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TOP 7 - Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Roetgen zum 31.12.2015,
Behandlung des Jahresfehlbetrages und Entlastung des Bürgermeisters


Letzte Beratung
Dienstag, 13. Dezember 2016 (öffentlich)
Federführend
Gemeinderat
Originaldokument
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Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss der Gemeinde Roetgen zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 75.856.287,88 € und einen Jahresfehlbetrag i.H. v. 1.111.300,78 € fest. Der Fehlbetrag wird in voller Höhe mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
  2. Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung zu erteilen. 

Sachverhalt:

Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am 31.05.2016 aufgestellte und bestätigte Jahresabschluss der Gemeinde Roetgen zum 31.12.2015 wurde dem Gemeinderat mit Schreiben vom 01.06.2016 zugeleitet.

Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 GO NRW stellt der Rat diesen durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters.

Die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Roetgen zum 31.12.2015 war Gegenstand der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.11.2016 (TOP 1). Auf die dortige Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in dieser Sitzung dem Prüfbericht der GPA angeschlossen, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und dem Haupt-Finanz- Beschwerdeausschuss/Rat einstimmig empfohlen, den o. a. Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 zu fassen.

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Haupt-Finanz-Beschwerdeausschusses am 29.11.2016 vorberaten (TOP 6, Vorlagen-Nr. 2016/0205). Der Haupt-Finanz-Beschwerdeausschuss hat den Rat/den Ratsmitgliedern einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Roetgen zum 31.12.2015 festzustellen und dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung zu erteilen.


Weitere Infos: www.roetgen.de/data/sitzungen/TOP_7_1480685836.pdf


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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