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Abfallgebühren der Stadt Herzogenrath
hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015


Letzte Beratung
Dienstag, 16. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 4 Bau und Betrieb
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4229

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 3 beigefügte 4. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 13.12.2011.

Die 4. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 13.12.2011 tritt am 01.01.2015 in Kraft.

 

 

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat zuletzt mit Beschluss vom 16.12.2008 die Abfallgebühren ab dem 01.01.2009 bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:

60 l Restabfallbehälter

168,48 /Jahr

120 l Restabfallbehälter

336,96 /Jahr

240 l Restabfallbehälter

673,92 /Jahr

1.100 l Restabfallbehälter

3.090,36 /Jahr

Restabfallsäcke (35 l)

2,50 /Stück

Grünabfallsäcke (Laubsäcke) (80 l)

2,60 /Stück

Die Gebühr für einen 120 l Bioabfallbehälter beträgt seit dem 01.01.2007: 30,00 /Jahr.

1.) Gebührennachkalkulation 2013 / Sonderrücklage der Stadt Herzogenrath

Die Nachkalkulation des Jahres 2013 schließt mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 29.407,73 ab.

Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen an Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Das heißt, Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2011 sind zwingend bis zum Jahr 2015 abzurechnen.

Im Jahr 2011 ist eine Kostenüberdeckung in Höhe von 252.467,97 festgestellt worden. Dementsprechend wird in der Gebührenkalkulation des Jahres 2015 ein gleichlautender Betrag als Einnahme (Rücklagenentnahme) verbucht, so dass hier der gesetzlich erforderliche Ausgleich erfolgt.

Die restlichen Rücklagemittel sollen in den Folgejahren zur Deckung von allgemeinen Kostensteigerungen, die aufgrund möglicher Änderungen der wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. Wertstofftonneab 2015, Altpapiervergütung ab 2016) zu erwarten sind, dienen, um so Gebührenstabilität zu gewährleisten bzw. Gebührensprünge zu vermeiden.

2.) Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2013

Die Finanzierung des Kommunalunternehmens erfolgt über eine Zuweisung des Zweckverbands RegioEntsorgung, die die betrieblichen Aufwendungen der RegioEntsorgung AöR abdeckt. Dabei erfolgt die genaue Zuordnung der einzelnen Leistungen in den jeweiligen verbandsangehörigen Städten und Gemeinden.

Die nach Abschluss eines Kalenderjahres zu erstellende Nachkalkulation für das Vorjahr stellt die IST-Kosten für die erbrachten Dienstleistungen der RegioEntsorgung AöR in den jeweiligen Städten und Gemeinden dar. In den einzelnen Kommunen festgestellte Kostenüber-/unterdeckungen werden gemäß den Vorschriften des § 6 KAG NRW in die Zuweisungsberechnungen der vier Folgejahre einbezogen.

Die Sammlung und der Transport der Abfälle in Herzogenrath verliefen im Jahr 2013 problemlos.

Die genehmigte Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2013 schließt für die Stadt Herzogenrath mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 203.326,-- .

Die Kostenüberdeckung in Höhe von 203.326,-- wird nach den Regelungen des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW bereits im Wirtschaftsplan 2015 der RegioEntsorgung AöR bei der Stadt Herzogenrath vollständig ausgeglichen und kostendeckend berücksichtigt.

In regelmäßigen Abständen wird über den aktuellen Stand der Wirtschaftsentwicklung des Kommunalunternehmens im Abfallwirtschaftsbeirat der RegioEntsorgung berichtet, so dass eine transparente Darstellung der abfallwirtschaftlichen Vorgänge und ein einheitlicher Kenntnisstand unter den politischen Beiratsmitgliedern gewährleistet sind.

3.) Kurze Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2015:

Auf der Grundlage der dem Zweckverband RegioEntsorgung übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Zweckverband die voraussichtlich im Jahr 2015 anfallenden Kosten für die Sammlung und den Transport des Restabfalls, Bioabfalls, Altpapiers, Sperrmülls, sowie Elektroschrott, Altmetall und Altkleider mittels Containern und für die Verwaltung der Abfuhrlogistik sowie den Betrieb des Wertstoffhofes in Herzogenrath kalkuliert und der Stadtverwaltung die Ergebnisse im Rahmen eines vorläufigen Wirtschaftsplanes 2015 mitgeteilt.

Der Wirtschaftsplan 2015 der RegioEntsorgung und RegioEntsorgung AöR wird am 15.12.2014 von der Verbandsversammlung / dem Verwaltungsrat beschlossen.

Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat am 31.10.2014 die für das Jahr 2015 geltenden Entsorgungsgebühren beschlossen.

Die Grundgebühr des ZEW bleibt unverändert bei 14,60 /Einwohner. Die Verbrennungsgebühren (Restmüll/Sperrmüll) ändern sich ebenfalls nicht und bleiben bei 177,92 /t. Die Entsorgungsgebühren für den Bioabfall bleiben auch stabil bei 80,40 /t.

Erläuterungen zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung im Einzelnen:

3.1.) RegioEntsorgung AöR (Allgemeines):

Die Durchführung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Herzogenrath verlief im Jahr 2014 problemlos.

Gegenüber dem Jahr 2014 ergeben sich im Jahr 2015 folgende Neuerungen/Änderungen in der Abfuhrlogistik der RegioEntsorgung AöR:

1.

Im Jahr 2013 wurden von der RegioEntsorgung AöR in Abstimmung mit der der Stadt Herzogenrath erstmalig insgesamt acht Sammelcontainer für Elektrokleingeräte und Altmetall im Stadtgebiet aufgestellt (davon einer auf dem Wertstoffhof). Die Kosten für die Bereitstellung und Entleerung der Container wurden seinerzeit mit insgesamt 17.747,-- /a. beziffert.

Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat dieses Jahr allen Kommunen des Verbandsgebietes und damit auch der RegioEntsorgung AöR die Übernahme der Erfassung von Elektrokleingeräten angeboten. Hintergrund des Übernahmeangebotes sei nach Aussage des ZEW, dass grundsätzlich ein Sammelsystem nur für einzelne Kommunen nicht wirtschaftlich gestaltet werden könne, und dass dies vor dem Ziel der Getrennthaltungspflicht vielleicht einzelne Kommunen im Verbandsgebiet vom Aufbau von eigenen Erfassungssystemen abhalten würde.

Nach Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen könnte somit der ZEW zum 01.01.2015 die Erfassung von Elektrokleingeräten (mittels Container) in den Verbandskommunen übernehmen.

Der ZEW hat für das Jahr 2015 für die Bereitstellung und Entleerung der Container Kosten in Höhe von 849,00 /Container errechnet, die bereits die Anrechnung der Verwertungserlöse beinhalten.

Aus den Betriebserfahrungen heraus beurteilt die RegioEntsorgung AöR das Angebot des ZEW als attraktiv, wobei der Vorteil für die Kommunen der RegioEntsorgung derzeit nicht exakt beziffert werden könne.

Die von der RegioEntsorgung angeschafften Container würden dann zum Restbuchwert zum 31.12.2014 verkauft.

Der Verwaltungsrat der RegioEntsorgung AöR hat schließlich in seiner Sitzung am 10.11.2014 das Angebot des ZEW angenommen und die RegioEntsorgung AöR mit der Umsetzung der Übertragung der Aufgabe an den ZEW beauftragt

Dementsprechend wird der ZEW zum 01.01.2015 die operative Erfassung der Elektrokleingeräte auch in Herzogenrath übernehmen.

Im Wirtschaftsplan 2015 wurden deshalb für die Erfassung von Elektrokleingeräten mittels Container des ZEW insgesamt 6.792,00 berücksichtigt. Als Folge der Aufgabenübertragung an den ZEW fallen im Gegenzug die seinerzeit angesetzten Kosten der RegioEntsorgung AöR in Höhe von 17.747,-- /a. weg.

2.

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 01.04.2014 beschlossen, die Standplätze zur Aufstellung von Sammelbehältern für Alttextilien, Bekleidung und Schuhe auf öffentlichen Verkehrsflächen und städtischen Grundstücken im Stadtgebiet Herzogenrath in eine Handan die RegioEntsorgung AöR zu vergeben und sich damit dem Konzept der RegioEntsorgung AöR zur Errichtung eines kommunalen Sammelsystems für Altkleider angeschlossen. Im Zuge der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts, Teilkonzept Altkleider, des ZEW vom 28.03.2014 haben zwischenzeitlich der ZEW und die RegioEntsorgung AöR ihre Abfallsatzungen angepasst und die Getrennthaltung für Altkleider festgeschrieben.

Um den satzungsrechtlichen Vorgaben nachzukommen, ist beabsichtigt in 2015 im Stadtgebiet Herzogenrath insgesamt 41 Sammelcontainer der RegioEntsorgung AöR im öffentlichen Raum aufzustellen. Der Umwelt- und Planungsausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 28.10.2014 die Standplätze im Stadtgebiet Herzogenrath festgelegt.

Die Kosten und Erlöse für die geplante kommunale Altkleidersammlung ab 2015 in Herzogenrath wurden erstmalig im Wirtschaftsplan 2015 berücksichtigt.

Die RegioEntsorgung AöR geht dabei davon aus, dass sich die Kosten und Erlöse in etwa die Waage halten und das neue Sammelsystem daher kostenneutral im Jahr 2015 eingerichtet werden kann.

3.2.) Wertstoffhof in der Stadt Herzogenrath

Zum 01.04.2012 wurde erfolgreich der Wertstoffhof der RegioEntsorgung AöR auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenrath in der Eygelshovener Straße 69a eröffnet. Das zusätzliche Entsorgungsangebot der RegioEntsorgung AöR für die Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger wird durchweg positiv angenommen und bewertet.

Für den Betrieb des Wertstoffhofes ergeben sich für das Jahr 2015 prognostizierte Kosten (Logistik-, Personal-, Sachkosten usw.) in Höhe von 93.322,-- (2014: 69.124,-- ).

Im Jahr 2013 wurden folgende Abfallmengen auf dem Wertstoffhof erfasst:

- Grünschnitt:

ca. 596 t./a. (43 % der Abfallmenge)

- Sperrmüll:

ca. 179 t./a. (23 % der Abfallmenge)

- Altholz:

ca. 362 t./a. (41 % der Abfallmenge)

- Metall:

ca. 24 t./a. (96 % der Abfallmenge)

- Papier

ca. 54 t./a. (1,5 % der Abfallmenge)

- Hartkunststoffe

ca. 18 t./a. (100 % der Abfallmenge)

- Flachglas

ca. 14 t./a (100 % der Abfallmenge)

Die Kosten für die Entsorgung der einzelnen Fraktionen und die Erlöse für die Vermarktung des Altpapiers (Bringsystem) sind in den in der Kalkulation allgemein angegebenen Abfallmengen enthalten. Dem stehen Einsparungen bei den Abfallmengen im Holsystem (Grünschnitt, Sperrmüll, Altholz) gegenüber.

Die spürbare Kostenerhöhung beim Betrieb des Wertstoffhofes ist im Wesentlichen auf die gestiegene Inanspruchnahme des Wertstoffhofes durch die Herzogenrather Bevölkerung zurückzuführen. Dies bedingt eine deutliche höhere Anzahl an Abfalltransporten, die die Kosten für die Logistik ansteigen lassen. Trotz der gestiegenen Kosten ist diese Entwicklung im Hinblick auf die abfallwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen als äußerst positiv zu bewerten.

3.3.) Stadt Herzogenrath:

-Die Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadt Herzogenrath erhöhen sich nur marginal um 0,67 % gegenüber dem Vorjahr.

-Die Einnahmen aus dem Verkauf der amtlichen Abfallsäcke wurden entsprechend den Entwicklungen des Jahres 2014 angepasst.

- Die Anzahl der Behälterbewegungen bleibt stabil.

Die von der RegioEntsorgung AöR für 2015 kalkulierten Kosten für das Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet Herzogenrath gesammelten und überlassenen Abfälle (ohne Entsorgungskosten/Verwertungserlöse) haben sich gegenüber den prognostizierten Kosten des Jahres 2014 insgesamt nur um 0,46 % erhöht, obwohl der Service für die Bürgerinnen und Bürger durch die neu eingeplante Altkleidersammlung ab 2015 weiter ausgebaut wird.

Weitere Erläuterungen zu der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die erstellte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015 kommt insgesamt zu einer prognostizierten Verringerung der Gesamtausgaben um 5,53 % gegenüber der Vorjahreskalkulation (ca. 261,3 T, hiervon 203,3 TÜberschuss der RegioEntsorgung AöR aus 2013).

Ursächlich hierfür sind hauptsächlich geringere Entsorgungsgebühren (- 0,90 %) wegen leicht gesunkener Abfallmengen und die Rückzahlung von Überschüssen aus dem Jahr 2013 durch die RegioEntsorgung AöR in Höhe von 203,3 T(Kostenüberdeckung lt. Nachkalkulation 2013 der RegioEntsorgung AöR).

Die neben den Gebühren für die Bioabfallbehälter erzielten Einnahmen beinhalten auch die Erlöse für die Vermarktung des in Herzogenrath gesammelten Altpapiers. Die erzielten Erlöse werden vollständig zur Deckung der entstehenden Kosten eingesetzt und dienen so unmittelbar der Reduzierung der notwendigen Gebühreneinnahmen für die Abfallentsorgung in Herzogenrath.

Bis hierhin wäre eine Senkung der Abfallgebühren für das Jahr 2015 um durchschnittlich 5,85 % möglich.

Wie bereits oben ausgeführt sind zusätzlich Rücklagemittel der Stadt in Höhe von 252,5 T aus dem Jahr 2011 zwingend an den Gebührenzahler zu erstatten (§ 6 KAG NRW).

Die für eine Kostendeckung erforderlichen Gebühreneinnahmen sinken daher nochmals um 5,47 %, was insgesamt zu einer Verringerung der erforderlichen Gebühreneinnahmen um 11,32 % gegenüber dem Jahr 2014 (- 445,9 T) führt.

Infolge des leicht gestiegenen Gefäßvolumens, auf das sich die erforderlichen Gebühreneinnahmen verteilen, ist das Resultat 2015 eine geringere Litergebühr für die Restabfallbehälter im Verhältnis zum Jahr 2014 (2014: 2,781986 /Liter, 2015: 2,461229 /Liter).

Die für die gesetzlich geforderte Kostendeckung im Gebührenhaushalt erforderlichen Gebühreneinnahmen sinken somit in einem deutlichen Umfang und lassen vor dem Hintergrund der in einer jeden Prognose enthaltenen Unwägbarkeiten schließlich eine Gebührensenkung von durchschnittlich 12,35 % zu.

Aus EDV-technischen Gründen werden in der Gebührensatzung durch 12 Monate teilbare Jahresgebühren aufgenommen. Diese abrechnungstechnische Notwendigkeit führt wegen erforderlicher Betragsabrundungen abschließend zu einer Gebührensenkung bei den Restabfallbehältern um durchschnittlich 12,39 %.

Die Abfallgebühren für das Jahr 2015 wären wie folgt zu beschließen:

Behälter:

Gebühren 2015:

Abweichung ggü. 2014

1.100 l Restabfallcontainer

2.707,32 /Jahr

- 12,39 %

240 l Restabfallbehälter

590,40 /Jahr

- 12,39 %

120 l Restabfallbehälter

295,20 /Jahr

- 12,39 %

60 l Restabfallbehälter

147,60 /Jahr

- 12,39 %

Restabfallsäcke

2,50 /Stück

0,00 %

Grünabfallsäcke (Laubsäcke)

2,60 /Stück

0,00 %

Die Abfallgebühr für eine 120-l-Biotonne bliebe unverändert bei 30,00 /Jahr.

In diesem Zusammenhang ist aber unbedingt zu beachten, dass diese deutliche Gebührensenkung ausschließlich auf zwei Faktoren zurückzuführen ist:

1.Rückzahlung von Überschüssen aus 2013 durch die RegioEntsorgung AöR in Höhe von 203,3 T.

2. Rückzahlung von Überschüssen aus 2011


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 16. Dezember 2014Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
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Tagesordnung

Dienstag, 02. Dezember 2014Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

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Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Entscheidung
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