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Forstwirtschaftspläne 2024


Letzte Beratung
Dienstag, 05. September 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9421

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024 in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

 

Sachverhalt:

Der zur Besprechung mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden obligatorische „Runde Tisch“ zu den Forstwirtschaftsplänen fand am 17.05.2023 statt. Die beteiligten Umwelt- und Naturschutzverbände haben den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024 diskutiert und beraten. Das Protokoll zum „Runden Tisch“ ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

Das Gemeindeforstamt Aachen führt aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in den Städten Aachen und Herzogenrath die Forsttechnische Betriebsleitung (Planung, Kontrolle forstbetrieblicher Arbeiten) sowie die Beförsterung (Vollzug forstbetrieblicher Arbeiten) auf den stadteigenen Waldflächen der Stadt Herzogenrath durch. In den beigefügten Forstwirtschaftsplänen sind die das Forstwirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Maßnahmen beschrieben, die zur Pflege und Unterhaltung des Waldes nutzbringend sind. Die Planwerte beruhen auf den Vorgaben der Forsteinrichtung 2012, die die nutzbare Holzmenge für die kommenden 10 Jahre ermittelt hat. Mit dem jährlich zu erstellenden Forstwirtschaftsplan werden diese Rahmenvorgaben konkretisiert.

Das Forsteinrichtungswerk wird zum Stichtag 01.01.2024 erneuert. Mit der Unteren Forstbehörde (hoheitliche Zuständigkeit) wurde eine Fortschreibung der Einrichtungsdaten für die Jahre 2022/2023 vereinbart.

Erläuterungen zum Forstwirtschaftsplan 2024

Hiebssatz und Planung, getrennt nach Holzartengruppen (Angaben in Festmeter):

Holzartengruppen

EI

BU/ALH

ALN/Pa

KI/LÄ

FI

Summe

Hiebssatz

36

158

282

66

136

678

abgeglichener
Hiebssatz (27.06.2022)

396

1394

2266

597

-993

3.207

Planung 2024

0

172

295

60

0

527

*) ALH = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)

ALN = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

Hiebssatz und bisheriger Vollzug:

Der „Hiebssatz“ wird im Rahmen der Forsteinrichtung festgelegt und beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge/Jahr in Festmeter (fm, entspricht Kubikmeter) im Forstbetrieb. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben.

Aus der Tabelle geht hervor, dass die nachhaltig nutzbare Holzmenge 678 fm/a beträgt (Zeile 1). Diese Einschlagsmenge wurde in der Vergangenheit jedoch nur selten realisiert. Summiert man nun die über die Jahre entstandenen Differenzen zwischen dem Hiebssatz und der tatsächlichen Nutzung auf, so erhält man den „abgeglichenen Hiebssatz“. Dieser gibt an, wie hoch der Holzeinschlag im kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2).

Bei der Betrachtung fällt auf, dass insbesondere die laubholzdominierten Baumartengruppen in der Vergangenheit immer sehr behutsam genutzt und deren Holzvorräte konsequent aufgebaut wurden.

Die Auswirkungen der Trockenperioden der letzten Jahre werden an den Bäumen immer deutlicher sichtbar. Erkennbar sind diese an der verminderten Belaubung, an Astausbrüchen und vermehrt an der Kronentrockenheit welches dann zum Absterben des Baumes führt.

Daher ist es geplant, vornehmlich stark geschädigte Pappeln Schwerpunktmäßig entlang der öffentlichen Verkehrswege und in den stark frequentierten Erholungsbereichen zu entnehmen, um hier der Verkehrssicherungsverpflichtung der Stadt Herzogenrath Genüge zu tun.

Die übrigen in der Tabelle genannten Bestände werden im Rahmen einer „schwachen Hochdurchforstung“ durchforstet. Besonders vitale und qualitativ gute Bäume und ökologisch wertvolle Bestandsmitglieder (z.B. Höhlenbäume, seltene Baumarten) werden erhalten und gefördert.

Jungbestandspflege

Auf ca. 2,5 Hektar sind Pflegemaßnahmen geplant, bei denen jedoch kein verwertbares Holz anfällt. Es handelt sich überwiegend um Flächen mit Naturverjüngung aus Bergahorn.

Das Ziel einer Jungbestandspflege besteht darin, die Stammzahl zu reduzieren und den verbleibenden Bäumen dadurch mehr Standraum zu geben. So sind sie in der Lage, ihre Kronen und Wurzeln zu entfalten, was wiederum deren Vitalität und Stabilität erhöht. In diesem Arbeitsgang werden außerdem einzelne qualitativ hochwertige Kirschen geästet.

Kulturen, Wege, Erholung

Im Herzogenrather Wald sind noch einige Nadelholzflächen vorhanden, die für eine ökologische Aufwertung in Frage kommen. Im Bereich der Oststraße ist eine solche Aufwertung auf ca.1 ha geplant.

Die letztjährigen Pflanzungen wurden wie geplant umgesetzt.

Die konkurrenzstarke Begleitvegetation, bestehend aus Adlerfarn und Brombeere macht es weiterhin nötig, die Forstkulturen vor Überwachsen und Verdämmen über mehrere Jahre zu schützen. Im Forstwirtschaftsjahr 2024 sind daher auf einer Gesamtfläche von ca. 7 ha diese Pflegemaßnahmen vorgesehen.

Die im Wurmtal befindliche Erholungsausstattung (Bänke; Schutzhütten) befindet sich in einem verbesserungswürdigen Zustand. Für das kommende Jahr ist daher geplant, die 4 Schutzhütten zu erneuern. Dazu sind finanzielle Mittel von ca. 12.000 Euro veranschlagt. Diese werden im Zuge der Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2024 beantragt.

c) Fremdkosten

•Ankauf von Pflanzen und Schutzmaterial: 700 Euro

•Unterhaltung von Forstwegen, Gräben und sonstigen Entwässerungseinrichtungen: 4.000 €

•Unterhaltung des Mannschaftstransporters: 4.000 Euro

•Anschaffung von Geräten, Werkzeugen und Schutzkleidung: 6.500 Euro

•Maßnahmen zur Verkehrssicherung: 7.000 Euro (Rest in Eigenregie)

•Unterhaltung/Ersatz von Erholungseinrichtungen: 12.000 Euro (Rest in Eigenregie)

__________________

gesamt: 34.200 Euro

Rechtliche Grundlagen:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Aachen und Herzogenrath, Landes- und Bundesforstgesetzgebung

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

X

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

Die Arbeiten werden überwiegend von städtischen Mitarbeiter*innen durchgeführt und die Kosten für Unterhaltungsarbeiten (Holzunterstände) und Pflanzmaterial werden im Haushalt 2024 berücksichtigt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

positive Auswirkungen

Die geplante Einschlagmenge liegt unterhalb des Hiebsatzes, d.h. es werden Holzvorräte aufgebaut. Grundsätzlich ist die Forstwirtschaft in Herzogenrath an nachhaltigen und ökologischen Kriterien ausgerichtet.

 

 

Anlage/n:

1) Forstwirtschaftsplan 2024 (Einschlagplan, Kultur- u. Wegebauplan,

Forsteinrichtungskarten)

2) Protokoll des „Runden Tisches“ inklusive eingegangener Stellungnahmen der beteiligten

Verbände und des zuständigen Forstamtes


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 05. September 2023Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Details
Tagesordnung

Dienstag, 20. Juni 2023Sitzung des Klima- und Umweltschutzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Klima- und Umweltschutzausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug