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Besetzung der Ausschüsse des Rates
hier: Jugendhilfeausschuss sowie Entsendung von Mitgliedern des
Seniorenbeirates als sachkundige Einwohner/innen in die Fachausschüsse und
Kommissionen des Rates der Stadt Herzogenrath


Letzte Beratung
Dienstag, 16. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 5.1 Organisation
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4313

Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW beschließt der Stadtrat folgende Ausschussbesetzung:

  1. Frau Margòt Neffke als stimmberechtigte stellvertretende sachkundige Bürgerin für den Jugendhilfeausschuss (Vertreterin für den Stadtverordneten Hans-Günther Fischer).

  1. Der Stadtrat nimmt die nachfolgende Entsendung von Mitgliedern des Seniorenbeirates als sachkundige Einwohner/innen in die Fachausschüsse und Kommissionen des Rates der Stadt Herzogenrath zustimmend zur Kenntnis.

Ausschuss/Kommission

Sachkundige/r Einwohner/in

Stellvertreter/in

Bau- und Verkehrsausschuss

Ludwig Clärding

nter Vogels

Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur

Erich Pelzer

Rudolf Kirchhoff

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Manfred Grouls

Catharina Meyer

Umwelt- und Planungsausschuss

Maria Dünwald

Helmut Möller

Jugendhilfeausschuss

Wolfgang Rüland

Manfred Grouls

Kriminalpräventiver Rat

Karl Heidlas

Rudolf Kirchhoff

Integrationsrat

Helmut Möller

Catharina Meyer

Arbeitskreis Seniorenfahrt

Manfred Grouls

Städtepartnerschaftskomitee

Ludwig Clärding

 

 

Sachverhalt:

Zu 1.:

Die Fraktion DIE LINKE teilt mit Schreiben 13.11.2014 mit, dass der Stadtverordnete Toni Ameis als Vertreter des Stadtverordneten Hans-Günther Fischer im Jugendhilfeausschuss zurücktritt. Als neue stimmberechtigte Vertreterin des Stadtverordneten Hans-Günther Fischer benennt die Fraktion Frau Margòt Neffke.

Da es sich um ein stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses handelt, ist diese Änderung vom Stadtrat zu beschließen.

Zu 2.:

Der Seniorenbeirat hat in der konstituierenden Sitzung des Seniorenbeirates vom 19.11.2014 über die Entsendung von sachkundigen Einwohner/innen in die Fachausschüsse und Kommissionen des Rates der Stadt Herzogenrath entschieden. Die Entscheidungen sind im Beschlussvorschlag aufgeführt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Bürgermeister gem. § 40 Abs. 2 GO NRW kein Stimmrecht hat.

Rechtliche Grundlagen:

§ 40 Abs. 2 GO NRW

§ 50 GO NRW

§ 58 GO NRW

 

 

 

 

Anlagen:

Schreiben der Fraktion DIE LINKE vom 13.11.2014


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 16. Dezember 2014Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung