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TOP 8 - Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Abwasserwerkes der Gemeinde Roetgen zum 31.12.2015 sowie Verwendung des Jahresgewinns


Letzte Beratung
Dienstag, 13. Dezember 2016 (öffentlich)
Federführend
Gemeinderat
Originaldokument
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Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt:

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2015 werden in der Bilanz mit einer Endsumme von 20.063.536,95 € und in der Gewinn- und Verlustrechnung

in den Erträgen mit 2.757.542,41 €
in den Aufwendungen mit 2.254.662,70 €,
bei einem Jahresgewinn von 502.879,71 €
festgestellt.

Aufgrund der Neuberechnung im Rahmen des Jahresabschlusses beträgt die Eigenkapitalverzinsung für das Jahr 2015 253.870,00 €. Der darüber hinausgehende Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 249.009,71 € wird in den Gewinnvortrag eingestellt.

2. Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2015 die Entlastung erteilt.

Sachverhalt:

1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2015

Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserwerks der Gemeinde Roetgen zum 31.12.2015 geprüft.

Auf den in der Anlage 5 des Jahresabschlussberichtes gefassten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird verwiesen.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und der Lagebericht des Berichtsjahres wurde bereits mit Schreiben vom 02.08.2016 an die Mitglieder des Betriebsausschusses übersandt.

Die Angelegenheit ist Gegenstand der Sitzung des Betriebsausschusses am 01.12.2016 (TOP 3). Auf die dortige Verwaltungsvorlage wird verwiesen. Das Beratungsergebnis wird dem Gemeinderat mündlich bekannt gegeben.

2. Verwendung des Jahresgewinns 2015

Der Jahresgewinn beträgt 502.879,71 €.

Im Rahmen der Nachkalkulation zum Jahresabschluss 2015 wurde eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 253.870,00 € berechnet. Da der tatsächliche Gewinn 2015 darüber liegt, schlägt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Betriebsleitung vor, dass der über die Eigenkapitalverzinsung hinausgehende Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 249.009,71 € in den Gewinnvortrag eingestellt wird.

3. Entlastung für Betriebsausschuss

Gemäß § 4 Satz 1 Buchstabe c EigVO entscheidet der Gemeinderat über die Entlastung des Betriebsausschusses.


Weitere Infos www.roetgen.de/data/sitzungen/TOP_8_1480685910.pdf


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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