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Ehrenamtskonzept für die Freiwillige Feuerwehr Aachen


Letzte Beratung
Dienstag, 20. Juni 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=27012

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Erläuterungen:

Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten, um bei Bränden, Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen zur Hilfeleistung in der Lage zu sein. Besteht in einer Gemeinde eine Berufsfeuerwehr und eine Freiwillige Feuerwehr, so bilden diese zusammen die Feuerwehr der Gemeinde.

Die Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung ist eine Aufgabe, die von den Städten und Gemeinden als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrzunehmen ist. Mit dem Brandschutzbedarfsplan legen diese fest, wie sie dieser Aufgabe nachkommen wollen.

Das erforderliche Schutzniveau für die Menschen in Aachen sicherzustellen ist alleine durch hauptamtliche Einsatzkräfte nicht möglich. Neben der Berufsfeuerwehr braucht es eine schlagkräftige Freiwillige Feuerwehr zur Hilfeleistung in ihrem Ortsgebiet, zur personellen Stärkung bei größeren Schadenslagen stadtweit und bei der überörtlichen Hilfe sowie zur Sicherstellung der vielfältigen Spezialaufgaben einer leistungsfähigen Feuerwehr.

In den vergangenen Jahren ist festzustellen, dass die Nachwuchsgewinnung nicht nur im Bereich der Berufsfeuerwehr, sondern auch durch berufliche und private Belastungen im Umfeld der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr deutlich schwieriger geworden ist. Neben der Nachwuchsgewinnung ist es heute in einer schnelllebigen Gesellschaft ebenso wichtig, Menschen über einen langen und nachhaltigen Zeitraum an die Organisation Feuerwehr zu binden. Daher ist es erforderlich, im Bereich des Ehrenamts Akzente zu setzen, um den Dienst in der Feuerwehr zur Einhaltung des erforderlichen Schutzniveaus attraktiv zu halten.

In der Stadt Aachen wurden im Brandschutzbedarfsplan vom 16.05.2018 unter Punkt 13.3 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr“ bereits folgende Maßnahmen zur Einsatzkräftegewinnung und Motivation sowie zur Förderung des Ehrenamtes festgelegt:

  • Sicherstellung eines modernen Arbeitsumfeldes
  • Allgemeiner Kostenersatz durch eine Aufwandsentschädigung
  • Kostenersatz für Funktionsträger im Ehrenamt der Feuerwehr
  • Finanzielle Unterstützung bei Freizeittätigkeiten, die dem Feuerwehrdienst zu Gute kommen
  • Finanzielle Unterstützung von Freizeittätigkeiten zum Ausgleich der Mehrbelastung für die Familien der Einsatzkräfte
  • Unterstützung und Entlastung bei sozialen und familiären Entwicklungsschritten
  • Entlastung ehrenamtlicher Kräfte bei Verwaltungsaufgaben

Neben diesen monetären und sozialen Aspekten ist im Rahmen der zukunftsorientierten Ehrenamtsbegleitung ebenfalls von Bedeutung:

  • Altersvorsorge der Freiwilligen Feuerwehr
  • Unfallversicherungsschutz
  • weiterführende Aus- und Fortbildung.

Diese Maßnahmen sollen zu einer zukunftsorientierten Ausrichtung aller Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr in Aachen beitragen und diese für die zukünftigen Herausforderungen im personellen und operativen Bereich rüsten.

Die Stadt Aachen verfolgt das Ziel, vorhandene Einsatzkräfte als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Aachen im Ehrenamt weiter zu motivieren und weitere Interessenten für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr zu gewinnen. Hierfür ist es unabdingbar, die Wertschätzung des Ehrenamtes bei den Entscheidungsträger*innen sowohl in der Feuerwehr selber als auch in Stadtrat und Verwaltung der Stadt Aachen zu erhöhen.

Aus diesem Grund ist nunmehr beabsichtigt, neben den bereits dargestellten Maßnahmen, auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans zur Festigung und Förderung des Ehrenamtes der Freiwilligen Feuerwehr Aachen, ein Ehrenamtskonzept zu erstellen.

Bei der Erstellung dieses zielgerichteten Ehrenamtskonzeptes wurden die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Aachen von Anfang an mit einbezogen.

In den Löschzügen und Einheiten wurden bereits im Jahr 2019, initiiert durch den ehemaligen Sprecher und dessen stellvertretenden Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr Aachen, in Workshops Themensammlungen erstellt und ausgearbeitet. Die gesammelten Themen wurden durch die Sprecher in verschiedene Themengruppen geclustert.

Durch die Pandemielage und deren Folgen war ab dem Jahr 2020 eine Fortführung des Projektes Ehrenamtskonzept bisher nicht möglich. Die Arbeiten werden aber nun wieder aufgegriffen.

Im Sommer 2023 ist eine Klausurtagung vorgesehen, bei der in Zusammenarbeit mit den gesamten Einheitsführern, den neugewählten Sprechern der Freiwilligen Feuerwehr, der Fachbereichsleitung und dem zuständigen Dezernenten Workshops zu den Themenclustern stattfinden und Maßnahmen präzisiert und inhaltlich ausgearbeitet werden.

Die Ergebnisse werden in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Dezernat V, der Fachbereichsleitung Feuerwehr und Rettungsdienst sowie den Löschzügen im laufenden Jahr abgestimmt und mit dem derzeit laufenden Projekt zur Fortschreibung der Bedarfspläne abgeglichen.

Ziel ist es, ein zusammenhängendes Ehrenamtskonzept für die Freiwillige Feuerwehr Aachen mit wirksamen Maßnahmen für die notwendige und nachhaltige Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr Aachen bis Jahresende Rat und Verwaltung vorzustellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: nein

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Sachstand Mitgliederzahlen



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Kenntnisnahme
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