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Bebauungsplan 182 "Gewerbegebiet Merzbrück"; hier: Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. November 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3436

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Würselen beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit den beigefügten Unterlagen.

Die frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer Bürgerversammlung.

gez. Nelles, 11.11.2015

Bürgermeister

gez. von Hoegen, 06.11.2015

Betreuendes Vorstandsmitglied

gez. Schmitz-Gehrmann, 03.11.2015

Fachbereichsleiter

gez. Schmitz, 02.11.2015

Sachbearbeiter

gez. Zitzen, 04.11.2015

Mitzeichnung SEW

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Zur Entwicklung eines Gewerbegebietes Merzbrück wurde am 24.08.2000 vom Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans BP 182 gefasst, welcher eine vollständige Verschiebung und Neuanlegung des Flugplatzes berücksichtigte.

Zu dem seinerzeitigen Konzept wurde im September 2000 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchgeführt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen waren Gegenstand einer Vorlage im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 26.04.2001, in welcher über die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für diesen Bereich beraten wurde.

Aufgrund zwischenzeitlich veränderter Planungen für das Flugplatzgelände wurde die Abgrenzung des Plangebietes des BP 182 angepasst und der Bebauungsplan 182 in drei Teilbereiche (a, b und c) gegliedert. Der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung wurden aufgrund dessen vom Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung in der Sitzung am 03.03.2005 neu gefasst.

Aus der seinerzeit erfolgten Änderung des Regionalplans entstand die Forderung einer abschnittweisen Entwicklung dieser Fläche. Hierzu wurden Vorentwürfe für die beiden Bebauungspläne 182 a und 182 b erstellt.

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschloss in der Sitzung am 11.12.2008 erneut die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentliche Belange, welche im Februar 2009 durchgeführt wurde.

Aufgrund der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung beschloss der Ausschuss für Umwelt- und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 09.06.2009 die Planbereiche des Bebauungsplans 182 a zu reduzieren und die Entwürfe für eine Offenlage der Planung auszuarbeiten.

Da wesentliche Grundstücke innerhalb des Plangebiets nicht verfügbar waren, wurde das Verfahren seit 2009 nicht weiter fortgeführt; eine Offenlage der Planung gem. § 3 (2) BauGB wurde bisher nicht durchgeführt.

Inzwischen ist die Zustimmung der maßgeblichen Grundstückseigentümer zur Einbringung der Flächen in das Verfahren vorhanden, so dass das Planverfahren zum Bebauungsplan 182 für den Teilbereich zwischen dem geplanten Flugplatz mit verschwenkter Start- und Landebahn, der Osttangente (K 34) und der L 223 nun wieder aufgenommen werden kann.

Da die seinerzeit durchgeführte frühzeitige Beteiligung mehrere Jahre zurückliegt, wurde die Planung des Gewerbegebietes unter Berücksichtigung des laufenden Planfeststellungsverfahrens zur Verschwenkung bzw. Verlängerung der Start- und Landebahn angepasst. Hierbei wurde auch der Geltungsbereich neu abgegrenzt; eine Aufteilung des Bebauungsplans in mehrere Teilbereiche ist nicht weiter vorgesehen. Die Verfahren 182a (verkleinerter Planbereich), 182b (nördlich der L 223) und 182c (südlich des geplanten Flugplatzes) werden nicht weitergeführt.

Der Bereich südlich des geplanten Flugplatzes wird in einem separaten Verfahren entwickelt, wenn das nördliche Gebiet weitgehend vermarktet ist.

Zielsetzung des Bebauungsplans 182 ist auch weiterhin die Ansiedlung von hochwertigem Gewerbe in Flugplatznähe.

Aufgrund der geänderten Planung ist es erforderlich, eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) BauGB bzw. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Bürgerversammlung erfolgen.

Das seinerzeit in den entsprechenden Beschlüssen zum Bebauungsplan 182 ebenfalls enthaltene Verfahren zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) ist nicht weiter erforderlich, da die Neufassung des FNP der Stadt Würselen (2012) den betreffenden Bereich bereits als gewerbliche Baufläche darstellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Anlage/n:

Anlage 1) Geltungsbereich des Bebauungsplans 182

Anlage 2) Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan 182

Anlage 3) Entwurf des Bebauungsplans 182

Anlage 4) Entwurf des BP 182 Ausschnitt bestehende Start- und Landebahn

Anlage 5) Entwurf des BP 182 Ausschnitt geplante Start- und Landebahn


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 26. November 2015Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug