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Ersatzbau einer Kindertageseinrichtung im Ortsteil Bank


Letzte Beratung
Dienstag, 16. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 2.1 Jugend
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4302

Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss stellt der Stadtrat fest, dass im Rahmen der Anmietung der Räumlichkeiten für eine im Rahmen eines Investorenmodells neu zu bauende Kindertageseinrichtung als Ersatzbau der heutigen Einrichtung im Ortsteil Bank deutliche Mehrkosten gegenüber dem Status Quo entstehen werden. Andererseits entfallen dadurch erhebliche Unterhaltungskosten für das heutige nicht mehr wirtschaftlich zu führende Geude.

Zur Planungssicherheit für den Träger der Einrichtung legt er fest, dass die nach Fertigstellung des Neubaus von ihm zu zahlende Miete an die in der Durchführungsverordnung zum Kinderbildungsgesetz ermittelte Mietpauschale zu koppeln ist.

Da der Träger dann über ein funktionales und wirtschaftliches Gebäude verfügen wird, ist ihm zuzumuten, seinen Trägeranteil an der entsprechenden Mietpauschale analog der gesetzlichen Vorschriften zu übernehmen, ohne dass hierzu ein weiterer freiwilliger Anteil aus städtischen Mitteln gezahlt wird.

 

 

Sachverhalt:

Unter Drucksachen-Nr. V/2014/304 hat der Jugendhilfeausschuss im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 04.09.2014 den Beschluss gefasst, das Vorhaben zu unterstützen, über ein Investorenmodell im Ortsteil Bank als Ersatz für die bestehende Kindertageseinrichtung Mariä Verkündigung einen Neubau zu schaffen, um das Angebot der Kinderbetreuung für die nächsten Jahrzehnte abzusichern.

Zurzeit verhandelt die Verwaltung mit der GWG der StädteRegion Aachen über entsprechende vertragliche Vereinbarungen hierzu und über die Konditionen zum Abschluss eines Mietvertrages.

Die Stadt als Eigentümerin des Grundstückes muss zum entsprechenden Zeitpunkt dann einen Mietvertrag mit dem Nutzer, d. h. mit dem Träger der Kindertageseinrichtung abschließen.

Im Hinblick auf die betriebskostenrechtlichen Auswirkungen der für die künftige Nutzung des Ersatzbaues aufzubringenden höheren Kaltmietaufwendungen hat die Verwaltung des Jugendamtes auf der Grundlage der für das Kindergartenjahr 2014/2015 maßgebenden Werte eine Vergleichsberechnung erstellt. Dieser Berechnung liegt die Annahme zu Grunde, dass mit dem Bezug des Ersatzbaues eine zweite U 3-Gruppe durch Umwandlung in Betrieb genommen wird.

r Mietverhältnisse, die nach dem 28.02.2007 begründet werden, erfolgt die Refinanzierung der Kaltmietaufwendungen in pauschalierter Form nach Maßgabe der in §§ 6 und 7 DVO KiBiz verankerten Modalitäten. Dies bedeutet, dass unabhängig von den tatsächlichen Kaltmietaufwendungen und der tatsächlichen Größe der Einrichtung lediglich die nach Maßgabe des § 6 DVO ermittelte pauschalierte Kaltmiete der Refinanzierung nach dem KiBiz zugänglich ist.

Aus Gründen der Planungssicherheit schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, die im Untermietvertrag festzulegende Kaltmiete an die im KiBiz und der DVO verankerten Mietpauschale zu koppeln, so dass sichergestellt wird, dass die anfallenden pauschalierten Kaltmietaufwendungen in jedem Falle in die Betriebskostenrefinanzierung nach dem KiBiz einfließen können.

Bereits jetzt deckt die Mietpauschale nach § 6 Abs. 2 DVO in Höhe von zurzeit 7,98 €/m² nicht die zu erwartende Kaltmiete in Höhe von mehr als 10,00 €/m². Dies bedeutet, dass die über die Mietpauschale hinausgehenden nicht unerheblichen Aufwendungen seitens der Stadt Herzogenrath zu tragen sind.

r den Tger ergeben sich hieraus Mehrkosten gegenüber dem Status Quo in Höhe von 7.154,84 Euro jährlich.

Unter Berücksichtigung der derzeitigen Beschlusslage zur Übernahme von freiwilligen Trägeranteilen rden sich im Vergleich zu heute Mehraufwendungen lediglich in Höhe von 3.861,93 € ergeben.

Aufgrund der bedrohlichen Haushaltssituation sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, die Übernahme des freiwilligen Trägeranteils auf die Mietkosten auszudehnen.

Da durch die avisierte Deckelung der Untermiete bereits Mehrkosten durch die Stadt Herzogenrath zu tragen sein werden, ist eine weitere Förderung als obsolet anzusehen.

Der vom Träger aufzubringende Mehraufwand in Höhe zurzeit 7.154,84 € rechtfertigt sich auch aus dem Umstand, dass mit dem Ersatzbau künftig ein funktionales und wirtschaftlicheres Geude zu Verfügung steht.

Die Verwaltung schlägt vor, in diesem Sinn zu beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Kindertageseinrichtung St. Mariä Verkündigung Bank

Modellrechnung Refinanzierung BKO Ersatzbau

E r s a t z b a u

Bestand

Variante 1

Variante 2

Kindpauschale

487.143,50 €

487.143,50 €

487.143,50 €

Miete

1.708,92 €

66.074,40 €

66.074,40 €

Eigenanteil § 20 Abs. 2 KiBiz

11.192,52 €

11.192,52 €

11.192,52 €

anrechnebarer Mietanteil

- 9.483,60 €

54.881,88 €

54.881,88 €

Summe

477.659,90 €

542.025,38 €

542.025,38 €

Zuschuss 88 %

420.340,71 €

476.982,33 €

476.982,33 €

Zuschuss Trägeranteil 6 %

28.659,59 €

32.521,52 €

29.228,61 €

Aufwand Träger

39.852,11 €

43.714,04 €

47.006,96 €

Mehrkosten Träger

3.861,93 €

7.154,84 €


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 16. Dezember 2014Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 04. Dezember 2014Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug