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TOP 6 - Anpassung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2017


Letzte Beratung
Dienstag, 13. Dezember 2016 (öffentlich)
Federführend
Gemeinderat
Originaldokument
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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt,
1. die Realsteuerhebesätze ab 01.01.2017 wie folgt festzusetzen:

auf v.H.
Grundsteuer A 370
Grundsteuer B 595
Gewerbesteuer 500

2. die beigefügte Hebesatzsatzung zu erlassen. 

Sachverhalt:

Durch Beschluss über die Haushaltssatzung 2016 am 15.03.2016 i. V. m. der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2013 bis 2022 wurde festgelegt, die Hebesätze der Realsteuern zum 01.01.2017 wie folgt neu festzusetzen:

                             von v.H. auf v.H.
Grundsteuer A       370      370
Grundsteuer B       570      595 
Gewerbesteuer      490      500

Daraus ergeben sich folgende, auf der Basis der Ansätze für 2016 ermittelte Mehrerträge zur Konsolidierung des Haushalts

- Grundsteuer B rd. 80.000 € 

- Gewerbesteuer rd. 61.225 €

Dieser Beschluss ist so rechtzeitig in Form einer Hebesatzsatzung umzusetzen, dass ohne Rücksicht auf das Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2017 zu Beginn des Jahres 2017 die Jahresabgabenbescheide bereits mit den neuen Hebesätzen ergehen können. Ansonsten müßten im Laufe des Jahres Änderungsbescheide erlassen werden, was zusätzliche Aufwendungen nach sich zieht (ca. 5 TEUR Sachkosten).

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Haupt-Finanz-Beschwerdeausschusses am 29.11.2016 vorberaten (TOP 5, Vorlagen-Nr. 2016/0190). Der Haupt-Finanz-Beschwerdeausschuss hat den Beschlussvorschlag mit 6 Gegenstimmen und 6 Zustimmungen abgelehnt.

Sollte der Gemeinderat sich ebenfalls gegen den Beschlussvorschlag aussprechen, wird eine Genehmigung des HSK (im Rahmen der Vorlage der Haushaltssatzung 2017) durch die Kommunalaufsicht nur erfolgen, wenn das Konsolidierungspotential von rd 140 TEUR durch andere Mehrbeträge bzw. Minderaufwendungen aufgefangen werden kann.

Außerdem wird man darauf bestehen, dass man auf dem Wege zum Haushaltsausgleich im Jahre 2022 die geplanten Jahresfehlbeträge in den folgenden Jahren nicht überschreitet. Für 2017 war im aktuellen Haushalt ein Fehlbedarf in Höhe von 1.270 TEUR geplant. Da verschiedene Aufwandspositionen aus 2016 nach 2017 übertragen werden müssen (u.a. Breitbandausbau), die Regionsumlagen wahrscheinlich höher als veranschlagt festgelegt und mögliche Aufwandsreduzierungen -wenn überhaupt- nur zeitversetzt realisiert werden können, wird die Einhaltung des HSK nur unter erheblichen Anstrengungen von Verwaltung und Politik gelingen. Bei der mittelfristigen Finanzplanung wurden die Hebesatzerhöhungen bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer allerdings fest eingeplant.


Weitere Infos: www.roetgen.de/data/sitzungen/TOP_6_1480685721.pdf


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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