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20. Juli 2018 Herzogenrath sucht Schiedsleute

Nötige Kompetenzen zur Streitschlichtung: kühler Kopf, gut zuhören können, Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement und Interesse an einem guten zwischenmenschlichen Miteinander

Schiedsbezirke
Es geht um die Schiedsbezirke Merkstein, Herzogenrath-Mitte und Kohlscheid.

Wer kann sich bewerben?
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es braucht keine besonderen juristische Vorkenntnisse, aber Lust und Laune, sich intensiv einzuarbeiten. Das notwendige „Handwerkszeug“ erhält man in regelmäßigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. Und wenn es dennoch einmal schwierig sein sollte, stehen die aktiven Schiedsleute und das Amtsgericht Aachen als kompetente Ratgeber zur Verfügung.
 
Als Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson kann man sich bewerben, wenn man 30 Jahre, aber noch keine 70 Jahre alt ist und in Herzogenrath im betreffenden Schiedsbezirk seinen Wohnsitz hat. Für die Schlichtungsverhandlungen sollte in der Privatwohnung ein separater, ausreichend großer Raum zur Verfügung stehen. Doch daran sollte eine Bewerbung um das Schiedsamt nicht scheitern.
 
Bewerbung
Bitte an  das A 32 – Ordnungsamt,
Rathausplatz 1, in 52134 Herzogenrath.

Nötige Angaben
Name, Vorname, Geburtsname
Anschrift
Geburtstag, Geburtsort
Beruf
Telefon, Fax oder E-Mail-Adresse
 
Auch wenn die Stelle im gewünschten Schiedsamtsbezirk momentan nicht frei sein sollte, so gibt es die Möglichkeit, sich in eine Warteliste einschreiben zu lassen.
 
Wann und wo finden die Verhandlungen zur Schlichtung des Streits statt?
Die Termine für die Schlichtungsgespräche mit dem Bürger kann man selbst bestimmen. Die harmonische und entspannte Atmosphäre in der Privatwohnung unterstützt die Einigung der Parteien.
 
Gibt es eine Auslagenerstattung?
Es gibt für die Nutzung der eigenen Wohnung eine monatliche Aufwandsentschädigung. Für jeden verhandelten Fall bekommt man außerdem eine Fallpauschale, die jährlich ausgezahlt wird. Entstandene notwendige Auslagen werden auf Antrag erstattet.
 
Wann endet das Schiedsamt?
Die Amtszeit einer Schiedsperson endet i.d.R. nach Ablauf von fünf Jahren, spätestens mit der Entlassung aus dem Amt durch das Amtsgericht. Eine erneute Bewerbung um dieses Amt ist möglich.
 
Interesse / Rückfragen
Tel.: 02406 – 83 416


Kategorien:
Aktuell in der Region

Tags:
#ehrenamt

Quelle: PM Stadt Herzogenrath