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Strukturkonzept 2015-2025: BildungsregionVorschlag 4: Gemeinsame Förderschulplanung

Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten zu prüfen, in Zusammenarbeit mit den zehn Kommunen in der StädteRegion Aachen eine gemeinsame Förderschulentwicklungsplanung zu erstellen (z.B. Förderschulzweckverband oder Verlagerung aller Förderschulen auf die StädteRegion Aachen). Dabei soll möglichst auch der LVR mit seinen Förderschulen einbezogen werden.

Begründung
Die StädteRegion Aachen ist Schulträgerin von sieben Förderschulen (drei mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“, drei mit dem  Schwerpunkt „Sprache“, eine mit dem Schwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“), die im Schuljahr 2014/2015 von 924 Schülerinnen und Schülern besucht werden.

Die Stadt Herzogenrath ist Schulträger einer Förderschule mit Teilstandorten in Herzogenrath und Alsdorf. Die Stadt Eschweiler ist Schulträger einer Förderschule mit Teilstandorten in Stolberg und Eschweiler. Die Förderschule Nordeifel in Simmerath muss wegen zu geringer Schülerzahl auslaufend in den nächsten drei Jahren geschlossen werden (Vergleich Vorschlag 7).

Vor dem Hintergrund der Erwartung einer zunehmenden inklusiven Beschulung von Kindern mit Förderbedarf ist davon auszugehen, dass sich das Elternwahlrecht perspektivisch zu Ungunsten der Schülerzahlen an den Förderschulen entwickeln wird. Sollten die Schülerzahlen bzgl. der erforderlichen Mindestzahlen in einen kritischen Bereich kommen, wäre die geordnete Schließung von Förderschulen zu prüfen.

Erwartete Wirkungen
Die dadurch möglichen Einsparungen sind davon abhängig, welche Option sinnvoll zum Tragen kommen kann. Der Zuschussbedarf der StädteRegion Aachen liegt für die sieben Standorte laut Haushaltsplan 2015 jeweils zwischen ca. 600.000 € und ca. 2.000.000 €, wobei es sich hier gemäß den klassischen Schulträgeraufgaben („äußere Schulangelegenheiten“) neben Aufwendungen für die Gebäudebewirtschaftung v.a. um die Personalkosten für das nichtpädagogische Personal, die Kosten für die Schülerbeförderung und für die dezentralen Schulbudgets handelt.

Verabschiedet wurde (bezieht sich auf die Vorschläge 4, 7, 32)

Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten zu prüfen, in Zusammenarbeit mit den zehn Kommunen in der StädteRegion Aachen eine gemeinsame Förderschulentwicklungsplanung zu erstellen (z.B. Förderschulzweckverband oder Verlagerung aller Förderschulen auf die StädteRegion Aachen). Dabei soll möglichst auch der LVR mit seinen Förderschulen einbezogen werden.

Der Städteregionstag unterstützt die Aktivitäten zur Schaffung einer gemeinsamen Abstimmungsplattform im Schulbereich und fordert die Träger aller Schulformen in allen regionsangehörigen Kommunen zur aktiven Mitarbeit auf.

Unabhängig davon soll die Verwaltung, in Anbetracht des voraussichtlich sinkenden Bedarfs an Beschulung in Förderschulen die pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Vor- und Nachteile sowie die rechtlichen Voraussetzungen einer Übertragung der Trägerschaft der Förderschulen auf den LVR prüfen und dem Schulausschuss zur Beratung vorlegen.

Die Schulleitungen der Förderschulen sollen in diesen Prüfungs- und Beratungsprozess einbezogen werden.

Soweit die übrigen regionsangehörigen Kommunen bzw. der Förderschulverband Nordeifel zustimmen, soll der Prüfauftrag auch auf die Förderschulen in kommunaler Trägerschaft ausgeweitet werden.


Der Städteregionstag beschließt, die Beteiligung an den ungedeckten Kosten des Förderschulverbandes Nordeifel bereits ab dem Schuljahr 2015/2016 nur noch anteilig (in Abhängigkeit von der tatsächlichen Schülerzahl und unabhängig von Fixkosten) vorzunehmen und bei Schließung der Schule komplett einzustellen.

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