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Aufstellung einer Grün- und Gestaltungssatzung für die Vorgartenanlagen von
bebauten Grundstücken in der Stadt Herzogenrath
Hier: Sachstand


Letzte Beratung
Dienstag, 20. Juni 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9440

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 16.03.2023 beauftragtder Klima- und Umweltschutzausschuss auf Antrag der Fraktion UBL dieVerwaltung zu eruieren, mit welchen zielführenden Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger effektive Anreize geschaffen werden können, im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes bestehende Stein- und Schottergärten, sowie versiegelte Flächen im Vorgartenbereich ökologisch wertvoll umzugestalten und so den Anteil der naturfernen Vorgärten signifikant zu senken. Eine rechtliche Prüfung der möglichen Maßnahmen sowie die Prüfung sinnvoller Fördermöglichkeiten sind hierbei gleichfalls durchzuführen.Außerdem soll geprüft werden inwiefern städtische Flächen in diesem Rahmen anzupassen sind.Die Ergebnisse werden dem Klima- und Umweltschutzausschuss in der nächsten Sitzung vorgestellt.

Zur Umsetzung des Beschlusses setzt die Verwaltung in erster Linie auf Informations- und Fördermöglichkeiten. In diesem Rahmen organisiert die Verwaltung gemeinsam mit der VHS einen Vortrag zum Thema Schottergärten. Bürger*innen wird so die Möglichkeit geboten werden, sich zu informieren und im direkten Austausch Fragen stellen zu können.

Weiterhin wird die Verwaltung durch einen Hinweis in der Eingangsbestätigung / Vor-Baugenehmigung bzw. den analog zu betrachtenden Schreiben in der Genehmigungsfreistellung auf das bereits heute bestehende Verbot von Schottergärten aufmerksam machen, um vorbeugend darauf einzuwirken, dass Schottergärten nicht angelegt werdenrfen.

Außerdem sieht die Verwaltung eine Evaluierung der Fördertöpfe des Bereiches Umwelt- und Klimaschutz vor, um zu prüfen, ob die Förderung von Schottergärten in die Förderrichtlinie aufgenommen werden kann.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung: Die o.g. Maßnahmen ermöglichen nur indirekt positive Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 20. Juni 2023Sitzung des Klima- und Umweltschutzausschusses

Ausschuß
Klima- und Umweltschutzausschuss
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