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Friedhofs- und Bestattungswesen
hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015


Letzte Beratung
Dienstag, 16. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 4 Bau und Betrieb
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4262

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe). Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2015 in Kraft.

 

 

Sachverhalt:

Unsere Bestattungskultur erfährt seit einigen Jahren tiefgreifende Veränderungen. Vor allem die Nachfrage nach pflegeleichten und naturnahen Bestattungsformen nimmt weiter zu. Aufgabe der Friedhofsverwaltung ist es, die sich hieraus ergebenden Tendenzen und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, das Bestattungsangebot bei Bedarf entsprechend anzupassen und evt. Kostensteigerungen auf das Notwendigste zu reduzieren.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015 erarbeitet. Grundlage der Gebührenkalkulation waren die durchschnittlichen Bestattungszahlen der Jahre 2011 bis 2013 und eine erste Hochrechnung für das Jahr 2014. Die Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage 2 beigefügt.

Erfreulicherweise ist auch im Jahr 2015 keine Gebührenerhöhung bei den auf 30 Jahre verliehenen Nutzungsrechten erforderlich. Die letzte Gebührenerhöhung in diesem Bereich erfolgte zum 01.01.2011 und liegt somit bereits vier Jahre zurück.

Die Situation bei den Trauerhallen stellt sich allerdings weiterhin problematisch dar. Die Verwaltung geht 2015 von 295 Trauerfeiern aus. Damit liegen die Nutzungszahlen auch 2015 auf einem niedrigen Niveau. Außerdem musste der Haushaltsansatz für die Gebäudeunterhaltung infolge des gestiegenen Sanierungsbedarfs von 10.000 EUR auf 15.000 EUR angehoben werden. Hierdurch erhöht sich die Benutzungsgebühr für die Trauerhallen von 185,- Euro auf 190,- Euro (+ 2,70%).

Die Gebühr für Leichenkühlzellen kann demgegenüber im kommenden Jahr signifikant reduziert werden. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Nutzungszahlen unerwartet stark gestiegen sind. Ein ortsansässiger Bestatter hat die städt. Kühlzellen in den vergangenen Monaten sehr intensiv genutzt. Die Verwaltung hat guten Grund zu der Annahme, dass diese Entwicklung auch im Jahr 2015 anhält und konnte die Benutzungsgebühr für Leichenkühlzellen daher von 130,- Euro auf 110,- Euro (- 15,38%) reduzieren.

Im Bereich der Bestattungsgebühren ist hingegen bei fast allen Grabarten eine Gebührenerhöhung um 5% erforderlich: Einerseits müssen für 2015 zwei neue Sargtransportwagen angeschafft werden, die auf 10 Jahre abgeschrieben und entsprechend verzinst werden müssen. Andererseits sind die städtischen Personalausgaben infolge des letzten Tarifabschlusses deutlich gestiegenen. So erhöhen sich die Tabellenentgelte im TVöD zum 01.03.2014 um 3,0% (mindestens jedoch um 90,- €) und zum 01.03.2015 um 2,4%.

Im Gegensatz zu den Nutzungsrechten, bei denen ein Großteil der Kosten aus Fixkosten bzw. kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung der Friedhofsinfrastruktur besteht, fallen bei den Bestattungsgebühren vorwiegend variable Kosten an. Der Tarifabschluss schlägt sich daher unmittelbar in höheren Bestattungskosten nieder. Gleiches gilt für die Gebühren zum Einbau von liegenden Gedenktafeln durch städt. Mitarbeiter, den Zuschlag bei Bestattungen an Samstagen und ggf. anfallende Genehmigungsgebühren.

Weitere Erläuterungen können der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015 entnommen werden. Anlage 3 stellt die alten und neuen Gebührensätze noch einmal insgesamt gegenüber.

Die Verwaltung empfiehlt, die Bestattungsgebühren in Höhe der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015 festzusetzen.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) ist entsprechend anzupassen.

Die 1. Änderungssatzung ist als Anlage 1 beigefügt.

Rechtliche Grundlagen:

§ 7 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f Gemeindeordnung NRW, §§ 4, 5 und 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

X

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

443.100,--

Euro.

2. Deckungsvorschlag

Beim Produkt 1355310 - Friedhöfe und Bestattungswesen ist der gesetzlich geforderte Ausgleich durch eine Anpassung der Friedhofsgebühren gewährleistet.

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Beratung und örtliche Rechnungsprüfung hat die vorliegende Gebührensatzung für Friedhöfe und das Bestattungswesen nach den Vorgaben für kostenrechnende Einrichtungen geprüft.

Hierbei wurden auf Grundlage von 430 Bestattungszahlen die Gebühren für die jeweiligen Bestattungsarten, den Umbettungen und Ausgrabungen sowie der sonstigen Gebühren den Kostensteigerungen im Personalbereich und Maschineneinsatz angepasst. Die prozentualen Veränderungen wurden der Beratung und örtlichen Rechnungsprüfung nachvollziehbar dargelegt.

Die vorliegende Gebührenberechnung entspricht den Vorgaben für kostenrechnende Einrichtungen und wird anerkannt.

Anlage/n:

-1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) vom 01.01.2014 (Anlage 1)

-Gebührenbedarfskalkulation für das Jahr 2015 (Anlage 2)

-Gebührenvergleich (Anlage 3)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 16. Dezember 2014Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung

Dienstag, 02. Dezember 2014Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung