eiche waren im Forstwirtschaftsjahr 2023 leider nur mäßig erfolgreich. Die Eichen- und Buchensaaten sind aufgrund von Fäulnis nur teilweise aufgelaufen. Grundsätzlich haben Saaten ein höheres Ausfallrisiko als Pflanzungen.

Forstwirtschaftsplan 2024

a) Holzbereitstellung

Baumartengruppen (Angaben in Festmeter)

Eiche

Buche/Alh*)

Aln*)

Kiefer/
Lärche

Fichte**)/
Douglasie

Summe

a)

jährl. Hiebssatz Forsteinrichtung 2015

918

3.582

932

1.262

9.769

16.463

b)

abgeglichener Hiebssatz 2024
Stand 16.05.2023

4.303

15.651

6.276

6.954

2.516

35.700

c)

Planung 2024

25

901

49

1.672

7.260

9.907

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

zu a) Der jährliche Hiebssatz beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge je Jahr, getrennt nach Holzartengruppen

zu b) Der abgeglichene Hiebssatz summiert sämtliche Mehr- oder Mindernutzungen der Vorjahre seit Inkrafttreten des Forsteinrichtungswerkes (01.10.2015) auf. Diese Holzmenge wäre theoretisch nutzbar, um auf das ursprüngliche Planungsniveau der Forsteinrichtung zu kommen.

Aufgrund der rückläufigen Kalamitäten im Vorjahr wird die Nadelholznutzung allmählich wieder an das reguläre Niveau herangeführt. Geplant ist die Nutzung von 8.932 Erntefestmeter Kiefer, Lärche, Douglasie und Fichte.

Bis zur Konkretisierung der im Ratsantrag Nr. 208/18 geforderten unbewirtschafteten Waldflächen erfolgt die Laubholznutzung ausschließlich in jungen Laubwäldern (Alter unter 90 Jahre) und außerhalb der von der Umweltverwaltung angedachten Potentialflächen.

Auf Basis der planmäßigen Holznutzung erwartet der Forstbetrieb Erlöse aus Holzverkauf in Höhe von 560.000 Euro.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass es trotz aller Zuversicht zu weiteren, wenn auch geringfügigeren Kalamitäten in unseren Fichtenwäldern kommen wird. Die Erlöse aus Zwangsnutzung sind nicht kalkulierbar und erhöhen - je nach Schadensausmaß – den zuvor genannten Betrag.

b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung

Kulturbegründung

Kulturen entstehen entweder aus Naturverjüngung, durch Saat oder durch Pflanzung. Im Gemeindeforstamt kommen alle Verjüngungsverfahren zum Einsatz, je nachdem, wie sich die Ausgangssituation vor Ort darstellt. Grundsätzlich bevorzugt das Gemeindeforstamt die natürliche Waldverjüngung, sofern Sie klimaresiliente Waldgesellschaften hervorbringt. Sie ist kostengünstig, führt zu einem natürlichen Wurzelwachstum und birgt im Gegensatz zur Pflanzschulware eine höhere genetische Vielfalt. Diese genetische Bandbreite steigert die Resilienz der Wälder, bspw. in Bezug auf den Klimawandel. Ähnliche Vorteile wie die Naturverjüngung bietet die Saat. Ungeachtet der überschaubaren Erfolge aus dem Vorjahr, werden die Saatversuche unter geänderten Rahmenbedingungen (z. B. andere Saattiefe) fortgesetzt.

Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sollen 15.560 Pflanzen gesetzt werden. Ein nicht unerheblicher Teil von 1.065 Stück entfällt auf Strauch- und niedrigwüchsigen Baumarten zur Waldrandgestaltung, bspw. entlang der Himmelsleiter oder im Brander Wald.
Bei den Baumarten dominieren die Rotbuche, die Stiel- und Traubeneiche sowie deren Begleitbaumarten wie Hainbuche oder Winterlinde.

Strauch-/Baumart

Stück

Rotbuche

7.550

Stieleiche

2.875

Traubeneiche

2.000

Winterlinde

850

Hainbuche

720

Europäische Lärchen

400

Eßkastanie

100

Vogelkirsche

60

Wildobst

5

Weißdorn

425

Schlehe

400

Wildrose

75

Hartriegel

75

Feldahorn

25

Gesamtergebnis

15.560

Kulturpflege/Waldschutz

Die Pflicht zur Wiederaufforstung geht mit der Verpflichtung einher, diese Investitionen zu pflegen und zu schützen (§ 44 (2) LFoG). In diesem Zusammenhang werden Forstkulturen manuell mit Sense oder Freischneider freigeschnitten, sofern die Konkurrenzvegetation (meist Adlerfarn und Brombeere) dominiert und die Kultur gefährdet. Geplant ist ein zweimaliger Freischnitt auf rund 26 ha.

Eichenkultur mit aufkommendem Adlerfarn, vor dem Freischnitt (22.05.2023)

Der Schutz gegen Wildverbiss durch Streichen von Verbissschutzmittel ist auf 21 ha geplant (ebenfalls zweimal jährlich).

Beide Maßnahmen bewegen sich im Umfang des Vorjahres.

Jungbestandspflege

Haben sich die jungen Bäume zu einer Dickung geschlossen, so entwickeln sich die Individuen je nach Baumart, Lichtsituation, genetischer Disposition sehr unterschiedlich. In diesen Entwicklungsprozess greift der Forstbetrieb nur steuernd ein, wenn die gesteckten Entwicklungsziele gefährdet sind. So gewinnen Fichten im Sukzessionsverlauf sehr oft die Oberhand und überwachsen naturnahe Baumarten, wie beispielsweise Vogelbeere, Hainbuche, Buche oder Ahorn.

Natürliche Sukzession auf einer Fichten-Kalamitätsfläche mit Rotbuche, Bergahorn und dominierendem Fichtenjungwuchs

Dieser Prozess kann im Zuge der Jungbestandspflege frühzeitig und ergonomisch vertretbar unterbrochen werden, indem die Fichten im jungen Alter zurückgedrängt und die klimaresilienten Laubbaumarten im Gegenzug gefördert werden.

Des Weiteren werden im Zuge der Jungbestandspflege invasive Arten wie bspw. die spätblühende Traubenkirsche (Neophyt) oder nicht lebensraumtypische Pflanzen (z. B. Kirschlorbeer) beseitigt.

Die Jungbestandspflege erfolgt auf rund 17 Hektar.

Wegeunterhaltung sowie Instandsetzung von Erholungseinrichtungen

Ein Schwerpunkt bei Instandsetzungsmaßnahmen von Erholungseinrichtungen liegt in der Erneuerung der Bänke und Tische an den Waldgrillplätzen Adamshäuschen und Karlshöher Hochweg.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Instandsetzung des Reitwegenetzes. Hierzu wurde bei der Bezirksregierung in Köln ein nahezu doppelt so hoher Förderbetrag beantragt, als in den Jahren zuvor. Der Bescheid steht noch aus.

Alle weiteren Instandhaltungsarbeiten an Wegen, Bänken, Orientierungstafeln, Hütten (bspw. Anstrich der Hütte im Brander Wald) usw. bewegen sich im üblichen Rahmen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Kosten für Fremdaufträge

Holzernte und -bringung:35.000 Euro(PSP 1-130104-900-6-52420000)

Verkehrssicherung:55.000 Euro(PSP 4-130104-906-9-52420000)

Kulturen98.000 Euro(PSP 5-130104-300-01300-900-1)

Wegebau, Lichtraum, Gräben, 40.000 Euro(PSP 4-130104-907-7-52420000)

Erholungseinrichtungen:

Summe:228.000 Euro

Die angeführten Kosten für Fremdaufträge sind vollumfänglich im Haushaltsansatz 2024 berücksichtigt und bewirken keine Änderungen der bestehenden Haushaltsansätze.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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