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Umsetzung von Arbeitsangelegenheiten für Flüchtlinge nach § 5 AsylbLG als
Bestandteil eines lntegrationsplanes;
hier: Anträge der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" und der SPD-Fraktion


Letzte Beratung
Dienstag, 06. September 2016 (öffentlich)
Federführend
Ausschuss für Soziales und Generationengerechtigkeit
Originaldokument
http://www.stolberg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=75&id=385699


a) Beschlussvorschlag
Teil eines Integrationsplanes
hier: Anträge der Fraktion "Bündnis go/Die Grünen" und der SPD-Fraktion

Der Ausschuss für Soziales und Generationengerechtigkeit beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Integrationsplanes für Flüchtlinge. Im Zuge dieses Planes begrüßt er die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge nach § 5 AsylbLG durch die Verwaltung.

b) Sachverhalt
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung beziehen 664 Flüchtlinge in der Kupferstadt Stolberg Leistungen nach AsylbLG Gleichzeitig ist in absehbarer Zukunft wieder mit kommunal zugewiesenen Flüchtlingen durch das Land NRW zu rechnen.
Durch einen Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" vom 2g_og.2015 wurde angeregt, sogenannte Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge in der Verwaltung zu schaffen. Ziel dieser Arbeitsgelegenheiten ist zum einen, dem Wunsch vieler Flüchtlinge nachzukommen, eine sinnstiftende Tätigkeit auszuüben, zum anderen findet auf diese Weise Integration durch die tägliche Interaktion mit Menschen aus dem hiesigen Kulturkreis statt.

In einem ersten Schritt hat die Verwaltung kürzlich fünf Arbeitsgelegenheiten im Technischen Betriebsamt eingerichtet, die im Bereich der städtischen Grünflächenpflege angesiedelt sind und die bereits teilweise besetzt sind. Derzeit ist die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten als Dolmetscher im Bereich des Sozialamtes geplant. Weitere Arbeitsgelegenheiten, auch bei externen Partnern und Institutionen sind in Planung. Eine entsprechende Vermittlung findet durch das Sozialamt statt. Grundsätzlich ist die Vermittlung von Flüchtlingen in Arbeitsgelegenheiten ein wichtiger Bestandteil der Integration. Damit eine nachhaltige Integration dieser Menschen in der Kupferstadt Stolberg gelingen kann, beabsichtigt die Verwaltung einen Integrationsplan gemäß des Antrages der SPD-Fraktion vom 13.04.2016 zu erstellen. Hierzu wird sich die Kupferstadt Stolberg in einem ersten Schritt eine aktuelle Übersicht über die bestehenden zentralen und dezentralen Angebote für Flüchtlinge im Stadtgebiet verschaffen. Hierzu zählt auch eine erneute Bestandsaufnahme von Bürgerinnen und Bürgern die bereit sind, ein Ehrenamt in diesem Zusammenhang auszuüben.
Beide Optionen wird die Verwaltung in Gesprächen mit den lokalen professionellen Akteuren und einem Treffen ehrenamtlich engagierter Personen verfolgen. ln einem weiteren Schritt soll anhand der Feststellung des Ist-Zustandes geprüft werden, ob die bestehenden Angebote auskömmlich und bedarfsgerecht sind oder ob es weiterer Angebote bedarf, um eine nachhaltige Integration von Flüchtlingen in der Kupferstadt Stolberg zu ermöglichen.

Die Verwaltung wird den Fachausschuss über die weitere Entwicklung hinsichtlich eines Integrationsplanes informieren.

c) Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen eines Integrationsplanes sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bezifferbar.

d) Personelle Auswirkungen
Die Arbeitsgelegenheiten befinden sich in der Zuständigkeit des Technischen Betriebsamtes und des Sozialamtes.




Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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