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Erste Beratung der Haushaltssatzungen 2024/2025 und der mittelfristigen
Finanzplanung 2024 bis 2028


Letzte Beratung
Dienstag, 16. Januar 2024 (öffentlich)
Federführend
Dezernat 2
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9854

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die beschlossenen Konsolidierungsvorschläge bei der Veränderungsliste für die Haushaltssatzungen 2024/2025 sowie für die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2028 zu berücksichtigen und dem Rat zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat die Entwürfe der Haushaltssatzungen 2024/2025 sowie die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2028 am 07.12.2023 dem Rat zugeleitet und in der Sitzung des Rates am 12.12.2023 erläutert.

Nach der abgesprochenen Zeitplanung ist die erste Beratung über die am 21.11.2023 vorgelegten Konsolidierungsmaßnahmen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.01.2024 vorgesehen. Die zweite Haushaltsberatung ist in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.02.2024 vorgesehen. Der Haushaltsbeschluss war bisher in der Ratssitzung am 22.02.2024 vorgesehen.

Bereits bei der Einbringung hat der Stadtkämmerer deutlich gemacht, das in Abhängigkeit von der Beschussfassung bzw. dem Inkrafttreten des 3. NKFWG NRW eine Verabschiedung ggfs. erst später erfolgen kann.

Am 14.12.2023 hat die Landesregierung nunmehr mitgeteilt, dass eine Verabschiedung des Gesetzes derzeit Ende Februar 2024 (d.h. am 28./29.02.2024) vorgesehen ist, so dass das Gesetz dann Anfang März veröffentlicht wird.

Damit ist eine Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024/2025 am 22.02.2024 nicht möglich, weil der endgültige Gesetzestext zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht. Die angedachte Sondersitzung des Rates und Verabschiedung am 14.03.2024 erscheint derzeit ebenfalls wegen der kurzen Vorbereitungszeit nicht mehrglich. Eine Sonderratssitzung wäre vor den Osterferien am Mittwoch, dem 20.03.2024 möglich. Ansonsten ist eine Verabschiedung in der turnusgemäßen Ratssitzung am 23.04.2024 vorzusehen.

In der Anlage 1 sind die Konsolidierungsvorschläge nochmals zusammengefasst beigefügt. Zu den Einzelbeschreibungen wird auf die Unterlagen zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.11.2023 (Vorlagen-Nr. V/2023/437) verwiesen.

Wie im Rahmen der Einbringung der Haushaltssatzung eindringlich deutlich gemacht worden ist, ist es bei den finanziellen Herausforderungen der Stadt Herzogenrath, insbesondere der anstehenden Investitionsentscheidungen, notwendig, das Haushaltsdefizit zu verringern bzw. einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Soweit die Investitionen nicht über Kredite mit Folgelasten finanziert werden sollen, sind sogar Überschüsse zu erwirtschaften.

Von daher sind Konsolidierungsmaßnahmen unabhängig vom 3. NKFWG NRW zwingend notwendig und umzusetzen. Diese dürfen dann auch nicht dazu verwendet werden, neue Wünsche/Begehrlichkeiten zu erfüllen.

Seit der Einbringung der Haushaltssatzung haben sich Änderungen ergeben, die in der beiliegenden Liste (Anlage 2). Hierdurch verändert sich das ordentliche Ergebnis wie folgt (gerundet):

2024

2025

2026

2027

2028

Ordentliches Ergebnis

-2.572.000

- 6.045.000

-6.275.000

-4.914.000

-2.981.000

HSK-Grenzen

-6.394.000

-6.090.000

-5.918.000

-4.670.000

-4.337.000

Über (-)

Unter(+) -schreitung HSK-Grenze

+3.882.000

+45.000

-357.000

-244.000

+1.356.000

Rechtliche Grundlagen:

§ 80 GO NRW

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 16. Januar 2024Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
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Tagesordnung