Forstwirtschaftspläne für das Jahr 2015
- Letzte Beratung
- Dienstag, 16. Dezember 2014 (öffentlich)
- Federführend
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4280
Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt dem Forstwirtschaftsplan für 2015 zu.
Sachverhalt:
Das Gemeindeforstamt Aachen führt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Aachen und Herzogenrath die forsttechnische Betriebsleitung auf den stadteigenen Waldflächen der Stadt Herzogenrath durch. In den beigefügten Forstwirtschaftsplänen sind die für 2015 vorgesehenen Maßnahmen beschrieben, die zur Pflege und Unterhaltung des Waldes nutzbringend sind. Die Planwerte beruhen auf den Vorgaben der neuen Forsteinrichtung 2012, die die nutzbare Holzmenge für die kommenden 10 Jahre ermittelt hat. Mit dem jährlich zu erstellenden Forstwirtschaftsplan werden diese Rahmenvorgaben konkretisiert.
Erläuterungen zu den Forstwirtschaftsplänen 2015
a) Allgemeines
Holzartengruppen (Angaben in Festmeter)
|
Ei |
Bu/Alh |
Aln |
Pa |
Ki/Lä |
Fi |
Summe |
Hiebssatz |
36 |
158 |
101 |
181 |
66 |
136 |
678 |
abgeglichener Hiebssatz |
102 |
429 |
218 |
543 |
198 |
238 |
1728 |
Planung 2015 |
|
249 |
214 |
270 |
|
276 |
1009 |
*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)
Hiebssatz und bisheriger Vollzug
Der Hiebssatz wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene nachhaltige jährlich einschlagbare Holzmenge in Festmeter (fm, entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben.
Aus dieser Planung geht hervor, dass im Wald der Stadt Herzogenrath jährlich 678 fm dauerhaft genutzt werden können (Zeile 1). Durch die Anpassung des Einschlags an die Holzmarktlage, aufgrund von waldbaulichen Notwendigkeiten sowie durch nicht beeinflussbare Faktoren treten Abweichungen vom Ideal auf. Im “abgeglichenen Hiebssatz“ werden die im Laufe der Jahre eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan aufsummiert. Die dort dargestellten Werte weisen aus, wie hoch der Holzeinschlag im kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2).
In diesem Jahr ist die Nutzung von 1009 fm vorgesehen; sie teilt sich auf die verschiedenen Baumartengruppen wie oben dargestellt auf. Die Buchen sowie die anderen Laubbäume mit hoher und mit niedriger Umtriebszeit werden für den örtlichen Brennholzbedarf bereit gestellt. Darüber hinaus sollen einige Fichten- und Pappelbestände durchforstet werden.
b) Kulturen, Wege, Erholung im Forstwirtschaftsjahr 2015
Pflanzmaßnahmen sind im Forstwirtschaftsjahr 2015 in der Abteilung 641a4 vorgesehen. Hierbei handelt es sich um eine ökologische Ausgleichsmaßnahme.
Im Rahmen der Bestandespflege werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Die so genannte Jungwuchspflege in der Abteilung 641a2 ist eine Durchforstung in einem jungen Bestand mit dem Ziel, die qualitativ hochwertigen Bäume zu begünstigen, die Stabilität des Waldes zu erhöhen und die Mischbaumarten zu sichern.
Die Pflanz- und Pflegemaßnahmen werden mit eigenem Personal durchgeführt.
Ausgelöst durch Brandstiftung im Wald der StädteRegion Aachen ist bei der Kläranlage Klinkheide eine Schutzhütte der Stadt Herzogenrath vollkommen abgebrand. Ein Neubau ist im Frühjahr 2015 vorgesehen.
Die Maßnahme wird mit eigenem Personal durchgeführt.
c) Fremdkosten
Unterhaltung von Forstwegen, Gräben und sonstigen Entwässerungs-
einrichtungen: 4.000 Euro
Unterhaltung des Mannschaftstransporters: 4.000 Euro
Anschaffung von Geräten, Werkzeugen und Schutzkleidung: 2.500 Euro
Maßnahmen zur Verkehrssicherung: 3.000 Euro (Rest in Eigenregie)
Unterhaltung von Erholungseinrichtungen: 2.000 Euro (Rest in Eigenregie)
__________________
gesamt: 15.500 Euro
d) Gefährdung:
Zwischenzeitlich sind die Symptome des Eschentriebsterbens im Wald der Stadt Herzogenrath an vielen Stellen sichtbar. Die Sporen des Pilzes ``Falsches weißes Stengelbecherchen`` infizieren die Blätter der Baumart Esche, worauf diese sich im Frühsommer braun verfärben. Junge Bäume sterben besonders schnell, während ältere zunächst nur Blätter und Äste verlieren. Die geschwächten Bäume werden zudem von Schädlingen wie den Pilz Hallimasch oder den Eschenbastkäfer heimgesucht.
e) Beteiligung von Umweltverbänden
In der Sitzung des Stadtrates am 11.12.2012 wurde die Verwaltung von Seiten der Politik beauftragt, bei Forstwirtschaftlichen Planungen die regionalen Natur- und Umweltschutzverbände zu beteiligen und Abstimmungsgespräche zu führen. Die Stellungnahmen sollen der Politik zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden.
In diesem Zusammenhang wurden am 27.10.2014 im Rahmen eines „Runden Tisches“ die Forstwirtschaftspläne für das Jahr 2015 den Natur- und Umweltschutzverbänden vorgestellt und erörtert. Hierzu liegen schriftliche Stellungnahmen der AG-Wurmtal, der NaturFreunde Herzogenrath-Merkstein, der BUND Kreisgruppe Aachen-Land und des Gemeindeforstamtes Aachen vor. Die vorgenannten Stellungnahmen sowie das Protokoll des Runden Tisch und die Teilnehmerliste sind als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schließt sich den Ausführungen des Gemeindeforstamtes Aachen an und empfiehlt dem Umwelt- und Planungsausschuss, den Forstwirtschaftsplan für 2015 in der vorliegenden Form zuzustimmen.
Anlagen:
1) Einschlagspläne zum Forstwirtschaftsplan 2015 des Gemeindeforstamtes Aachen
2) Kultur und Wegebauplan zum Forstwirtschaftsplan 2015 des Gemeindeforstamtes
Aachen.
3) Forstbetriebskarten aus der Forsteinrichtung 2012. Hieraus sind die Holzein-
schlagsorte mit den entsprechenden Abteilungen sowie die Orte der
jeweiligen Kultur- und Wegebaumaßnahmen erkennbar.
4) Protokoll Runder Tisch und Anwesenheitsliste
5) Schreiben/Mail der AG-Wurmtal vom 09.11.2014
6) Schreiben der NaturFreunde Herzogenrath-Merkstein vom 28.10.2014
7) Schreiben/Mail vom 10.11.2014 BUND Kreisgruppe Aachen-Land
8) Stellungnahme des Forstamtes Aachen vom 19.11.2014
Erläuterung zum Einschlags- und Kulturplan:
REi Roteiche
TEi Traubeneiche
SEi Stieleiche
RBu Rotbuche
HBu Hainbuche
BAh Bergahorn
Pa Pappel
SPa Schwarzpappel
Bpa Balsampappel
SEr Schwarzerle
WEr Weißerle
Es Esche
Bi Birke
SLi Sommerlinde
WKi Wildkirsche
VKir Vogelkirsche
REr. Roterle
Ei Eiche
Bu Buche
Ki Kiefer
Fi Fichte
Lä Lärche
Dgl Douglasie
Rechtliche Grundlagen:
Öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Aachen und Herzogenrath, Landes- Bundesforstgesetzgebung.
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die Arbeiten werden überwiegend von städtischen Forstarbeitern durchgeführt. In erster Linie entstehen hierdurch Personalkosten. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2015 veranschlagt.
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
|
ja |
|
nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n:
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 16. Dezember 2014Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Herzogenrath
- Entscheidung
- ungeändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung
Dienstag, 09. Dezember 2014Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Umwelt- und Planungsausschuss
- Entscheidung
- geändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug
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