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Strukturkonzept 2015-2025: Soziale RegionVorschlag 16: Zusammenlegung der Geschäftsstellen des Jobcenters im Nordkreis

Der Städteregionstag regt an, die Zusammenlegung von Geschäftsstellen des Jobcenters im Nordkreis zu prüfen.


Begründung

Derzeit werden die Kunden im Nordkreis an vier Standorten betreut. Im Nordkreis I sind dies Alsdorf und Baesweiler, im Nordkreis II Herzogenrath und Würselen. Dies bedeutet, dass an allen Standorten Personal für die zu erledigenden Aufgaben vorgehalten wird. Vertretungssituationen erfordern meist größeren organisatorischen Aufwand.

Erwartete Wirkung
Eine Zusammenführung der Geschäftsstellen im Nordkreis (z. B. Standort Alsdorf ) hätte den Vorteil, dass der Personaleinsatz leichter steuerbar wird. Insbesondere sind in größeren Häusern auch Spezialisierungen möglich.

Die Zusammenlegung führt auch zu Synergieeffekten, die noch konkret durch das Jobcenter zu beziffern wären.

Verabschiedet wurde:

Der Städteregionstag regt an, die Zusammenlegung von Geschäftsstellen des Jobcenters Nordkreis unter Abwägung höherer Fahrt- Zeitaufwendungen zu prüfen.

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