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Strukturkonzept 2015-2025: Nachhaltige RegionVorschlag 12: Aufgaben der unteren Bauaufsicht in den Südkommunen

Der Städteregionstag erklärt seine Bereitschaft, die Aufgaben der Unteren Bauaufsicht für die Kommunen Monschau, Roetgen und Simmerath auf die drei Südkommunen zu übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitschaft der Übernahme dieser Aufgabe durch die betroffenen Kommunen zu klären und bei der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen aktiv zu unterstützen.


Begründung

Nach § 1 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, durch welche die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen in der Gemeinde gesteuert wird (Planungshoheit der Kommunen).

Hiervon abzugrenzen ist das Bauordnungsrecht. Das Bauordnungsrecht ist ein Sonderordnungsrecht und dient neben der Umsetzung städtebaulicher Planung auch z. B. der Gefahrenabwehr oder Gestaltungspflege.

Die Untere Bauaufsicht ist in Nordrhein-Westfalen bei den mittleren/großen Kommunen mit mehr als 25.000 Einwohnern angesiedelt. Damit liegt die Zuständigkeit der Unteren Bauaufsicht für die drei Südkommunen bei der StädteRegion Aachen, da weder Monschau, Simmerath noch Roetgen über die entsprechende Einwohnerzahl verfügen. Eine Aufgabenverlagerung sieht die Bauordnung NRW nicht vor, so dass auf die Gemeindeordnung NRW (GO NRW ) zurückzugreifen ist.

Nach § 4 Abs. 8 GO NRW in Verbindung mit § 23 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW können Gemeinden eine gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung (interkommunale Zusammenarbeit) durch Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unter folgenden Voraussetzungen eingehen:

  1. Die drei Südkommunen müssen den additiven Schwellenwert von 20.000 Einwohnern erreichen.
  2. Die drei Südkommunen müssen benachbart, d.h. eine gemeinsame Grenze haben.
  3. Die abgebende Behörde, also die StädteRegion Aachen, erteilt das Benehmen.
  4. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde, also der Bezirksregierung Köln, muss erwirkt werden.


Durch die Verlagerung der Unteren Bauaufsicht auf die drei Südkommunen wäre die Bauordnung vor Ort wochentags in einer der drei Südkommunen präsent und für die Bürger ggf. komfortabler zu erreichen. Darüber hinaus hätten die drei Südkommunen Planung und Bauordnung in einer Hand.

Erwartete Wirkungen
Die Verlagerung wäre ein Beitrag zu mehr Bürgernähe und Stärkung der Eigenverantwortung der Südkommunen.

Der Vorteil kürzerer Wege für den Bürger könnte durch die weiterhin erforderliche Klärung von Sachverhalten des Umweltamtes, Katasteramtes, Brandschutzes, Tierschutzes und der Lebensmittelüberwachung reduziert sein.

Personal und Sachkosteneinsparungen ergeben sich in der Größenordnung des Personals, das übergeleitet wird (644.000 €). Die Aufgabenstellung als Obere Bauaufsicht und Obere Denkmalbehörde wird durch die StädteRegion Aachen weiterhin erfüllt.

Verabschiedet wurde:

Der Vorschlag wurde ohne Änderungen verabschiedet.

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