Entsprechend § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nimmt der Rat der Stadt Eschweiler die in der Zeit vom 31.07.2014 bis 24.10.2014 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen – gemäß Anlage I – zur Kenntnis.
Die durch den Stadtkämmerer bzw. Leiterin des Amtes 20 – Finanzbuchhaltung – genehmigten nicht erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 50.000,00 € bzw. 25.000,00 € sind dem Stadtrat vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen (siehe Anlage I).
Die Deckung der jeweiligen Haushaltsüberschreitung ist im Einzelfall gewährleistet (siehe Anlage I).
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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