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TOP 12 - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - betreffend der Rückforderung des Zuschusses aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW für die Erschließung des Gewerbegebiets Kreutzerhof


Letzte Beratung
Dienstag, 13. Dezember 2016 (öffentlich)
Federführend
Gemeinderat
Originaldokument
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Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat genehmigt die vom Bürgermeister und dem Vorsitzenden der CDU- Fraktion am 31.10.2016 unterzeichnete Dringlichkeitsentscheidung betreffend der Rückforderung des Zuschusses aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW für die Erschließung des Gewerbegebiets Kreutzerhof. 
  2. Der Gemeinderat genehmigt die gegenüber der Dringlichkeitsentscheidung geänderte Verbuchung der Teilrückforderung in Höhe von 24.036,06 €:
    Buchungsstelle: 231102/781010 12-541-01 60-2 mit 2.283,14 €
    Buchungsstelle: 523010/723010 12-541-01 60-2 mit 21.752,92 € 

Sachverhalt:
Es wird auf die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung verwiesen, die durch Zusendung per Mail am 07.11.2016 den Ratsmitglieder bekannt gemacht worden ist.

Die Gemeinde Roetgen hat für die Erweiterung des Gewerbegebiets Kreutzerhof einen Zuschuss des Landes i.H.v. 244.250,00 € erhalten. Dieser Zuschuss wurde allerdings in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 nur mit ca. 29.000,00 € passiviert. Dieser geringe Sonderposten resultiert aus dem Umstand, dass durch die Zeitwertberechnung der Straße in der Eröffnungsbilanz und der angewandten historischen Förderquote zur Ermittlung des Sonderpostens für Zuwendungen lediglich ein Betrag i.H.v. ca. 29.000,00 € als Sonderposten passiviert werden konnte.

Da der Sonderposten den tatsächlichen Zuwendungsanteil widerspiegeln muss, darf der Sonderposten aufgrund der Rückzahlung nicht vollständig aufgelöst werden. Der überwiegende Rückforderungsbetrag ist aufwandswirksam einzubuchen. Dieses Vorgehen entspricht der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW aus der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 zu einer analogen Fallkonstellation.


Weitere Infos: www.roetgen.de/data/sitzungen/TOP_12_1480686190.pdf


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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