Eigenständige/Einmischende Jugendpolitik in der Stadt Herzogenrath;
hier: Einrichtung und Wahl einer Kinderbürgermeisterin / eines
Kinderbürgermeisters
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 18. Januar 2024 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 51 - Jugendamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9895
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bedankt sich bei den Ideengeber*innen Laura Topa und Julien Ringeloth für ihr Engagement.
- Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der eigenständigen/einmischenden Jugendpolitik, das im Sachverhalt dargestellte Modell „Kinderbürgermeister*in“ mit den aufgeführten Rahmenbedingungen im Jahr 2024 umzusetzen.
Sachverhalt:
Ausgehend von einem Artikel in den Aachener Nachrichten über die Kinderbürgermeisterin Madée in unserer Nachbarstadt Kerkrade vom 24.03.2023 (Stephan Tribbels), der in diesem Artikel besonders hervorhebt, wie wichtig es ist, „… Kinder und Jugendliche dauerhaft für Kommunalpolitik zu interessieren oder zumindest dazu zu bewegen, dass diese sich stärker in örtliche Belange einmischen und ihren eigenen Interessen in den jeweiligen Rathäusern Nachdruck verleihen….“ , sowie von dem hohen Engagement zweier Kohlscheider Jugendlichen, die sich im Sommer 2023 mit der Idee an die Stadtverwaltung bzw. an den Bürgermeister gewandt haben - da sie sich sehr gut vorstellen können, als Kinderbürgermeister*innen für den Stadtteil Kohlscheid zu agieren -, wurden für die Idee der beiden Jugendlichen, mögliche Umsetzungsschritte im Rahmen des Konzeptes der eigenständigen/einmischenden Jugendpolitik erarbeitet.
Zunächst fand ein Gespräch mit den beiden Kohlscheider Jugendlichen, unter Beteiligung der Beigeordneten Soziales, Bildung und Familie und der Abteilungsleiterin für den Bereich der Kinder- und Jugendförderung/Soziale Arbeit an Schulen statt. Dieses Gespräch diente dazu, die kreativen Ideen der beiden Jugendlichen, hinsichtlich der Umsetzung einer/s Kinderbürgermeister*in zu hören und auch die Historie der Idee nachzuverfolgen.
Durch den Bürgermeister wird das Modell einer/s Kinderbürgermeister*in grundsätzlich befürwortet. Der oder die Kinderbürgermeister*in soll jedoch nicht nur für einen Stadtteil da sein, sondern sich für die gesamte Stadt Herzogenrath einsetzen.
Den beiden Jugendlichen aus Kohlscheid wäre es lieber gewesen, wenn sie sich ausschließlich für die Belange ihres Sozialraumes, der ihnen gut bekannt ist, hätten einsetzen können, aber einem Einsatz für die Belange aller Kinder in ganz Herzogenrath stehen sie auch offen gegenüber und würden sich auch zur Wahl stellen.
In einem gemeinsamen Gespräch mit den beiden Jugendlichen aus Kohlscheid, dem Bürgermeister, der Beigeordneten für Soziales, Bildung und Familie und der Abteilungsleiterin für den Bereich der Kinder- und Jugendförderung/Soziale Arbeit an Schulen wurden erste Konzeptideen bzw. Rahmenbedingungen für das Modell Kinderbürgermeister*in entwickelt:
- Für die Stadt Herzogenrath soll es eine/n Kinderbürgermeister*in geben.
- Die Wahlzeit beträgt ein Jahr.
- Die Wahl soll im September 2024 im Rahmen einer Präsenzveranstaltung für alle Wahlberechtigten in Form einer geheimen Wahl mit Wahlzetteln stattfinden.
- Vor den diesjährigen Sommerferien soll eine Informationsveranstaltung stattfinden, bei der die Idee der/des Kinderbürgermeister*in präsentiert sowie zur Wahl und Bewerbung eingeladen wird.
- Eingeladen werden Kinder und Jugendliche, sowie deren Eltern über Social Media, Presse, unterschiedliche Homepages der Stadt Herzogenrath.
- Sowohl die Wahl, als auch die Informationsveranstaltung wird, in Absprache mit dem Bürgermeister, von der Abteilung A 51.2 Kinder- und Jugendförderung/Soziale Arbeit an Schulen organisiert.
- Alter der/des Kinderbürgermeister*in: 10-15 Jahre
- Wahlberechtige: Kinder- und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren (darf nicht am Wahltag 16 Jahre alt sein).
- Sowohl wahlberechtigte Kinder und Jugendliche, als auch die Anwärter*innen für das Amt der/des Kinderbürgermeister*in müssen Bürger*innen der Stadt Herzogenrath und am Stichtag 10 Jahre alt sein.
- Da es sich bei der Wahl im September um minderjährige Kinder und Jugendliche handelt, werden die personensorgeberechtigten Eltern ebenfalls dazu eingeladen.
- Bei der Bewerbung als Kinderbürgermeister*in ist das Einverständnis der personensorgeberechtigten Eltern schriftlich einzuholen. Für das Amt als solches ebenfalls.
- Die oder der Kinderbürgermeister*in soll organisatorisch und inhaltlich an das Büro des Bürgermeisters angebunden und von dort betreut werden. Wichtig ist, dass die/der Kinderbürgermeister*in in Absprache in Termine involviert wird, wo aus Perspektive des Kindes/Jugendlichen Anschlüsse an seine Erlebniswelt gemacht werden können.
- Die Beigeordnete für Soziales, Bildung und Familie stellt sich bei Bedarf zur Verfügung, um in den Austausch mit den personensorgeberechtigten Eltern zu gehen.
- Die aufsichtsrechtliche Begleitung der/des gewählten Kinderbürgermeister*in muss durch die personensorgeberechtigten Eltern erfolgen.
- Zwischen dem Bürgermeister und dem/der gewählten Kinderbürgermeister*in findet alle 3 Wochen ein Austausch, ggfs. auch unter Beteiligung der personensorgeberechtigten Eltern, statt.
- Es wird kein explizites Stundenkontingent für die/den Kinderbürgermeister*in vorgesehen.
- Bei dem Amt des/der Kinderbürgermeister*in handelt es sich um ein Ehrenamt, für das keine Ehrenamtspauschale gezahlt wird.
- Der/die Kinderbürgermeister*in soll als Sprachrohr für die Belange der Kinder und Jugendlichen in Herzogenrath agieren und auch den Bürgermeister bei relevanten Terminen begleiten, so dass auch die Öffentlichkeit hergestellt ist.
- Der/die Kinderbürgermeister*in soll eigene Texte verfassen können und auch entscheiden, welche Belange in den Fokus zu stellen sind. Unterstützung gibt es hierfür durch das Bürgermeisterbüro.
- Bei Bedarf ist eine Teilnahme als Zuschauer*in in den Fachausschüssen und dem Stadtrat möglich.
- Einrichtung einer eigenen Mail Anschrift: Kinderbuergermeister*in@Herzogenrath.de
- Die schulischen Belange der/des Kinderbürgermeister*in haben Vorrang.
Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der eigenständigen/einmischenden Jugendpolitik, das Modell einer/s Kinderbürgermeister*in im Jahr 2024 mit den o.a. Rahmenbedingungen umzusetzen.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß §11 SGB VIII sind jungen Menschen, die zur Förderung ihrer erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Zu den Schwerpunkten gehören außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher Entwicklung und technischer Bildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit sowie Kinder- und Jugenderholung.
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Rahmen der Haushaltsansätze zur Verfügung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
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keine Auswirkungen |
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positive Auswirkungen |
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negative Auswirkungen |
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 18. Januar 2024Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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