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27. September 2018 - Im Archiv seit 30.11.2018 Schiedsmann oder Schiedsfrau für Herzogenrath-Mitte gesucht

Gesucht sind Menschen mit kühlem Kopf und der Fähigkeit, zuzuhören. Man sollte gut mit anderen Menschen umgehen können und willens sein, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Die Stadt Herzogenrath ist stets an Bewerbungen engagierter Bürgerinnen und Bürger interessiert. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Man braucht keine besonderen juristische Vorkenntnisse, aber Lust und Laune, sich intensiv einzuarbeiten. Das notwendige „Handwerkszeug“ erhält man in regelmäßigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. Und wenn es dennoch einmal schwierig sein sollte, stehen die aktiven Schiedsleute und das Amtsgericht Aachen als kompetente Ratgeber zur Verfügung.
 
Voraussetzungen für Schiedsleute
Als Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson kann man sich bewerben, wenn man 30 Jahre, aber noch keine 70 Jahre alt ist und im Stadtgebiet von Herzogenrath seinen Wohnsitz hat.  Für die Schlichtungsverhandlungen sollte in der Privatwohnung ein separater, ausreichend großer Raum zur Verfügung stehen. Doch daran sollte eine Bewerbung um das Schiedsamt nicht scheitern.

 
Bewerbung

Formlos an  das A 32 – Ordnungsamt, Rathausplatz 1, in 52134 Herzogenrath.


Nötige Angaben

Name, Vorname, Geburtsname
Anschrift
Geburtstag, Geburtsort
Beruf
Telefon, Fax oder E-Mail-Adresse
 
Auch wenn die Stelle im gewünschten Schiedsamtsbezirk momentan nicht frei sein sollte, so gibt es die Möglichkeit, sich in eine Warteliste einschreiben zu lassen.
 
Wann und wo finden die Verhandlungen zur Schlichtung des Streits statt?
Die Termine für die Schlichtungsgespräche mit dem Bürger kann man selbst bestimmen. Die harmonische und entspannte Atmosphäre in der Privatwohnung unterstützt die Einigung der Parteien.
 
Gibt es eine Auslagenerstattung?
Man erhält für die Nutzung der Wohnung eine monatliche Aufwandsentschädigung. Für jeden verhandelten Fall bekommt man außerdem eine Fallpauschale, die jährlich ausgezahlt wird. Entstandene notwendige Auslagen werden auf Antrag erstattet.
 
Wann endet das Schiedsamt?
Die Amtszeit einer Schiedsperson endet i.d.R. nach Ablauf von fünf Jahren, spätestens mit der Entlassung aus dem Amt durch das Amtsgericht. Eine erneute Bewerbung um dieses Amt ist möglich.
 

Rückfragen oder Interesse?
Tel. 02406 – 83- 416


Kategorien:
Aktuell in der Region

Tags:
#ehrenamt

Quelle: PM Stadt Herzogenrath